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Förderprogramme

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1.819 Programme gefunden

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LandZuschuss

Gewerbliche Investitionsförderung nach der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) im Saarland

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 35 Prozent der Investitionskosten für betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten. Fördergebiet sind die Landkreise Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis und der Regionalverband Saarbrücken sowie Teile des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises. Die Förderhöhe hängt von Unternehmensgröße, Vorhabensart und Standort ab.

bis 35 Prozent der Kosten
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandZuschuss

GreenInvest Ress - Ressourcenschonung und Effizienz in Unternehmen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Beratungen, Investitionen und Demonstrationsvorhaben zur Ressourcenschonung und Effizienz in Thüringer Unternehmen. Beratungen werden mit bis zu 60 Prozent gefördert, Investitionen mit bis zu 60 Prozent oder maximal 300.000 Euro, Demonstrationsvorhaben mit bis zu 60 Prozent oder maximal 500.000 Euro.

bis 60 Prozent, maximal 500.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
BundZuschuss

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und bestimmte Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigten Aufenthalt erhalten in den ersten 36 Monaten Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernaehrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchsguetern sowie einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. Die Leistung kann als Sachleistung, Bezahlkarte, Wertgutschein oder Geldleistung erbracht werden. Massgeblich sind nicht die im Gesetzestext von § 3a AsylbLG abgedruckten Ausgangsbeträge von 2019, sondern die jährliche Fortschreibung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt gibt. Ab 1. Januar 2026 gelten laut Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025 für den notwendigen persönlichen Bedarf je nach Bedarfsstufe 130 bis 202 Euro monatlich und für den notwendigen Bedarf 179 bis 267 Euro monatlich. Für eine alleinstehende erwachsene Person in einer Wohnung sind das 202 Euro persönlicher Bedarf und 253 Euro notwendiger Bedarf, für erwachsene Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft 182 Euro und 227 Euro. Es besteht ein Rechtsanspruch, beantragt wird beim oertlichen Sozialamt.

130 Euro bis 267 Euro
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
BundSonstiges

Grundrentenfreibetrag in Sozialhilfe und Grundsicherung (Paragraph 82a SGB XII)

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann, dem bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente in der Sozialhilfe anrechnungsfrei. Der Freibetrag beträgt 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des darüber hinausgehenden Renteneinkommens, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Der Freibetrag gilt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gleichgestellt sind Zeiten aus der Alterssicherung der Landwirte, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus versicherungsfreien Beschäftigungen.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Nachweis der Grundrentenzeiten durch die Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundrentenzuschlag (Grundrente)

Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte, die unterdurchschnittlich verdient haben. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten; der Höchstwert liegt laut Paragraph 76g SGB VI bei 0,0334 Entgeltpunkten nach 33 Jahren und steigt bis auf 0,0667 Entgeltpunkte ab 35 Jahren, der ermittelte Wert wird mit dem Faktor 0,875 und höchstens 420 Bewertungsmonaten angesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch von Amts wegen, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch, nicht um eine Ermessensleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)

Existenzsichernde Leistung für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neu gefasste Grundsicherung für Arbeitsuchende, die das Bürgergeld ablöst; Rechtsgrundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Leistung setzt sich aus einer Pauschale, Zuschlägen und den tatsächlichen Wohnkosten zusammen. Neu sind verbindlichere Regeln, klarere Mitwirkungspflichten, konsequentere Sanktionen bei Nichtmitwirkung und eine angepasste Übernahme der Wohnkosten. Antrag beim Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune)
BundZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bedarfsorientierte Grundsicherung nach den Paragraphen 41 ff. SGB XII für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen decken können. Leistungsberechtigt sind Personen ab Erreichen der Altersgrenze (65 Jahre für vor 1947 Geborene, ansteigend bis 67 Jahre ab Jahrgang 1964) sowie Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und Menschen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt bzw. mit Budget für Ausbildung. Kein Anspruch besteht, wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune bzw. der zuständige Träger der Sozialhilfe
BundZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

Existenzsichernde Leistung für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Es besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraph 41 SGB XII. Die Altersgrenze liegt bei Jahrgängen vor 1947 bei 65 Jahren und steigt für spätere Jahrgänge gestaffelt bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Die Leistung setzt sich aus Regelbedarf, Mehrbedarfen, Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zusammen; die konkreten Regelsätze werden jährlich fortgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Beratung auch bei der Deutschen Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Zum 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Es ist ein Rechtsanspruch für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und deckt Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung (Paragraf 19 SGB II). Die genannten Beträge sind die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu Paragraf 28 SGB XII, Stand ab 1. Januar 2025 und für 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende bis 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Der Antrag läuft online oder schriftlich beim örtlichen Jobcenter.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Jobcenter
LandZuschuss

GründachPLUS

Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.

bis 50 Prozent, maximal 34.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandPrämie

Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland

Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandZuschuss

Gründung innovativ 2022

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Der Fördertatbestand Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze, der Fördertatbestand Gründungsgehalt die Personalausgaben oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand bei maximal 60 Prozent.

bis 60 Prozent, maximal 180.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK
LandZuschuss

Gründung innovativ 2022 (Brandenburg)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in Brandenburg. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Fördertatbestand 1 Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten neuer Arbeitsplätze, Fördertatbestand 2 Gründungsgehalt die Vergütung oder Privatentnahmen geschäftsführender Gesellschafter, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.

bis 60 Prozent, maximal 180.000 Euro
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des MWAEK, kofinanziert aus dem EFRE
LandKredit

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Zinsverbilligtes Darlehen von 10.000 bis fünf Millionen Euro für Gründung, Festigung und Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Betriebsübernahmen und Erweiterungen. Junge Unternehmen unter fünf Jahren erhalten eine höhere Zinsverbilligung, dazu kommen ein Nachhaltigkeitsbonus von bis zu 20 Basispunkten und eine Meisterprämie als Tilgungszuschuss bis 10.000 Euro.

10.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland (GuW Saarland)

Zinsgünstiges Darlehen für betriebliche Investitionen und Betriebsmittel von kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern, Gründern und Nachfolgern im Saarland. Finanziert bis zu 100 Prozent des Vorhabens, höchstens 2,5 Millionen Euro. Zinsverbilligung bis 1,50 Prozent, bis zu 10 Jahre Zinsbindung und bis 20 Jahre Laufzeit mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren.

bis 100 Prozent, maximal 2,5 Mio. Euro
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandKredit

Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)

Zinsguenstiger Förderkredit für Neugründungen, Betriebsübernahmen und junge Unternehmen bis fuenf Jahre nach Gründung sowie für Wachstumsinvestitionen etablierter KMU und Freiberufler. Darlehen bis 20 Mio. Euro pro Vorhaben zu deutlich guenstigeren Konditionen als der Marktzins. Risikoentlastungen erleichtern den Kreditzugang.

bis 20 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandZuschuss

GründungsBONUS Plus

Kostenzuschuss von bis zu 50.000 Euro und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für junge Berliner Unternehmen mit innovativen oder nachhaltigen Geschäftsmodellen. Gefördert werden Materialkosten, Investitionen, Betriebsausgaben, Personalkosten bis 2.000 Euro monatlich, Beratung, IT-Entwicklung und Patentanmeldungen.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

GründungsBONUS Plus Berlin

Zuschuss von 50 Prozent der Gründungskosten bis maximal 50.000 Euro für junge Berliner Unternehmen. Gefördert werden vor allem innovative Start-ups mit technologischem, digitalem, kreativem oder sozialem Geschäftsmodell sowie wirtschaftlich taetige Sozialunternehmen. Anträge können wieder eingereicht werden.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin / IBB Business Team GmbH
LandKredit

Gründungskredit Smart

Starthilfe für kleine Gründungs- und Festigungsvorhaben im Voll- oder Nebenerwerb. Finanziert Investitionen und Betriebsmittel bis 150.000 Euro pro Antragsteller. Die LfA übernimmt 80 Prozent Haftungsfreistellung, dadurch ist der Kredit auch bei mäßiger Bonität erreichbar.

bis 150.000 Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandZuschuss

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro je neu geschaffener Vollzeitstelle für junge Handwerksbetriebe in Niedersachsen. Gefördert werden die Personalausgaben einer neu angestellten Person. Bereits im Betrieb beschäftigte Personen und Einstellungen vor der Bewilligung sind ausgeschlossen.

bis 10.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Gründungsrichtlinie - Existenzgründungspass

Zuschuss für Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Gefördert werden zum Beispiel Steuer- und Rechtsberatung, Marketingberatung, Seminare und Coworking-Nutzung. Bei Neugründung bis 1.580 Euro, bei Unternehmensübernahme bis 2.210 Euro.

bis 90 Prozent, maximal 2.210 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) / ESF Plus Thüringen
LandZuschuss

Gründungsrichtlinie - Gründungsprämie

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Vorbereitung einer innovationsbasierten Unternehmensgründung in Thüringen. Der monatliche Betrag liegt je nach Qualifikation zwischen 2.500 und 3.500 Euro und wird für maximal 12 Monate gezahlt, davon bis zu 6 Monate nach der Gründung.

bis 100 Prozent, maximal 3.500 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) / ESF Plus Thüringen
LandZuschuss

Gründungsstipendium M-V

Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandZuschuss

Gründungsstipendium NRW

Stipendium von 1.200 Euro monatlich für ein Jahr für Gründungswillige mit innovativer Geschäftsidee in Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich gibt es individuelles Coaching durch ein Gründungsnetzwerk. Über den Baustein Diversität+ können geschlechtergemischte Gründungsteams bis zu 3.600 Euro zusätzlich je Person erhalten.

1.200 Euro bis 1.200 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

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