Förderprogramme
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- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse
Während der Mutterschutzfristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Grundlage ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei abgerechneten Monate. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingen zwölf Wochen. Beantragt wird es mit der ärztlichen Bescheinigung bei der eigenen Krankenkasse.
Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung
Frauen, die privat krankenversichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, bekommen kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Für sie zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung eine einmalige Pauschale von insgesamt höchstens 210 Euro. Der Antrag wird direkt beim Bundesamt gestellt.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sichern Mutterschaftsleistungen das Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, privat oder familienversicherte Frauen erhalten insgesamt höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Liegt der durchschnittliche Nettolohn über 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot
Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Frauen im Job und ist ein Rechtsanspruch, kein Antragsverfahren. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. In dieser Zeit darf die Frau nicht beschäftigt werden, vor der Geburt kann sie ausdrücklich darauf verzichten.
Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot
Wenn eine schwangere oder stillende Frau wegen eines ärztlichen oder betrieblichen Beschäftigungsverbots außerhalb der Mutterschutzfristen nicht arbeiten darf, zahlt der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn weiter. Er entspricht dem durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen. Der Anspruch richtet sich direkt gegen den Arbeitgeber, dem die Kosten über das U2-Verfahren erstattet werden.
München-Pass
Der München-Pass buendelt Ermäßigungen für Muenchnerinnen und Muenchner mit geringem Einkommen, etwa verbilligte MVV-Monatskarten und Tagestickets sowie ermäßigten Eintritt in Museen, Bäder und Theater. Berechtigt sind Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII, Asylbewerberleistungen, Freiwilligendienstleistende sowie Haushalte unter den städtischen Einkommensgrenzen, laut Stadt 1900 Euro netto monatlich für Alleinstehende (Stand 2025). Der Pass ist kostenlos, die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.
NBank Investkredit (NIK)
Zinsguenstiger Förderkredit von 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben für Investitionen in Niedersachsen, darunter Photovoltaik- und Biogasanlagen, Maschinen und Geraete, Medizintechnik, Hofladen, energieeffiziente Baumaßnahmen und gewerblich betriebene Ferienwohnungen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mit Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren.
NBank Konsortialkredit
Die NBank beteiligt sich als Konsortialpartner an größeren Unternehmensfinanzierungen für Investitionen, Transformation, Innovation, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel. Der NBank-Anteil beträgt mindestens 1 Million Euro und höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung. Laufzeiten liegen zwischen 2 und 10 Jahren.
NMittelstand
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen in Niedersachsen zur Stärkung der Marktposition, für Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen. Angeboten werden stille und offene Beteiligungen bis maximal 5 Millionen Euro mit Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren. Offene Beteiligungen erfolgen nur als Minderheitsbeteiligung.
NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation
Landesbürgschaft über maximal 80 Prozent der Kreditsumme für Kredite von 2,5 bis 25 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen zum Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft, etwa Kapazitäten und Infrastruktur für klimaneutrale Energieträger wie Grünstrom und Wasserstoff.
NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für den Neubau oder die Sanierung gewerblicher Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sowie für energetische Einzelmaßnahmen. Gefördert werden Neubau nach KfW-Effizienzgebäude 40 und 40 QNG sowie Sanierungen auf Standard 40, 55, 70 und Denkmal.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Zinsguenstiges Darlehen von 2.500 bis 150.000 Euro für die Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Finanziert werden Energieeffizienzmaßnahmen wie Fenster und Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Barrierereduzierung, Einbruchschutz, Hochwasserschutz sowie Photovoltaik und Batteriespeicher.
NRW.BANK.Gründung und Wachstum
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Gründung, Übernahme und Festigung von kleinen und mittleren Unternehmen. Finanziert werden Betriebsmittel, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Warenlager, Grunderwerb, gewerbliche Baukosten sowie Übernahmen und Beteiligungen. Laufzeiten bis 20 Jahre mit bis zu drei Tilgungsfreijahren.
NRW.BANK.Grüne Emscher-Lippe
Zinsguenstiges Darlehen oder Forward-Darlehen ab 10 Millionen Euro für Emschergenossenschaft und Lippeverband. Finanziert werden die Beseitigung offener Abwasserableitung durch unterirdische Kanaele sowie die Umgestaltung von Wasserlaeufen zu Lebensräumen und Erholungsräumen. Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren.
NRW.BANK.Impuls KI
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro innerhalb von zwei Jahren, für die Vorbereitung des KI-Einsatzes im Unternehmen. Modul A fördert konzeptionelle Beratungsleistungen, Modul B den Test von KI-Systemen für einen konkreten Anwendungsfall. Förderanträge können erst ab dem 17.08.2026 gestellt werden.
NRW.BANK.Infrastruktur
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
NRW.BANK.Invest Zukunft
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Finanziert werden Klimaschutztechnologien, Umweltschutz, Mobilität, Circular Economy sowie die Einführung neuer Technologien und Verfahren. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent Tilgungsnachlass.
NRW.BANK.Kommunal
Zinsguenstiges Darlehen bis 150 Millionen Euro pro Jahr für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Verwaltungsgebäude, Feuerwehr und Polizei, Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, OEPNV, Stadt- und Dorfentwicklung, Kulturpflege sowie regionale Sportstätten.
NRW.BANK.Kommunal Invest
Zinsguenstige langfristige Finanzierung für kommunale Investitionen mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Bis 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzierbar, darueber maximal 50 Prozent, die restlichen 50 Prozent über NRW.BANK.Kommunal. Für die Varianten Kommunal Invest Plus und Kommunal Invest Klimaschutz können keine Anträge mehr gestellt werden.
NRW.BANK.Mittelstandsfonds
Eigenkapitalfinanzierung von 1 bis 7 Millionen Euro als Mezzanine-Finanzierung oder offene Beteiligung für etablierte mittelständische Unternehmen. Typische Anlaesse sind Akquisitionsfinanzierung, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO und MBI sowie Produktionserweiterungen. Laufzeit in der Regel fuenf bis sieben Jahre.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Zinsguenstiges Darlehen bis 150.000 Euro für Neubau, Sanierung oder Ersterwerb von nachhaltigem, selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Bei Sanierung sind bis zu 100 Prozent der Kosten finanzierbar, beim Neubau bis zu 50 Prozent. Laufzeiten bis 35 Jahre.
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz
Zinsguenstiges Ratendarlehen für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Gefördert werden Hochwasserrisikomanagement, naturnaher Gewässerausbau samt Grunderwerb sowie Untersuchungen und Planungen von grundsaetzlicher oder überregionaler Bedeutung. Planungskosten bis zu 100 Prozent, Investitionen bis zu 60 Prozent, Laufzeiten bis 50 Jahre.
NRW.BANK.Sportstätten
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Finanziert werden Erwerb, Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, einschließlich Grunderwerb, Baukosten, Außenanlagen, Erstausstattung und Planungskosten. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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