Förderprogramme in Schleswig-Holstein
Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.134 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Erasmus Plus Leitaktion 1 Hochschulbildung (Auslandsstudium und Auslandspraktikum)
Die Leitaktion 1 von Erasmus Plus fördert Auslandsstudien und Auslandspraktika von Studierenden sowie Aufenthalte von Hochschulpersonal. In der Programmgeneration 2021 bis 2027 wurde die Mindestdauer für Studienaufenthalte von drei auf zwei Monate verkuerzt, kurze Formate wie Blended Intensive Programmes sind möglich. Studierende mit geringeren Chancen erhalten einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro, dazu zählen Studierende aus nichtakademischen Familien, Studierende mit Kind sowie Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Bewerbung läuft über das International Office der eigenen Hochschule.
Erasmus Plus Leitaktion 2 Kooperationspartnerschaften Hochschulbildung
Die Leitaktion 2 von Erasmus Plus fördert den Aufbau und die Umsetzung gemeinsamer strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen und Partnern aus dem nicht akademischen Bereich wie Unternehmen, Schulen oder Jugendverbänden. Neu in der Programmgeneration 2021 bis 2027 sind die Erasmus Mundus Design Measures, mit denen internationale gemeinsame Masterstudiengaenge vorbereitet werden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, nicht Einzelpersonen. Die Nationale Agentur im DAAD beraet zu Antragstellung und Förderbedingungen.
Erasmus Plus Schulbildung
Erasmus Plus fördert im Schulbereich Schueleraustausche und Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken, Lehrkräftefortbildungen im Ausland und Schulbegegnungen mit Partnerschulen. Es gibt drei Zugangswege: die Akkreditierung mit Dauerförderung bis 2027, Kurzzeitprojekte zum Kennenlernen des Programms und eTwinning als digitalen Austausch über eine sichere Onlineplattform. Über die Leitaktion 2 werden Kooperationspartnerschaften, kleinere Partnerschaften und europäische Partnerschaften für Schulentwicklung gefördert. Antragsberechtigt sind Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen.
Erasmus Plus Sport
Erasmus Plus Sport stärkt Kapazität und Professionalität von Organisationen im Breitensport. Gefördert werden Kooperationsprojekte zur Verbesserung des Managements, zum Wissenstransfer und zur Vermittlung europäischer Werte durch den Sport. Seit 2023 ist zusätzlich eine individuelle Lernmobilität im Breitensport möglich, mit der haupt- und ehrenamtliches Personal Kompetenzen im europäischen Ausland erwerben kann. Antragsberechtigt sind Organisationen des Breitensports, in Deutschland ist JUGEND für Europa die zuständige Nationale Agentur.
Erasmus für Jungunternehmer (Erasmus for Young Entrepreneurs)
Erasmus für Jungunternehmer vermittelt angehende und junge Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Arbeitsaufenthalt zu einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen teilnehmenden Land. Der neue Unternehmer erwirbt dabei die Fähigkeiten zum Führen eines kleinen Unternehmens. Für die Teilnahme fallen keine Gebühren an, die Aufenthaltskosten werden bezuschusst.
Erasmus+ Hochschulbildung über die Nationale Agentur beim DAAD
Die Nationale Agentur beim DAAD ist in Deutschland zentrale Anlaufstelle für Erasmus+ im Hochschulbereich und betreut das Programm seit 1987. Sie bewilligt Mobilitätsprojekte für Studierende, Graduierte, Lehrende und Hochschulpersonal sowie Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen. Studierende bewerben sich nicht bei der Agentur, sondern beim International Office ihrer Hochschule. Unternehmen können als Praktikumsgeber eingebunden werden.
Erasmus+ Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 1 von Erasmus+ finanziert Auslandsaufenthalte zum Lernen, Studieren, Lehren und Arbeiten in Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Sport. Einzelpersonen bewerben sich in der Regel nicht direkt bei der EU, sondern über ihre Einrichtung, die eine Erasmus-Akkreditierung oder ein bewilligtes Mobilitätsprojekt hat. Das Programm ist für 2021 bis 2027 mit rund 26,2 Milliarden Euro ausgestattet. Schwerpunkte sind soziale Inklusion, grüner und digitaler Wandel sowie die Beteiligung junger Menschen.
Erasmus+ Leitaktion 2 Kooperationspartnerschaften
Leitaktion 2 von Erasmus+ fördert die Zusammenarbeit von Organisationen in Bildung, Jugend und Sport über Landesgrenzen hinweg. Neben großen Kooperationspartnerschaften gibt es kleinere Partnerschaften mit vereinfachten Regeln, die den Einstieg für kleine Träger erleichtern sollen. Gefördert werden gemeinsame Entwicklungsarbeit, Austausch bewaehrter Verfahren, Lehrmaterialien und Netzwerke. Antragsberechtigt sind Einrichtungen aus Programmländern, die Anträge gehen an die nationale Agentur oder bei zentralen Aktionen an die EACEA.
