Förderprogramme
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- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Gründungsstipendium Niedersachsen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und gründungsbezogener Kosten in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Personen mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Ausbildung erhalten 2.200 Euro monatlich, Studierende und Personen ohne formalen Abschluss 1.100 Euro monatlich. Die Förderdauer beträgt maximal 10 Monate, Teams bis drei Personen stellen jeweils eigene Anträge.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründerinnen und Gründer mit technologie- oder wissensbasierter Geschäftsidee in der Pre-Seed-Phase. Begleitet wird die Erstellung des Businessplans und die eigentliche Unternehmensgründung. Für das Programm stehen bis Ende 2027 rund 4,6 Millionen Euro bereit.
Gründungsstipendium.NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich je Gründerin oder Gründer für bis zu zwölf Monate, maximal 14.400 Euro je Person und 43.200 Euro je Team. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Für diverse Gründungsteams ist eine Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Person möglich.
Gründungszuschuss
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich gründet, erhält sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. Danach können weitere neun Monate mit je 300 Euro monatlich folgen, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
Gründungszuschuss
Wer aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus eine hauptberufliche Selbständigkeit aufnimmt, kann nach den Paragrafen 93 und 94 SGB III einen Gründungszuschuss erhalten. In der ersten Phase wird sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld weitergezahlt zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. In einer zweiten Phase können weitere neun Monate lang 300 Euro monatlich gezahlt werden, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird. Insgesamt sind also bis zu 15 Monate Förderung möglich. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
GuW Hessen (ERP) - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
Zinsgünstiges Darlehen von bis zu einer Million Euro für Existenzgründer, Freiberufler, KMU, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen in Hessen. Finanziert werden Investitionen in Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und Software sowie Betriebsmittel, Waren- und Materiallager, Gründung und Unternehmensnachfolge. Kreditlaufzeiten von 2, 5, 10 und 20 Jahren sind möglich.
GuW Thüringen - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Förderkredit für materielle und immaterielle Wirtschaftsgueter, Innovationen und Markteinführungen, Anteilserwerbe, laufende Betriebsausgaben sowie Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten. Laufzeiten von 3 bis 20 Jahren mit 1 bis 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Gutes tun in MV
Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.
Gutschein für ein energieeffizientes Kühlgeraet im Stromspar-Check
Im Rahmen des Stromspar-Checks gibt es einen Gutschein von bis zu 200 Euro für einen neuen, sparsamen Kühlschrank (Stand der abgerufenen Projektseite 2026). Voraussetzung ist, dass das alte Geraet mindestens zehn Jahre alt ist und viel Strom verbraucht. Die Höhe des Gutscheins haengt von der Haushaltsgröße ab. Beantragt wird er über die Stromsparhelfer im Rahmen der kostenlosen Beratung.
H2N - Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug für Erwerb oder Leasing von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennerantrieb. Die maximale Zuwendungssumme variiert je Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.
HEG - Innovative Energietechnologien
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zu innovativen Energietechnologien in Hessen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen. Der Fördersatz reicht von 65 Prozent für Unternehmen bis 100 Prozent für Hochschulen.
HEG - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Modernisierungen mit passivhaustauglichen Komponenten im Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass der jährliche Heizwärmebedarf auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche gesenkt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, bei paralleler BEG-Nutzung bis zu 20 Prozent.
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.
Haertefallregelung beim Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung
Wer den Eigenanteil zum Zahnersatz nicht tragen kann, erhält nach Paragraf 55 Absatz 2 SGB V einen zusätzlichen Festzuschuss, sodass die Regelversorgung vollständig abgedeckt ist. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV nicht übersteigen oder wenn Sozialhilfe, Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen bezogen werden. Die Grenze erhöht sich um 15 Prozent für den ersten und um 10 Prozent für jeden weiteren Angehoerigen. Der Antrag läuft über die Krankenkasse zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.
Haeusliche Krankenpflege
Versicherte haben nach Paragraf 37 SGB V Anspruch auf haeusliche Krankenpflege im eigenen Haushalt oder an anderen geeigneten Orten, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkuerzt wird oder diese nicht ausführbar ist. Die Leistung umfasst Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung und wird grundsaetzlich für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall erbracht, in begründeten Ausnahmefaellen laenger. Verordnet wird sie aerztlich, genehmigt von der Krankenkasse.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
Haftungsfreistellung HaftungPlus
Die LfA übernimmt einen großen Teil des Ausfallrisikos aus einem Förderdarlehen, damit die Hausbank auch ohne ausreichende Sicherheiten finanzieren kann. HaftungPlus wird zusammen mit LfA-Förderkrediten beantragt und ist auch Bestandteil der Stabilisierungshilfen.
Hamburg Digital Check
Zuschuss für Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und digitaler Wandel mit dem Ziel eines konkreten Realisierungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das eAntragsportal.
Hamburg-Kredit Digital
Zinsgünstiger Kredit für Digitalisierungsvorhaben von 25.000 bis 2.500.000 Euro mit bis zu 10 Jahren Laufzeit. Finanziert werden Hard- und Software inklusive Beraterkosten, digitale Vernetzung von Produktion und Verwaltung, IT-Sicherheit, Mitarbeiterschulungen und neue digitale Geschäftsmodelle. Zusätzlich ist ein Zuschuss von bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags, maximal 20.000 Euro, möglich.
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Zinsgünstiger Kredit für Gründung, Nachfolge und Festigung. Finanziert werden alle Investitionen und tätige Beteiligungen ab 10 Prozent in Hamburg sowie Betriebsmittel einschließlich Warenlager. Bis zu 1.000.000 Euro je Kreditnehmer und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Handwerksbetriebe können einen Zuschuss bis 5.000 Euro für die Schaffung eines Ausbildungsplatzes erhalten.
Hamburg-Kredit Innovation
Zinsgünstiger Kredit für Innovationsvorhaben in drei Stufen mit zunehmender Zinsverbilligung. Stufe 1 fördert einfache Produktverbesserungen und Markteinführungen, Stufe 2 die Entwicklung neuer Innovationen samt Umsetzungsinvestitionen und Stufe 3 großvolumige Innovationen oder Vorhaben mit künstlicher Intelligenz. Darlehen von 25.000 bis 2.500.000 Euro mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bis zu 2 tilgungsfreien Jahren.
Hamburg-Kredit Mikro
Mikrokredit für Existenzgründung und -festigung, Betriebsübernahme, Erweiterung und Betriebsmittel. Neue Betriebe bis 5 Jahre erhalten 5.000 bis 25.000 Euro, länger bestehende Betriebe 5.000 bis 40.000 Euro. Laufzeit 6 Jahre mit 6 tilgungsfreien Monaten, keine Bearbeitungsgebühr, Antragstellung direkt über das eAntragsportal.
Hamburg-Kredit Umwelt
Zinsgünstiger Kredit für Investitionen und Betriebsmittel zur Verbesserung der Umweltsituation, für Klimaschutz und Ressourcenschonung. Gefördert werden unter anderem Energieeffizienzmaßnahmen in Produktionsanlagen sowie Abfallvermeidung. Darlehen von 25.000 bis 5.000.000 Euro mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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