Förderprogramme auf Ebene Bund
Alle Programme auf Ebene Bund. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Neue Wohngemeinnützigkeit
Die Neue Wohngemeinnützigkeit gibt Wohnungsunternehmen den Status der Gemeinnützigkeit, wenn sie sich per Satzung dauerhaft zur verbilligten Vermietung verpflichten. Der Kabinettsbeschluss dazu stammt vom 5. Juni 2024 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024; der wohngemeinnützige Zweck steht seitdem in Paragraf 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 der Abgabenordnung und meint die vergünstigte Wohnraumueberlassung an Personen im Sinne des Paragrafen 53 AO. Anders als beim befristet gebundenen sozialen Wohnungsbau gilt die Sozialbindung hier dauerhaft. Das BMWSB rechnet für ein Unternehmen mit rund 1.000 Wohnungen mit einer Entlastung von etwa 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Begünstigte Mieterhaushalte sind nach Angaben des Ministeriums bis zu 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland.
Neue Wohngemeinnützigkeit
Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingeführt, der Kabinettsbeschluss datiert vom 5. Juni 2024. Wohnungsunternehmen und andere Träger, die sich satzungsgemäß dauerhaft zu vergünstigten Mieten für Haushalte im unteren Einkommensbereich verpflichten, werden von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag befreit und können die erweiterte gewerbesteuerliche Kuerzung nutzen. Nach Beispielrechnung des BMWSB entsprechen die Ersparnisse rund 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter im Monat, die in guenstigere Mieten oder Bestandssanierung fliessen sollen. Anders als beim klassischen sozialen Wohnungsbau ist die Bindung dauerhaft und nicht befristet. Für Mieterinnen und Mieter ist der Kreis weit gefasst, ausgestaltet für bis zu 60 Prozent der Haushalte bundesweit.
Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)
Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.
Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.
Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3
Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.
Onkologische Nachsorgeleistungen der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur onkologischen Nachsorge nach einer Krebserkrankung. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher sowie deren Angehoerige. Für Versicherte reicht die Erfuellung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die persönlichen Voraussetzungen der medizinischen Reha müssen nicht vorliegen. Näheres regeln Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Onkologische Rehabilitation
Nach einer Krebserkrankung erbringt die Deutsche Rentenversicherung eine onkologische Rehabilitation von in der Regel drei Wochen. Sie steht ausdrücklich auch Rentnerinnen und Rentnern sowie nichtversicherten Ehe- und Lebenspartnern, Hinterbliebenen und Kindern von Versicherten offen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr, bei einer Anschlussrehabilitation nur für 14 Tage. Antrag online oder über den Sozialdienst der Klinik.
Option zur Umsatzsteuerpflicht bei gewerblicher Vermietung (§ 9 UStG)
Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 Nummer 12 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei, womit auch der Vorsteuerabzug aus Bau- und Sanierungskosten entfällt. Bei Vermietung an Unternehmer kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten und die Miete mit Umsatzsteuer abrechnen. Dann ist die Vorsteuer aus Herstellungs-, Umbau- und laufenden Kosten abziehbar, was bei größeren Investitionen erhebliche Liquidität bringt. Der Haken: Der Mieter muss das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Bei Vermietung an Ärzte, Versicherungsmakler oder Banken scheidet die Option daher aus, und für Wohnraumvermietung ist sie ohnehin nicht möglich. Zu beachten ist zudem die Vorsteuerberichtigung über zehn Jahre bei Nutzungsänderung.
Outer Ear - partizipative Musikprojekte
Outer Ear ist ein Sonderprogramm des Musikfonds für partizipative Musikprojekte mit experimentellem Charakter. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen ohne professionellen Musikhintergrund künstlerisch einbinden. Antragsfenster 2026 sind der 1. bis 30. April und der 1. bis 30. Oktober. Eine maximale Fördersumme wird in der Programmuebersicht nicht genannt.
Partnering in Business with Germany (früher Managerfortbildungsprogramm)
Das Programm bringt Fach- und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen aus derzeit 22 Partnerländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa mit deutschen Unternehmen zusammen. Die auslaendischen Teilnehmenden durchlaufen eine mehrwoechige Online-Phase und einen Praxisaufenthalt in Deutschland, deutsche Unternehmen treffen sie auf Kooperationsboersen und in B2B-Gespraechen. Für deutsche Unternehmen ist das ein Weg zu vorbereiteten Geschäftspartnern in neuen Absatzmaerkten. Jährlich nehmen rund 2.400 deutsche Unternehmen teil. Träger ist das Bundeswirtschaftsministerium, umgesetzt wird das Programm von der GIZ.
Patientenschulung für chronisch Kranke
Die Krankenkasse kann nach Paragraf 43 SGB V wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke erbringen oder fördern. Bei medizinischer Notwendigkeit werden auch Angehoerige und ständige Betreuungspersonen einbezogen. Die Leistung dient dazu, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, nicht um einen festen Rechtsanspruch, beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.
Pauschalbesteuerung von Jobtickets nach Paragraf 40 Absatz 2 EStG
Kann der Arbeitgeber die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG nicht nutzen, etwa weil das Ticket per Gehaltsumwandlung finanziert wird, kann er die Lohnsteuer für Sachbezüge und Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach Paragraf 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz von 15 Prozent erheben. Diese 15 Prozent sind eine Steuer zulasten des Arbeitgebers, keine Förderquote. Der pauschal besteuerte Betrag darf den Betrag nicht übersteigen, den die Beschäftigten nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG als Werbungskosten abziehen koennten. Die pauschal besteuerten Bezüge mindern die abziehbare Entfernungspauschale.
Persönliches Budget (Paragraf 29 SGB IX)
Statt Sachleistungen können Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabeleistungen als Geldleistung erhalten und damit selbst Assistenz, Dienste oder Hilfen einkaufen. Das Persönliche Budget wird in der Regel monatlich ausgezahlt, ausnahmsweise auch als Gutschein. Es kann trägeruebergreifend als Komplexleistung mehrerer Leistungsträger erbracht werden. Grundlage ist eine Zielvereinbarung über Förderziele, Nachweise, Qualitätssicherung und Höhe. Der Antrag wird bei einem der beteiligten Leistungsträger gestellt.
Persönliches Budget für Teilhabeleistungen
Statt Sachleistungen können Leistungsberechtigte ein Persönliches Budget beantragen und die benoetigten Hilfen selbst einkaufen. Das Budget wird in der Regel als monatliche Geldleistung ausgezahlt und trägeruebergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind neben Teilhabeleistungen auch bestimmte Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie die Hilfe zur Pflege. Die Höhe bemisst sich nach dem individuell festgestellten Bedarf, an die Entscheidung ist man sechs Monate gebunden.
Pflegeberatung (Paragraf 7a SGB XI)
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung durch eine benannte Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Die Beratung erfasst den Hilfebedarf, erstellt einen individuellen Versorgungsplan, unterstützt bei der Beantragung und Umsetzung von Leistungen und überwacht den Plan bei veraenderter Lage. Die Pflegekasse muss vor der ersten Beratung unverzueglich eine zuständige Person benennen. Die Beratung ist kostenfrei.
Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf eine individuelle, kostenlose Pflegeberatung. Beraterinnen und Berater analysieren den Hilfebedarf, erstellen einen Versorgungsplan, beantragen die noetigen Leistungen und begleiten die Umsetzung. Die Beratung kann auch in der eigenen Wohnung stattfinden. Die Pflegekasse muss vor der ersten Beratung eine zuständige Ansprechperson benennen.
Pflegegeld für Kinder in Vollzeitpflege
Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, erhalten vom Jugendamt laufende Leistungen zum Unterhalt des Kindes. Das Pflegegeld deckt den Sachaufwand sowie die Kosten der Pflege und Erziehung und enthält einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfuegung des Kindes. Die Pauschalbeträge werden nach Landesrecht festgesetzt und sind nach Altersgruppen gestaffelt, deshalb unterscheiden sie sich je nach Bundesland. Bei verwandten Pflegepersonen kann der Anteil für den Sachaufwand gekuerzt werden.
Pflegegeld in der Hilfe zur Pflege (Paragraph 64a SGB XII)
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege im Rahmen der Hilfe zur Pflege Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie die erforderliche Pflege damit selbst sicherstellen. Die Höhe entspricht den Beträgen des Paragraphen 37 Absatz 1 SGB XI und richtet sich nach dem Pflegegrad; die Sätze werden regelmäßig angepasst. Bei unvollständigen Kalendermonaten wird anteilig gekürzt, gerechnet mit 30 Tagen je Monat. Die Leistung wird bis zum Ende des Sterbemonats erbracht.
Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Paragraf 45 SGB XI)
Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Schulungskurse an, in denen Angehoerige und ehrenamtlich Interessierte lernen, die Pflege selbst durchzuführen und koerperliche wie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse können vor Ort, digital oder als individuelle Schulung in der haeuslichen Umgebung stattfinden. Es entstehen keine Eigenanteile. Anmeldung über die Pflegekasse oder die von ihr beauftragten Einrichtungen.
Pflegeunterstützungsgeld (Paragraf 44a SGB XI)
Beschäftigte, die wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben, erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr. Voraussetzung ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach Paragraf 2 Pflegezeitgesetz und dass der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 45 Absatz 2 SGB V und ersetzt das entgangene Nettoarbeitsentgelt. Der Antrag ist unverzueglich mit aerztlicher Bescheinigung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu stellen.
Pflegezeit (Paragraf 3 Pflegezeitgesetz)
Beschäftigte haben Anspruch darauf, bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten; dort kann eine freiwillige Vereinbarung getroffen werden. Die Freistellung ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Pflegezeit wird kein Entgelt gezahlt.
Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate
Beschäftigte können sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung ist spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Freistellung wird kein Lohn gezahlt, es kann aber ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.
Pilotvorhaben Moorbodenschutz
Rund 61 Millionen Euro für vier Pilotvorhaben mit neun Teilprojekten in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Gefördert werden Flächenbereitstellung, Planung und Bau von Wiedervernässungsmaßnahmen, Paludikultur, nasse Bewirtschaftung, Forschung zu angepassten Verfahren und wissenschaftliches Monitoring.
PioDAK – Förderprogramm Digitale Automatische Kupplung
Das Programm PioDAK fördert die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr. Bezuschusst werden Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Studien rund um die DAK. Antragstellung und Abwicklung laufen über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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