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Neue Wohngemeinnützigkeit

Finanzamt, Grundlage Jahressteuergesetz 2024 und Abgabenordnung · bundesweit

Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingeführt, der Kabinettsbeschluss datiert vom 5. Juni 2024. Wohnungsunternehmen und andere Träger, die sich satzungsgemäß dauerhaft zu vergünstigten Mieten für Haushalte im unteren Einkommensbereich verpflichten, werden von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag befreit und können die erweiterte gewerbesteuerliche Kuerzung nutzen. Nach Beispielrechnung des BMWSB entsprechen die Ersparnisse rund 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter im Monat, die in guenstigere Mieten oder Bestandssanierung fliessen sollen. Anders als beim klassischen sozialen Wohnungsbau ist die Bindung dauerhaft und nicht befristet. Für Mieterinnen und Mieter ist der Kreis weit gefasst, ausgestaltet für bis zu 60 Prozent der Haushalte bundesweit.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufende steuerliche Veranlagung, keine Antragsfrist im klassischen Sinn.

Für wen ist das

UnternehmenVereineKommunenVermieter

Was du erfüllen musst

  • satzungsgemäße Verpflichtung zu dauerhaft vergünstigter Vermietung
  • Vermietung an Haushalte im unteren und mittleren Einkommensbereich
  • Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung
  • Nachweis gegenueber dem Finanzamt

Kombinierbar mit

Ergänzt den sozialen Wohnungsbau als zweite Säule. Für Mietende ist der Bezug einer solchen Wohnung neben Wohngeld oder Grundsicherungsgeld möglich.

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Quelle und Stand

Angaben nach sozial-wohnen, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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BundBeratung

Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII

Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
LandZuschuss

Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm

Bayern fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem staatlichen Darlehen zu 2,5 Prozent Zins und einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzend gibt es bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs sowie einen Mietzuschuss, der die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete von 5 bis 10 Euro je Quadratmeter ausgleicht. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Sozialbindung von 35 Jahren und dürfen nur zu zumutbaren Mieten für die Einkommensstufe I vermietet werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Regierungen der sieben Regierungsbezirke sowie die Städte München, Nürnberg und Augsburg
BundZuschuss

Bund-Länder-Programm Junges Wohnen

Junges Wohnen ist ein Sonderprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro an Finanzhilfen bereit, die Umsetzung erfolgt seit 2023 über eigene Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern. Gefördert werden Neubau, Ausbau, Umbau und Modernisierung von Wohnheimplätzen. Anträge stellen Bauträger und Studierendenwerke bei den Förderstellen der Länder, junge Menschen profitieren indirekt über guenstigere Wohnheimplätze.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über die Länder
LandZuschuss

Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, meist Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt
BundBeratung

Germany4Ukraine - zentrales Hilfeportal des Bundes für Gefluechtete aus der Ukraine

Germany4Ukraine ist das zentrale Hilfeportal des Bundes für Menschen, die aus der Ukraine gefluechtet sind. Es informiert zu Einreise und Registrierung, zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, zu Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld einschließlich Miet- und Heizkostenzuschuss, zu Arbeit und Arbeitsrechten, zu Integrationskursen und Deutschlernangeboten, zu Gesundheit und psychischer Unterstützung sowie zu Wohnen und Familienleistungen. Die Inhalte gibt es auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch, zusätzlich in Leichter Sprache und Gebaerdensprache sowie als App.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), gefördert durch die Europäische Union
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Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)

Existenzsichernde Leistung für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neu gefasste Grundsicherung für Arbeitsuchende, die das Bürgergeld ablöst; Rechtsgrundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Leistung setzt sich aus einer Pauschale, Zuschlägen und den tatsächlichen Wohnkosten zusammen. Neu sind verbindlichere Regeln, klarere Mitwirkungspflichten, konsequentere Sanktionen bei Nichtmitwirkung und eine angepasste Übernahme der Wohnkosten. Antrag beim Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune)