Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.800 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen
Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau Niedersachsen
Niedersachsen fördert den Bau von Mietwohnungen mit Belegungsbindungen über zinsguenstige Darlehen der NBank, ergänzt um Tilgungsnachlaesse und Zuschüsse. Die NBank nennt ausdrücklich einen verbesserten Tilgungsnachlass und Zuschüsse beim Erwerb von Miet- und Belegungsbindungen im Bestand. Zielgruppen der spaeteren Vermietung sind unter anderem Studierende, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner. Antragsteller sind Investoren, die Wohnraum mit Bindung schaffen wollen. Die konkreten Konditionen stehen auf den einzelnen Programmseiten der NBank, telefonische Beratung läuft über 0511 30031-9333.
Soziale Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein vergibt die soziale Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau über ein zweistufiges Verfahren. Wer teilnehmen will, muss zunächst eine Vorqualifizierung bei der IB.SH durchlaufen, in der die grundsaetzliche Förderfähigkeit des Vorhabens und die wirtschaftlichen Verhältnisse des künftigen Darlehensnehmers geprüft werden. Die Mittel des Programmjahres 2026 sind laut IB.SH bereits vollständig für laufende Vorhaben gebunden, die Vorqualifizierung läuft daher für das Programmjahr 2027. Betreut werden unterschiedliche Investorengruppen von privaten Investoren über Genossenschaften bis zu gewerblichen Betreibern. Kontakt ist mietwohnungsbau@ib-sh.de beziehungsweise 0431 9905-5003.
Sozialer Wohnungsbau Berlin (Wohnungsbauförderungsbestimmungen)
Berlin fördert seit 2014 wieder den Neubau von Sozialwohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Der Bestand an Sozialwohnungen lag Anfang 2019 bei rund 95.000 Wohnungen, davon etwa 93.000 aus der Förderung vor 1997; ohne Neubau saenke die Zahl bis Anfang 2028 auf etwa 59.000, weil alte Bindungen auslaufen. Seit Juli 2016 bietet das Land Eigentümern Zinsverbilligungen an, damit Bindungen erhalten bleiben. Zu den Reformen seit 2016 gehoeren der Mietzuschuss bei einer Warmmietbelastung über 30 Prozent des Nettoeinkommens, schaerfere Prüfungen von Mieten und Instandhaltung, die Verlaengerung der Nachwirkungsfrist für Bindungen bei vorzeitiger Rückzahlung des Förderdarlehens von zehn auf zwölf Jahre und der Wegfall rückwirkender Mieterhöhungen seit Juli 2017. Anträge der Bauträger laufen über die Investitionsbank Berlin.
Sozialstrategierichtlinie ESF Plus Thüringen
Strategisches ESF-Plus-Vorhaben zum Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur mit Schwerpunkt auf der aktiven Inklusion benachteiligter Gruppen. Das Gesamtbudget beträgt 52,864 Millionen Euro, die Umsetzung erfolgt in zwei Förderrunden 2022 bis 2025 und 2025 bis 2028.
Spartenoffene Projektförderung Kultur Berlin
Berlin fördert spartenoffene Kulturprojekte, die sich keiner einzelnen Kunstsparte zuordnen lassen. Gefördert werden grundsaetzlich nur gemeinnützige Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das Land stellt insgesamt rund 600 Millionen Euro jährlich für Kultur bereit, davon etwa fuenf Prozent für Einzel- und Projektförderungen. Konkrete Beträge und Fristen stehen in der jeweiligen Ausschreibung.
Sport schafft Heimat
Mit Sport schafft Heimat fördert Bayern seit 2016 jährlich Projekte, die Gefluechtete und Menschen mit Migrationsgeschichte über den Sport einbinden. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Verbände im Freistaat. Die Förderhöhe ist auf der Übersichtsseite des Ministeriums nicht beziffert. Das Programm läuft weiter.
Sportfonds der Großregion
Der Sportfonds der Großregion fördert grenzueberschreitende Projekte von Sportvereinen mit Beträgen von 1.000 bis 10.000 Euro und einem Fördersatz von 70 bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Sportveranstaltungen, Ehrenamtsinitiativen und Inklusionsmaßnahmen. Der Fonds richtet sich an Vereine im Saarland und in den angrenzenden Regionen. Beratung und Begleitung übernimmt das Kompetenzzentrum Ehrenamt des Landessportverbandes für das Saarland.
