Förderprogramme
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)
Die Pflegekassen bezuschussen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, etwa den barrierefreien Badumbau, Tuerverbreiterungen, Rampen oder einen Treppenlift. Der Zuschuss darf nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI 4.180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt die Grenze von 4.180 Euro je Pflegebedürftigem, der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf deren Versicherungsträger aufgeteilt. Die Leistung ist subsidiaer, greift also erst, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Der Antrag geht an die Pflegekasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die haeusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, etwa den barrierefreien Umbau des Bades, den Abbau von Schwellen oder einen Treppenlift. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung sind bis zu 4180 Euro je Maßnahme möglich. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jede Person bis zu 4180 Euro erhalten, insgesamt höchstens 16720 Euro für eine Maßnahme im gemeinsamen Wohnbereich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden.
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI
Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten in der Wohnung mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa eine bodengleiche Dusche, den Abbau von Tuerschwellen, Treppenlifte oder eine Verbreiterung von Türen. Voraussetzung ist, dass die haeusliche Pflege dadurch ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Gesamtbetrag je Maßnahme erhöhen.
Förderung von Landesverbänden
Zuschuss für Thüringer Landesverbände in vier Kategorien: Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung bis 1.000 Euro, Einführung innovativer Engagementformen mit 1.500 bis 4.000 Euro, Qualifizierung von Multiplikatoren mit 2.000 bis 4.000 Euro und besondere Wertschaetzungsveranstaltungen bis 1.000 Euro. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag.
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt
Zuschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Engagierter. Förderfähig sind Referentenhonorare bis 600 Euro pro Tag, Fahrt- und Übernachtungskosten, anteilige Raummiete, Bueromaterial, Schulungsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag und Verein.
WELMO - Potenzial- und Realisierungsberatung Elektromobilität
Zuschuss von 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem maximalen Netto-Tagessatz von 1.000 Euro. Die eintägige Potenzialberatung analysiert Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Mobilitätsbedarf, die zwei- bis viertägige Realisierungsberatung deckt Fuhrparkintegration, Netzanschluss, Sektorenkopplung und Versorgungssicherheit ab.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG)
Für haushaltsnahe Dienstleistungen rund um die Wohnung mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Dazu zählen unter anderem Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterdienste sowie Pflege- und Betreuungsleistungen. Mieter können die entsprechenden Posten aus der Betriebskostenabrechnung ansetzen. Der Haken: Auch hier zählen nur die Arbeitskosten, es braucht eine Rechnung und eine Überweisung. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt pro Haushalt, nicht pro Person.
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Ausgleichszahlungen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland, Ackerland, in Sonderkulturen und bei Kleinstrukturen. Beispielsaetze sind 125 bis 450 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 800 Euro je Hektar für Bluehstreifen im Acker, 423 Euro je Hektar für die Umstellung auf ökologischen Landbau im Grünland und 1.000 bis 4.000 Euro je Hektar im Steillagenweinbau. Das Programm läuft seit 1988 und wird von EU und Freistaat finanziert.
Förderpreise der WLSB-Sportstiftung
Die WLSB-Sportstiftung lobt Preise in einer Gesamthöhe von 28.000 Euro für vorbildhafte und kreative Projekte von Sportvereinen in Baden-Württemberg aus. Es gibt vier Kategorien: soziale Kompetenz, ehrenamtliches Engagement, Praeventionskonzepte sowie Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Je Kategorie stehen 7.000 Euro bereit, davon ein Hauptpreis von 4.000 Euro und zwei Anerkennungspreise von je 1.500 Euro. Bewerben können sich gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Baden-Württemberg.
Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen
Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.
Meisterprämie im Handwerk
Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.
Meisterprämie im Handwerk (Niedersachsen)
Einmalige, nicht rückzahlbare Prämie von 4.000 Euro pro Person für Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten.
Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen
Niedersachsen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 4.000 Euro. Förderfähig sind Meisterprüfungszeugnisse nach der Handwerksordnung, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss seit mindestens sechs Monaten ein Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen bestehen. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Anträge laufen ausschließlich über das NBank-Kundenportal.
Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen
Niedersachsen zahlt eine einmalige Prämie von 4.000 Euro an Personen, die eine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt worden sein. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen oder eine Beschäftigung in einem niedersächsischen Handwerksbetrieb bestehen. Der Antrag läuft ausschließlich über das NBank-Kundenportal. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Teilnahme an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Inlandsmessen gibt es eine einmalige Pauschale von 2.000 Euro, für Messen innerhalb der EU bis zu 2.000 Euro und für Messen in Drittländern bis zu 4.000 Euro. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sind nicht förderfähig.
Messezuschuss Rheinland-Pfalz (Programm 109)
Zuschuss von 4.000 Euro für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen außerhalb Europas, insbesondere an Gemeinschaftsständen des Landes Rheinland-Pfalz. Förderfähig sind Standmiete, Standbau, Personal, Reise- und Übernachtungskosten, Werbemittel, Versicherung und Versand.
Messezuschuss Rheinland-Pfalz (Teilnahme an Auslandsmessen)
Rheinland-Pfalz gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland, einschließlich Gemeinschaftsständen und Produktpraesentationen. Der Zuschuss beträgt 4.000 Euro für Messen ausserhalb Europas. Veranstaltungen im Europäischen Wirtschaftsraum und in Nachbarländern werden grundsaetzlich nicht gefördert, für Weinerzeuger gelten Sonderregelungen. Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition, landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, öffentliche Unternehmen sind ausgeschlossen. Anträge sind in der Regel zwischen drei Monaten und einem Monat vor der Veranstaltung zu stellen.
Niedersachsen Messeförderung Einzelstand Inland und Ausland
Niedersachsen bezuschusst die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen und Freiberufler an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Messen im EU-Ausland gibt es bis zu 2.000 Euro, für Messen ausserhalb der EU bis zu 4.000 Euro, für Inlandsmessen einen einmaligen Festbetrag von 2.000 Euro. Für dieselbe Auslandsmesse kann zweimal gefördert werden. Förderfähig sind Aufwendungen für Organisation und Betrieb des Standes, nicht jedoch Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung über das Kundenportal gestellt werden.
Reisestipendien des Deutschen Übersetzerfonds
Reisestipendien von 500 bis 4.000 Euro für Fahrt und Unterkunft, wenn Übersetzerinnen und Übersetzer für ein Projekt recherchieren oder ihre Sprachkenntnisse im Herkunftsland auffrischen wollen. Ergänzend gibt es Aufenthaltsstipendien von 400 Euro pro Woche für zwei bis vier Wochen in Straelen, Arles, Visby oder Looren. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro. Die früher getrennten Toepfe und die Übertragungsregeln entfallen damit. Pflegebedürftige können frei entscheiden, wie viel davon sie für Ersatzpflege zu Hause und wie viel für eine voruebergehende Heimunterbringung einsetzen. Pflegeeinrichtungen müssen der Pflegekasse die erbrachten Leistungen zeitnah anzeigen.
Kurzzeitpflege (Paragraf 42 SGB XI)
Kurzzeitpflege ist die voruebergehende vollstationaere Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie ist auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt und wird gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI finanziert, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Antrag bei der Pflegekasse.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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