Förderprogramme
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- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Innovationsgutschein Bayern (Standard und Spezial)
Zuschuss für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern, die externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleister beauftragen. Der Innovationsgutschein Standard fördert zuwendungsfähige Ausgaben von 4.000 bis 38.000 Euro mit einem Basissatz von 40 Prozent, der sich auf bis zu 60 Prozent erhöhen kann. Der Innovationsgutschein Spezial fördert Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von 30.000 bis 99.500 Euro mit festen 50 Prozent. Softwarevorhaben sind förderfähig, wenn die Software selbst das vermarktungsfähige Produkt ist und einen neuartigen Entwicklungsansatz enthält.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika. Förderbar sind Beratungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Business-Case-Analysen und Finanzierungsoptionen. Die Tageshonorare sind auf 864, 1.080 beziehungsweise 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema gedeckelt, pro Gutschein sind maximal 15 Beratertage förderfähig.
Beratungsgutscheine Afrika
Zuschuss von 85 Prozent zu externen Beratungsleistungen für KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk, die wirtschaftliche Vorhaben in Afrika planen. Pro Beratertag sind je nach Beratungsanliegen bis zu 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto förderfähig, maximal 15 Beratertage pro Beratung. Pro Kalenderjahr sind höchstens drei Gutscheine à maximal 16.524 Euro möglich, also bis zu 49.572 Euro.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten, etwa Marktanalysen, Rechtsfragen, Business-Case-Rechnungen und Finanzierungsfragen. Der Eigenanteil beträgt 15 Prozent. Je Beratertag gelten gestaffelte Höchstsätze von 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema. Pro Jahr sind bis zu drei Gutscheine à 15 Beratertage und damit maximal 49.572 Euro Förderung möglich.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Dachprogramm des Landes NRW zur Stärkung von Innovationskraft und Resilienz kleiner und mittlerer Unternehmen. Es besteht aus den drei Bausteinen MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit (jeweils bis 15.000 Euro) und MID-Assistent/in (bis 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen). Zum 01.01.2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben vom Projektträger Jülich übernommen.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) Nordrhein-Westfalen
MID buendelt drei Bausteine: MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit mit jeweils bis zu 15.000 Euro Zuschuss sowie MID-Assistentin und MID-Assistent mit bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen für innovative Vorhaben. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Das Verfahren ist zweistufig, mit Losverfahren beziehungsweise Warteliste. Zum 1. Januar 2026 übernimmt die NRW.BANK die Abwicklung neuer Vorhaben vom Projektträger Juelich. Standard-Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent/in
Zuschuss für die projektbezogene Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen als MID-Assistenz, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Bis zu 48.000 Euro für zwei Jahre, wenn im Unternehmen noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt ist, sonst bis zu 33.000 Euro. Typische Aufgaben sind die Entwicklung intelligenter Applikationen, der Bau von Prototypen und Schnittstellen sowie nachhaltige Produkt- und Prozesskonzepte.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Assistent:in
Mit dem Baustein MID-Assistent:in fördert Nordrhein-Westfalen die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die Innovations- und Digitalisierungsprojekte im Unternehmen voranbringen. Unternehmen erhalten einen Lohnzuschuss von bis zu 48.000 Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren. Das ist der richtige Baustein, wenn Digitalisierung und Onlinevertrieb dauerhaft im eigenen Haus aufgebaut statt eingekauft werden sollen. Der Antrag läuft über die NRW.BANK.
Stuttgarter Grünprogramm
Stuttgart fördert Entsiegelung und Begrünung in Hoefen, auf Daechern und an Fassaden einschließlich Planungsleistungen und vorbereitender Arbeiten. Im Regelfall werden 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. In stark wärmebelasteten Tallagen im Nesenbach- und Neckartal steigt der Satz auf 70 Prozent bei 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Für umfangreiche Maßnahmen wie Fassadenbegrünung mit Rankhilfen oder Dachbegrünungen ab 100 Quadratmeter sind bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich. Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen ab einem Versiegelungsgrad von 31 Prozent.
Transfer BONUS
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsaufträge Berliner KMU an wissenschaftliche Einrichtungen in Berlin und Brandenburg sowie für Gamification- und Extended-Reality-Projekte. Die Variante Einstieg fördert 100 Prozent bis 7.500 Euro, Standard 70 Prozent bis 15.000 Euro, Digitalisierung sowie Gamification und XR jeweils 70 Prozent bis 45.000 Euro.
Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V
Zuschuss zu den direkten Personalkosten für neue und zusätzliche Arbeitsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten, maximal 30.000 Euro in den ersten 12 Monaten und 15.000 Euro in den Monaten 13 bis 24. Die Stelle muss unbefristet sein und in M-V liegen.
Gründungsstipendium.NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich je Gründerin oder Gründer für bis zu zwölf Monate, maximal 14.400 Euro je Person und 43.200 Euro je Team. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Für diverse Gründungsteams ist eine Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Person möglich.
Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)
Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40.000 Euro pro Film für die Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen aus allen Gattungen. Der Eigenanteil beträgt in der Regel mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtkosten. Die digitale Fassung soll mindestens 2K aufloesen und Vorführqualität erreichen. Antragsberechtigt sind Rechteinhaber und Besitzer des Originalmaterials mit Zustimmung der Rechteinhaber, im Fall konservatorischer Notwendigkeit auch Filmerbeeinrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis.
progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.
Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen
Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Paragraf 35c EStG)
Für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohngebäude ermäßigt sich die Einkommensteuer. Im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr sind es je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro, im übernächsten Jahr 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Begoenstigt ist unter anderem die Erneuerung der Heizungsanlage, worunter auch Solarthermieanlagen fallen. Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme aelter als zehn Jahre sein. Eine Kombination mit öffentlicher Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)
Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)
Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG
Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann die Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro, sowie 6 Prozent im übernächsten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Begünstigt sind Wärmedämmung von Waenden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungen. Kosten für Energieberater sind zu 50 Prozent abziehbar.
GLOBAL VILLAGE KIDS
GLOBAL VILLAGE KIDS fördert künstlerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren, besonders mit Gruppen in schwierigen Lebenslagen. Der Förderrahmen liegt zwischen 5.000 und 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein Verbund aus mindestens drei Partnern. Die Antragsfrist ist der 1. Oktober 2026.
Hamburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen der IFB Hamburg von 5.000 bis 25.000 Euro für Unternehmen in den ersten fuenf Jahren und bis 40.000 Euro für etablierte Unternehmen. Der Zins liegt derzeit bei 3,76 Prozent, fest über die Laufzeit von sechs Jahren, die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Erforderlich ist die Bestätigung eines Kreditinstituts, dass es das Vorhaben nicht begleiten kann. Personen mit negativen Schufa-Einträgen sind ausgeschlossen. Der Antrag läuft ausschließlich über das eAntragsportal.
Innovationspreis Rheinland-Pfalz
Jährlicher Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Das Gründerportal des Landes weist ein Gesamtpreisgeld von 40.000 Euro aus. Vergeben wird der Preis in den Kategorien Unternehmen und Handwerk sowie mit einem wechselnden Sonderpreis, 2026 zu Robotik und Automatisierung. Der Preis wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammerorganisationen ausgelobt und ging 2026 in die 38. Runde. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, konkrete Einreichfristen nennt die Preisseite nicht.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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