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Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland

NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen · Niedersachsen

Gefördert werden Organisation und Betrieb niedersächsischer Gemeinschaftsstände mit mindestens zehn beteiligten Unternehmen sowie die Teilnahme an Gemeinschaftsständen anderer Anbieter. Bei Auslandsmessen werden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 5.000 Euro innerhalb der EU und 8.000 Euro ausserhalb der EU. Bei Inlandsmessen sind es bis zu 80 Prozent und höchstens 13.500 Euro für , bei neu gegründeten Unternehmen bis zu 90 Prozent und höchstens 15.000 Euro. Je Antragsteller ist die Förderung zweimal möglich. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen.

Förderhöhe
bis 13.500 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
laufend, Fristen je Messe

Antrag für Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 9 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Kleines oder mittleres Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen
  • Gemeinschaftsstand mit mindestens zehn niedersächsischen Unternehmen oder Teilnahme an einem gelisteten Gemeinschaftsstand
  • Antrag fristgerecht vor der jeweiligen Messe
  • Förderung maximal zweimal je Antragsteller

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland

Wer kann Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland beantragen?

Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kleines oder mittleres Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen

Wie viel Geld gibt es bei Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 13.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland beantragen?

laufend, Fristen je Messe Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Niedersachsen.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach export-international, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

SonstigeKredit

AKA Exportfinanzierung und SmaTiX-Bestellerkredit

Die AKA ist eine Spezialbank für Exportfinanzierung, getragen von einem Konsortium deutscher und europäischer Banken. Sie stellt ECA-gedeckte Finanzierungen für Exporteure, Importeure, Banken und Staaten bereit sowie strukturierte Handels- und Rohstofffinanzierungen. Mit SmaTiX gibt es ein digitales Small-Ticket-Produkt für standardisierte, ECA-gedeckte Bestellerkredite bis 15 Millionen Euro, das den Zugang gerade für kleinere Exportgeschäfte vereinfacht. Es handelt sich um Bankfinanzierung zu Marktkonditionen, nicht um einen Zuschuss.

bis 15 Mio. Euro
bundesweit
AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH
BundZuschuss

Agrarexportförderprogramm des Bundes

Das Agrarexportförderprogramm unterstützt die deutsche Agrar- und Ernaehrungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmaerkten. Bausteine sind Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen unter der Dachmarke made in Germany, Unternehmerreisen, Marktstudien sowie Kompetenzstellen an den Auslandshandelskammern. Zuwendungsempfänger sind in der Regel nichtstaatliche überregionale Organisationen der Branche wie Dach- und Fachverbände, Exportförderorganisationen sowie IHKs und AHKs. Einzelunternehmen können an den geförderten Maßnahmen teilnehmen, sind aber meist nicht selbst antragsberechtigt. Organisatorische Abwicklung über die BLE in Bonn.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Durchführung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung (BLE)
LandBürgschaft

Auftragsgarantien der LfA

Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.

bis 50 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
BundBürgschaft

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung ist die Sammeldeckung des Bundes für Exporteure mit wiederkehrenden Lieferungen an mehrere Besteller in verschiedenen Ländern. Sie deckt kurzfristige Zahlungsziele bis zwölf Monate ab. Voraussetzung ist ein deckungsfähiger Jahresexportumsatz von mindestens 500.000 Euro. Für kleinere Umsätze und Zahlungsziele bis vier Monate gibt es die vereinfachte Variante APG-light.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Bearbeitung durch die Mandatare der Exportkreditgarantien
LandZuschuss

Auslandsmesseprogramm Baden-Württemberg

Baden-Württemberg International organisiert Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen, auf denen sich Unternehmen, Cluster, Netzwerke, Regionen, Kommunen und Einrichtungen aus dem Land praesentieren können. Der Teilnehmerbeitrag richtet sich nach Unternehmensgröße und Umsatz, kleine Unternehmen werden stärker gefördert als große. Im Paket enthalten sind Standbau, Platzierung, Bewirtung, Standbetreuung und Reinigung sowie Unterstützung bei Reise und Logistik. Für 2026 sind 23 Gemeinschaftsstände geplant. Die Anmeldung läuft direkt über bw-i, die Teilnahme haengt von der Standverfügbarkeit ab.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg International im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
LandZuschuss

Auslandsmesseprogramm Saarland (Saarland-Gemeinschaftsstände)

Das Saarland fördert Gemeinschaftsstände saarlaendischer Unternehmen auf nationalen und internationalen Leitmessen. Die Unternehmen erhalten eine schlüsselfertige Standfläche, komplettes Projektmanagement, Betreuung vor Ort, Medienunterstützung und Vernetzungsangebote. Ziel ist die Erschließung neuer Absatzmaerkte und der Ausbau von Geschäftsbeziehungen im Ausland. Organisiert wird das Programm von der gwSaar, finanziell getragen vom saarlaendischen Wirtschaftsministerium. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht ausgewiesen, die Unternehmen zahlen einen reduzierten Beteiligungspreis.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie