Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Pro FIT - Projektfinanzierung Berlin
Pro FIT fördert technologische Innovationsvorhaben Berliner Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen. Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung. Es gibt Darlehen bis zu 1 Mio. Euro und Zuschüsse bis zu 500.000 Euro, der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 80 Prozent inklusive KMU- und Verbundbonus. Restkosten werden pauschal mit 40 Prozent der Personalausgaben abgegolten, ein Belegnachweis entfällt dafuer. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Richtlinien mit höherer Zuschussförderung, vereinfachter Abrechnung und laengeren Darlehenslaufzeiten.
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)
BayTP+ unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion. Ziel ist es, die Einführung und Verbreitung innovativer Technologien in der Wirtschaft zu unterstützen und damit zur Wettbewerbsfähigkeit und zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur in Bayern beizutragen. Das Programm ist zentraler Bestandteil des Bayerischen Transformationsfonds. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Dezember 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bietet mehrere Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen. Der Innovationsgutschein BW unterstützt wissenschaftliche Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Entwicklung eines innovativen Vorhabens stattfinden. Der Innovationsgutschein Start-up BW richtet sich an junge Unternehmen, die wissenschaftliche Arbeiten durchführen und besonders fortschrittliche Ideen in zukunftsweisenden Bereichen entwickeln. Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei wissenschaftlichen Arbeiten und der Umsetzung entsprechender Projekte.
Bremisches Messeförderungsprogramm
Das Land Bremen unterstützt die Beteiligung kleiner Unternehmen an international ausgerichteten Messen im In- und Ausland. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, Ansprechpartner sind die Bremer Aufbau-Bank und in Bremerhaven die BIS. Die Förderung ist auf Messen begrenzt, deren Themen den Schlüsselbereichen der Innovationsstrategie Bremen 2030 zugeordnet werden können. Der aktuelle Programmstand und die Höhe der Pauschalen sollten vor der Antragstellung bei der BAB erfragt werden, da die Angaben verschiedener Stellen zum Programmzeitraum voneinander abweichen.
Auslandsmesseprogramm Saarland (Saarland-Gemeinschaftsstände)
Das Saarland fördert Gemeinschaftsstände saarlaendischer Unternehmen auf nationalen und internationalen Leitmessen. Die Unternehmen erhalten eine schlüsselfertige Standfläche, komplettes Projektmanagement, Betreuung vor Ort, Medienunterstützung und Vernetzungsangebote. Ziel ist die Erschließung neuer Absatzmaerkte und der Ausbau von Geschäftsbeziehungen im Ausland. Organisiert wird das Programm von der gwSaar, finanziell getragen vom saarlaendischen Wirtschaftsministerium. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht ausgewiesen, die Unternehmen zahlen einen reduzierten Beteiligungspreis.
Hessisches Auslandsmesseprogramm (Gemeinschaftsstände und Company Missions)
Hessen Trade & Invest organisiert hessische Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen sowie Company Missions, die einen Messebesuch mit strukturiertem Marktzugang verbinden. Schwerpunkte sind unter anderem Wasserstoff, Gesundheit, Maschinen- und Anlagenbau, Bau und Sicherheit. Für Start-ups gibt es über StartHub Hessen eigene Beteiligungen, etwa auf der Viva Technology oder Slush. Das Programm ist 2026 aktiv, Termine und Konditionen stehen je Veranstaltung auf den Seiten der HTAI.
Sachsen Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
Sachsen fördert die wirtschaftliche Verwertung von Innovationen, darunter Schutzrechte, Design, Erstzertifizierung, Marketing- und Vertriebskonzepte, Prototypenanpassung sowie die einmalige Teilnahme an einer Messe. Die förderfähigen Kosten liegen zwischen 5.000 und 200.000 Euro. Der Fördersatz reicht von 40 Prozent für mittlere Unternehmen bis 60 Prozent für junge kleine Unternehmen, mit einem Bonus von zehn Prozentpunkten bei tarifgebundener Entlohnung oder Nachhaltigkeitsbeitrag. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen. Wegen hoher Inanspruchnahme werden derzeit keine weiteren Anträge angenommen.
Berlin Programm für Internationalisierung (PfI-KMU)
Das Programm für Internationalisierung fördert Berliner KMU des produzierenden Gewerbes und produktionsnaher Dienstleistungen bei Internationalisierungsmaßnahmen. Dazu zählen Teilnahmen an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Boersen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler Ausrichtung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.000 und höchstens 12.000 Euro je Einzelmaßnahme. Handelsunternehmen, Beratungsfirmen und Freiberufler sind ausgeschlossen. Anträge für Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 sind möglich, spätestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn.
Messezuschuss Rheinland-Pfalz (Teilnahme an Auslandsmessen)
Rheinland-Pfalz gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland, einschließlich Gemeinschaftsständen und Produktpraesentationen. Der Zuschuss beträgt 4.000 Euro für Messen ausserhalb Europas. Veranstaltungen im Europäischen Wirtschaftsraum und in Nachbarländern werden grundsaetzlich nicht gefördert, für Weinerzeuger gelten Sonderregelungen. Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition, landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, öffentliche Unternehmen sind ausgeschlossen. Anträge sind in der Regel zwischen drei Monaten und einem Monat vor der Veranstaltung zu stellen.
Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen
Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst die Teilnahme kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen ausserhalb des Landes. Zuwendungsfähig sind die Nettoausgaben für Standmiete und mit der Messe verbundene Dienstleistungen. Kleinstunternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent, jeweils höchstens 6.000 Euro je Messe. Gefördert werden maximal drei Beteiligungen im Jahr, bei Start-ups bis zu fuenf. Start-ups erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro. Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung im Förderportal eingehen.
Markt International Brandenburg (2026 bis 2028)
Markt International fördert kleine und mittlere Unternehmen aus Brandenburg bei der Erschließung in- und auslaendischer Maerkte. Gefördert werden die aktive Teilnahme an international ausgerichteten Veranstaltungen wie Messen, Symposien und Kongressen einschließlich virtueller und hybrider Formate, die Teilnahme an Messen aus dem gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg sowie Beratungs- und Coachingleistungen zur Internationalisierung. Die überarbeitete Fassung gilt seit dem 2. Januar 2026, die früheren Branchenbeschränkungen sind entfallen, Beratungen laufen über Festbetragsfinanzierung mit bis zu zehn Tagen je Vorhaben und 20 Tagen je Unternehmen. Anträge sind laufend bis zum 31. Dezember 2028 über das ILB-Kundenportal möglich.
Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland
Gefördert werden Organisation und Betrieb niedersächsischer Gemeinschaftsstände mit mindestens zehn beteiligten Unternehmen sowie die Teilnahme an Gemeinschaftsständen anderer Anbieter. Bei Auslandsmessen werden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 5.000 Euro innerhalb der EU und 8.000 Euro ausserhalb der EU. Bei Inlandsmessen sind es bis zu 80 Prozent und höchstens 13.500 Euro für KMU, bei neu gegründeten Unternehmen bis zu 90 Prozent und höchstens 15.000 Euro. Je Antragsteller ist die Förderung zweimal möglich. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen.
Niedersachsen Messeförderung Einzelstand Inland und Ausland
Niedersachsen bezuschusst die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen und Freiberufler an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Messen im EU-Ausland gibt es bis zu 2.000 Euro, für Messen ausserhalb der EU bis zu 4.000 Euro, für Inlandsmessen einen einmaligen Festbetrag von 2.000 Euro. Für dieselbe Auslandsmesse kann zweimal gefördert werden. Förderfähig sind Aufwendungen für Organisation und Betrieb des Standes, nicht jedoch Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung über das Kundenportal gestellt werden.
Thüringer Außenwirtschaftsförderung (Messeförderung und Kontaktanbahnung)
Thüringen fördert kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks und wirtschaftsnaher Dienstleistungen bei der Erschließung auslaendischer Absatzmaerkte. Für Messebeteiligungen werden bis zu 50 Prozent der Kosten für Standmiete und Standbau übernommen, höchstens 10.000 Euro, zuzueglich einer Kostenpauschale von zehn Prozent. Für Kontaktanbahnung im Ausland gibt es eine Festbetragsfinanzierung von 1.600 Euro, Reisekosten sind ausgeschlossen. Große Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Netzwerke können gefördert werden, wenn sie an Gemeinschaftsständen des offiziellen Messeprogramms teilnehmen. Der Antrag muss acht Wochen vor Messebeginn vorliegen.
Messe meets Mittelstand NRW
Mit Messe meets Mittelstand fördert Nordrhein-Westfalen die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an internationalen Messen. Anders als bei klassischen Gemeinschaftsständen können die Unternehmen die Messe frei wählen, auch virtuelle Beteiligungen sind möglich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 7.500 Euro pro Unternehmen und Jahr, und kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden. Es gelten Umsatzgrenzen von 50 Millionen Euro allgemein und zehn Millionen Euro bei Messen im EU- und EFTA-Raum. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn bei NRW.Global Business vorliegen.
Auslandsmesseprogramm Baden-Württemberg
Baden-Württemberg International organisiert Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen, auf denen sich Unternehmen, Cluster, Netzwerke, Regionen, Kommunen und Einrichtungen aus dem Land praesentieren können. Der Teilnehmerbeitrag richtet sich nach Unternehmensgröße und Umsatz, kleine Unternehmen werden stärker gefördert als große. Im Paket enthalten sind Standbau, Platzierung, Bewirtung, Standbetreuung und Reinigung sowie Unterstützung bei Reise und Logistik. Für 2026 sind 23 Gemeinschaftsstände geplant. Die Anmeldung läuft direkt über bw-i, die Teilnahme haengt von der Standverfügbarkeit ab.
Start-up BW International
Start-up BW International unterstützt gegründete Start-ups mit Sitz in Baden-Württemberg beim Schritt ins Ausland. Gefördert werden Delegations- und Markterschließungsreisen, Messebeteiligungen im In- und Ausland, Start-up-Konferenzen und Ökosystemreisen. Bei Messebeteiligungen werden 1.000 bis 2.000 Euro je Messe übernommen, maximal drei Teilnahmen pro Messe. Bei Delegationsreisen ausserhalb Europas kommen zum Teilnahmebeitrag 50 Prozent der Reisekosten bis 2.000 Euro pro Person hinzu, bei Konferenzen und Start-up-Reisen bis zu 50 Prozent der Reisekosten bis 1.000 Euro pro Start-up.
progres.nrw – Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 70.000 Euro für die Erstellung von Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Gefördert wird die Planungsleistung, nicht die Hardware, dafuer aber mit einem der höchsten Fördersaetze im gesamten Bereich Ladeinfrastruktur.
progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ambulanter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Baustein richtet sich an Träger, die Pflege- und Betreuungsfahrten mit eigenen Fahrzeugen durchführen und ihre Flotte elektrifizieren. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt oder ausgezahlt. Das Antragsverfahren läuft digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von Kommunen und kommunalen Betrieben, höchstens jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Zuwendungen unter der Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt.
progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten samt Netzanschluss in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt, unterhalb von 500 Euro Zuwendung wird nicht bewilligt. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte sind die Ladesäulenverordnung und die EU-Verordnung 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einzuhalten. Das Verfahren läuft komplett digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.
WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.