Städtebauförderung des Saarlandes
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes · Saarland
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsberechtigt sind saarländische Städte und Gemeinden
- Vorhaben in einem förmlich festgelegten Gebiet nach Baugesetzbuch
- Beachtung der Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes
- Kommunaler Eigenanteil erforderlich
Kombinierbar mit
Bund-Länder-Programm, Eigentümer können über die Kommune von Sanierungsgebietsregelungen profitieren
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach land-sl, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Baulandfonds Schleswig-Holstein (Aktive Baulandentwicklung)
Zweistufiges Programm für Ämter und Gemeinden, die Flächen für überwiegende Wohnnutzung entwickeln wollen. Programmteil 1 fördert Potenzialanalysen mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Programmteil 2 stellt Darlehen für Flächenankauf, Erschließung und Infrastruktur bereit. Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag für das Darlehen beträgt 0,22 Prozent.
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Reines Landesprogramm, das vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum bei der Stärkung ihrer Ortskerne unterstützt. Schwerpunkte sind Innenentwicklung und Flächenrecycling. Es ergänzt die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.
Berlin Kredit Transformation
Förderkredit von 100.000 bis 10 Millionen Euro für Berliner KMU zur Finanzierung von Investitionen, energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden, Unternehmensübernahmen und wachstumsbedingten Betriebsmitteln. Bei Erfuellung von Nachhaltigkeitskriterien ist ein Tilgungsnachlass von 2 bis 7 Prozent des Kreditbetrages möglich.
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
Brandenburg-Kredit Pflege
Zinsverbilligtes, langfristiges Darlehen für Investitionen in Pflegeinfrastruktur und Eingliederungshilfe. Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Umbaumaßnahmen in stationaeren Einrichtungen. Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro im ambulanten und 200.000 Euro im stationaeren Bereich, der Höchstbetrag bei 2 Mio. Euro pro Vorhaben.