Förderprogramme
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)
Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.
Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern der Stadt Herten
Herten zahlt 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, höchstens 1.400 Euro für ein Lastenfahrrad mit elektrischer Antriebsunterstützung, 700 Euro ohne Antriebsunterstützung und 250 Euro für Lasten- oder Kinderfahrradanhänger. Beantragen mindestens zwei Haushalte gemeinsam ein Rad, gibt es einen pauschalen Bonus von 10 Prozent der Förderhöchstgrenze, dann muss die Gemeinschaft aber sechs Beiträge in Wort und Bild für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt liefern.
Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg
Eigentümer bestehender Wohnungen können einen Zuschuss dafuer erhalten, dass sie ihre Wohnungen neu an Miet- und Belegungsbindungen binden. Die L-Bank staffelt den Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche nach Bindungsdauer: 350 Euro bei 10 Jahren, 475 Euro bei 15 Jahren, 870 Euro bei 25 Jahren, 1.045 Euro bei 30 Jahren und 1.390 Euro bei 40 Jahren. Für energieeffiziente und barrierefreie Wohnungen kommen Boni hinzu. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden, öffentliche Träger und Privatpersonen; sanierungsbedürftige Wohnungen sind ausgeschlossen. Anträge gehen an die oertliche Wohnraumförderungsstelle, die sie an die L-Bank weiterleitet; die Mittel sind derzeit aufgebraucht.
ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie
Aus dem ESF Plus finanzierte Prämie für volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 Euro pro Monat zum Lebensunterhalt, dazu in den ersten sechs Monaten 300 Euro monatlich für Sozialversicherungsbeiträge, verlaengerbar um neun weitere Monate, sowie 140 Euro monatlich je unterhaltsberechtigtem Kind. Die Gründung muss in Sachsen erfolgen. Wichtig für die Planung: die Mittel der Region Leipzig sind ausgeschöpft, Anträge sind derzeit nur in den Regionen Dresden und Chemnitz möglich.
Köln: Zuschuss für Batteriespeicher
Ergänzend zur Photovoltaikförderung bezuschusst die Stadt Köln Batteriespeicher gestaffelt nach Kapazität: 500 Euro bei 3 bis 7 Kilowattstunden, 1.000 Euro bei 7 bis 11 Kilowattstunden und 1.300 Euro ab 11 Kilowattstunden. Wie bei der Anlagenförderung liegt die Obergrenze bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern bei 80 Prozent, und bei insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Jahr. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Aufstiegsfortbildungs-Prämie Bremen
Einmalige Prämie von 1.300 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Techniker. Der Betrag gilt seit dem 1. März 2025. Die Prämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gezahlt.
Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie
Das Land Bremen zahlt seit dem 1. Januar 2019 eine einmalige Prämie von 1.300 Euro für eine erfolgreich abgeschlossene anerkannte Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister oder zur Technikerin. Vorausgesetzt wird der Nachweis eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähigen Abschlusses. Antragstellende müssen mindestens sechs Monate vor Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bremen gewohnt oder gearbeitet haben. Anträge gehen an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.
Förderung des ökologischen Landbaus in Bayern (KULAP)
Bayern fördert im Rahmen des KULAP sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung werden bis zu 1.300 Euro je Hektar gezahlt, für die Beibehaltung bis zu 1.000 Euro je Hektar, jeweils gestaffelt nach Nutzungsart. Voraussetzung ist die gesamtbetriebliche Umstellung nach der EU-Ökoverordnung und ein Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle. Beantragt wird über iBALIS im Antragszeitraum vom 14. Januar bis 24. Februar 2026.
Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland
Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.
Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)
Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG)
Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten und Abschreibung abziehbar oder pauschal 1.260 Euro im Jahr. Ohne eigenes Arbeitszimmer greift die Tagespauschale von 6 Euro für jeden Tag überwiegender Arbeit zu Hause, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Der Haken: Die Jahrespauschale verringert sich um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Voraussetzungen, und Jahrespauschale und Tagespauschale dürfen für denselben Zeitraum nicht nebeneinander angesetzt werden. Ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht für das Arbeitszimmer nicht.
