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Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus · Bayern

Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Acker- und Grünland. Beispiele für Prämien sind 125 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 100 Euro je Hektar für Heumilch, 450 bis 650 Euro je Hektar für Steilhangwiesen sowie 400 bis 1.100 Euro je Hektar für Bluehflächen und 800 Euro je Hektar für Erosionsschutzstreifen. Hinzu kommen investive Maßnahmen wie Heckenanlage mit 3,80 Euro je Quadratmeter, Agroforstsysteme mit bis zu 5.271 Euro je Hektar und Steinmauern mit 100 Euro je Quadratmeter. Die Antragstellung läuft ausschließlich über das Portal iBALIS, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar.

Förderhöhe
100 Euro bis 1.100 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
14.

Zur Frist: 14. Januar bis 24. Februar 2026 für flächenbezogene Maßnahmen, investive Maßnahmen mit eigenen Fristen

Antrag für Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 11 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

LandwirtschaftUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Landwirtschaftlicher Betrieb mit Flächen in Bayern
  • Mehrjährige Verpflichtung nach der jeweiligen Maßnahme
  • Antragstellung über das Portal iBALIS
  • Einhaltung der maßnahmenspezifischen Auflagen zu Flächengröße und Standort

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Direktzahlungen, Öko-Regelungen, Ausgleichszulage, Vertragsnaturschutzprogramm
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So läuft der Antrag ab

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern

Wer kann Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern beantragen?

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Landwirtschaftlicher Betrieb mit Flächen in Bayern

Wie viel Geld gibt es bei Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern?

Der Höchstbetrag beträgt 1.100 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern beantragen?

14. Januar bis 24. Februar 2026 für flächenbezogene Maßnahmen, investive Maßnahmen mit eigenen Fristen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern mit anderen Förderungen kombinieren?

Direktzahlungen, Öko-Regelungen, Ausgleichszulage, Vertragsnaturschutzprogramm Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach natur-landwirtschaft, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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bis 100 Prozent der Kosten
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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz

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Höhe je nach Vorhaben
Saarland
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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
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Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
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