Sportförderung des Landessportbundes Brandenburg
Der Landessportbund Brandenburg fördert Sportvereine auf Grundlage jährlich veröffentlichter Förderrichtlinien, aktuell für die Jahre 2025 und 2026. Rechtsgrundlage ist das brandenburgische Sportfördergesetz. Die Richtlinientexte und die zugehoerigen Formulare stehen als Download bereit, aeltere Richtlinien der Jahre 2021 bis 2024 sind archiviert. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Brandenburg. Fragen zu Förderhöhen und Fristen beantwortet der Bereich Finanzen und Sportförderung.
Sportplatz Kommune 2.0
Sportplatz Kommune 2.0 fördert Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vor Ort mit Fördersummen von 5.000 bis 15.000 Euro pro Projekt und Jahr. Das Programm richtet sich an Sportvereine und Kooperationen mit Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, niedrigschwellige Angebote in den Stadtteilen zu verankern und neue Zielgruppen für Bewegung zu gewinnen. Die Abwicklung läuft über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Die aktuellen Bedingungen und Fristen stehen im Förderportfolio des LSB.
Sportstättenbau der Vereine (Bayern)
Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.
Sportstättenbauförderung des Landessportbunds Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen fördert den vereinseigenen Sportstättenbau nach einer eigenen Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB, die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal. Ergänzend verweist der LSB auf Bundesmittel wie die Kommunalrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen. Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der LSB-Förderrichtlinie.
Startchance Bewegung
Startchance Bewegung unterstützt zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen. Sportvereine können damit Kooperationen mit Schulen aufbauen, die besonders viele benachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen. Das Programm ist Teil des Förderportfolios des Landessportbundes NRW. Die genauen Förderhöhen und Fristen stehen im jährlich veröffentlichten Förderportfolio. Die Abwicklung läuft über das Förderportal des LSB NRW.
Starterpaket J-Team
Mit dem Starterpaket fördert die Sportjugend NRW die Gründung neuer J-Teams in Sportvereinen mit einer Projektförderung von 200 Euro. J-Teams sind Jugendgruppen, die im Verein eigene Ideen umsetzen und Mitbestimmung übernehmen. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht und niedrigschwellig gestaltet. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes NRW. Die Abwicklung läuft über das Förderportal beziehungsweise die Sportjugend NRW.
Stille Beteiligungen der MI Mittelstands-Invest GmbH
Stille Beteiligungen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen im Saarland. Die Beteiligung verbessert Rating und Kreditkonditionen, erweitert die Finanzierungsmöglichkeiten und lässt vorhandene Sicherheiten frei. Gesellschafter sind saarländische Genossenschaftsbanken und die SIKB.
Stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG)
Langfristiges Beteiligungskapital in Form stiller Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen. Die Beteiligung dient als Alternative oder Ergänzung zum Bankkredit und finanziert Investitionen, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Zielgruppe sind Betriebe aus Handwerk, Handel, Industrie, Gastgewerbe, Verkehr und Gartenbau sowie Freiberufler.
Stipendienprogramm zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Hamburg
Das Hamburger Stipendienprogramm unterstützt Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei den Kosten des Anerkennungsverfahrens und beim Lebensunterhalt während der Anerkennung. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Hamburg. Beratung und Antragstellung laufen über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung bei der Diakonie Hamburg. Das Programm ergänzt den bundesweiten Anerkennungszuschuss und die Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Wie bei allen Anerkennungsförderungen gilt, dass zuerst der Antrag auf finanzielle Förderung und erst danach der Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss.
Streuobstförderung Saarland
Förderung von Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen im Saarland als Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für die Artenvielfalt und liefern zugleich wertvolles Obst. Gefördert wird insbesondere der Erhalt und die Pflege alter Streuobstbäume.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Städtebauförderung des Saarlandes
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Sächsischer Meilenstein – Wettbewerb für Unternehmensnachfolge
Jährlicher Wettbewerb für gelungene Unternehmensnachfolgen in Sachsen mit Preisgeldern von insgesamt 17.000 Euro. Ausgezeichnet werden erfolgreich umgesetzte Nachfolgekonzepte in Handwerk, Handel und Dienstleistung. Bewerbungsschluss für den Durchgang 2026 ist der 21. August.
Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)
Sachsen hat im Juni 2024 das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz beschlossen und im September 2025 geändert. Es verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die ab 2025 genehmigt werden, zur finanziellen Beteiligung der Kommunen: 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde bei Genehmigung im Jahr 2025, ab 2026 dann 0,3 Cent je tatsächlich erzeugter Kilowattstunde. Die Hälfte der eingenommenen Mittel muss den unmittelbar betroffenen Gemeinden über die bestehenden Verpflichtungen hinaus zugutekommen. Alternativ können Kommunen und Betreiber individuelle Vereinbarungen treffen, in denen bis zu 0,5 Cent je Kilowattstunde angeboten werden können.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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