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)
Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden (Aller)
Verden fördert seit dem 1. Januar 2021 unter dem Motto Klimaschutz durch Radverkehr die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektromotor sowie von Fahrradanhängern, neu oder gebraucht. Ein neues Lastenrad wird mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst, ein gebrauchtes mit 35 Prozent, jeweils bis maximal 1.200 Euro. Förderfähig ist auch Zubehör wie Verdeck, Gepäckträger, Transportkiste, Motorisierung, Zusatzakku und Bremsen. Anträge sind wieder möglich.
Göttingen: Zuschuss für Batteriespeichersysteme
Die Stadt Göttingen fördert stationaere Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit bis zu 100 Euro je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 1.200 Euro je Förderobjekt. Gefördert wird bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der Modulleistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Paragraf 35a Absatz 3 EStG)
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Wichtig für Umbauvorhaben: Die Ermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer also den KfW-Kredit 159 oder einen Zuschuss der Pflegekasse für dieselbe Maßnahme nutzt, kann die Kosten nicht zusätzlich nach Paragraf 35a absetzen. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (§ 35a Absatz 3 EStG)
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für Eigentümer wie für Mieter, bei Mietern über die Nebenkostenabrechnung. Der Haken: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, Material nicht. Es braucht eine Rechnung, und der Betrag muss überwiesen sein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss sind ausgeschlossen.
Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung
Eltern eines volljährigen Kindes in Schul- oder Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist, können einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzen (Stand 2026). Der Freibetrag wird über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.
Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlen muss man nichts. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine Naehe zu den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stiftung wirbt ausdrücklich um Bewerbungen von Erstakademikerinnen und Erstakademikern sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.
Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlungen sind nicht fällig. Erwartet werden gute Studienleistungen, bürgerschaftliches Engagement und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu kommt ein Seminar- und Netzwerkprogramm des Instituts für Begabtenförderung.
Studienförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat sowie einem einkommensabhängigen Grundbedarf von bis zu 812 Euro monatlich nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Erwartet werden überdurchschnittliche Studienleistungen, regelmäßiges ehrenamtliches Engagement und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Neben dem Geld gibt es ein umfangreiches Seminarprogramm.
Studienstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung
Die den Grünen nahestehende Heinrich-Boell-Stiftung fördert Studierende aller Faecher an Hochschulen im In- und Ausland. Es gibt 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat plus einen einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung. Die Stiftung fördert gezielt Erstakademikerinnen, Frauen in MINT-Faechern, Studierende mit Migrationsgeschichte und Studierende von Fachhochschulen. Zurückgezahlt werden muss nichts.
Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Das Studienwerk der Linke-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale monatlich sowie einem bedürftigkeitsabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Versicherungszuschlaege, zurückgezahlt werden muss nichts. Grundlage sind die Werte Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Abbau sozialer, geschlechtsbezogener und ethnischer Benachteiligung. Bei vergleichbarer Eignung werden Frauen, wirtschaftlich benachteiligte Personen und Menschen mit Behinderung bevorzugt.
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern
Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Acker- und Grünland. Beispiele für Prämien sind 125 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 100 Euro je Hektar für Heumilch, 450 bis 650 Euro je Hektar für Steilhangwiesen sowie 400 bis 1.100 Euro je Hektar für Bluehflächen und 800 Euro je Hektar für Erosionsschutzstreifen. Hinzu kommen investive Maßnahmen wie Heckenanlage mit 3,80 Euro je Quadratmeter, Agroforstsysteme mit bis zu 5.271 Euro je Hektar und Steinmauern mit 100 Euro je Quadratmeter. Die Antragstellung läuft ausschließlich über das Portal iBALIS, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium fördert ein erstes Hochschulstudium für Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 1.072 Euro monatlich, davon 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Buecherpauschale, plus 160 Euro Betreuungspauschale je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitende Studiengaenge werden mit 3.045 Euro pro Jahr gefördert. Es gibt keine Altersgrenze. Das Auswahlverfahren läuft zweimal jährlich in drei Stufen: Online-Bewerbung, Kompetenzfragebogen und persönliches Auswahlgespraech.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.