Erasmus+ Mobilitätsförderung in der Bildung
Erasmus+ ist das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027. Gefördert werden Auslandsaufenthalte in Hochschulbildung, Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Das Programm zielt ausdrücklich darauf, den Zugang für alle Menschen zu erleichtern, besonders für Personen mit Mobilitätshindernissen oder schwierigem sozialem Hintergrund. Die Antragstellung läuft über die eigene Hochschule, Schule oder den Bildungsträger, die Fördersätze legen die Nationalen Agenturen jährlich fest.
Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII)
Zinsloses Darlehen des Sozialamts für einen unabweisbar gebotenen Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst ist und weder durch Vermögen noch anders gedeckt werden kann, etwa bei einer defekten Waschmaschine. Die Rückzahlung erfolgt durch monatliche Einbehalte von bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 aus der laufenden Leistung. Darlehen für Zuzahlungen zur Krankenversicherung werden in gleichen Teilbeträgen über das Kalenderjahr getilgt.
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES)
Zusatzzahlung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wird für die ersten 60 Hektar gewährt, wobei der Satz für die ersten 40 Hektar höher ist als für die folgenden 20 Hektar.
Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG)
Für Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften ist entscheidend, wie viel Volumen in einer Runde tatsächlich ausgeschrieben wird. Das Basisvolumen von 10.000 Megawatt pro Jahr (2024 bis 2028) erhöht sich um die im Vorjahr nicht bezuschlagten Mengen und verringert sich unter anderem um die Leistung von Anlagen ohne ausschreibungsbestimmten Wert, die im Vorjahr als in Betrieb genommen gemeldet wurden. Genau darunter fallen die ausschreibungsfrei geförderten Bürgerenergieanlagen nach Paragraf 22b EEG: Sie mindern das Volumen der regulären Ausschreibung. Die Bundesnetzagentur kann das Volumen zusätzlich um bis zu 30 Prozent erhöhen oder verringern und stellt die Anpassung jährlich bis zum 15. März fest. Bei drohender Unterzeichnung kann sie das Volumen eines Gebotstermins kürzen.
Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)
Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Ermäßigte BahnCard für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung erhalten die BahnCard zum ermäßigten Tarif. Die ermäßigte BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die ermäßigte BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Die regulaeren Preise liegen bei 62,90 beziehungsweise 244 Euro in der 2. Klasse. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen vor Ablauf.
Ermäßigte Grundsteuermesszahl für geförderten Wohnungsbau und Denkmale (§ 15 GrStG)
Bei der Grundsteuer nach dem Bundesmodell wird die Steuermesszahl ermäßigt und damit die Steuer dauerhaft gesenkt. Um 25 Prozent sinkt sie für Wohngrundstücke, für die eine Förderzusage nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder entsprechendem Landesrecht besteht und Bindungen bestehen, sowie für Grundstücke gemeinnütziger oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Um weitere 10 Prozent sinkt sie bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Der Haken: Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag im Rahmen der Grundsteuerfeststellung, und Bundesländer mit eigenem Grundsteuermodell wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben abweichende Regelungen.
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Behinderung (Merkzeichen RF)
Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags, laut Beitragsservice 6,12 Euro statt 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Berechtigt sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, die ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, wesentlich sehbehinderte Menschen ab GdB 60 sowie Hoergeschaedigte, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehoer auch mit Hoerhilfen nicht möglich ist. Der Antrag läuft über den Beitragsservice.
Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Behinderung
Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro monatlich. Das Merkzeichen bekommt, wer bei einem GdB von mindestens 80 nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, wer blind oder wesentlich sehbehindert ist oder wer gehoerlos ist beziehungsweise sich auch mit Hoerhilfen nicht ausreichend verständigen kann. Vollständig befreit werden taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt, Befreiungen werden nicht automatisch gewährt.
Erneuerbare Energien Standard (KfW 270)
Zinsguenstiger Kredit für Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, in Netze und in Speicher. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen auf Daechern, an Fassaden und auf Freiflächen, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Planung, Projektierung und Installation. Das Programm ist besonders geeignet für Vorhaben mit Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Anlagen müssen den Anforderungen des EEG genuegen.
Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO, grüner Wasserstoff und E-Fuels) als Erfüllungsoption
Grüner Wasserstoff und strombasierte E-Fuels werden über die 37. BImSchV auf die THG-Quote angerechnet, wenn der eingesetzte Strom über Direktanschluss oder nach den Netzbezugsregeln der Paragrafen 5 bis 9 stammt und die Mindesteinsparung erreicht wird. Bei der Berechnung des Referenzwerts wird die energetische Menge ab 2024 mit dem Faktor 3 multipliziert, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES)
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk ist das juedische Begabtenförderungswerk in Deutschland und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Es fördert juedische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem ideellen Programm aus Akademien, Kollegs und Mentoring. Ein Schwerpunkt liegt auf juedischer Bildung, Erinnerungskultur und interreligioesem Dialog. Bewerbungen laufen direkt bei ELES in Berlin.
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz (E+E)
Das E+E-Programm fördert Vorhaben, die neue Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes beispielhaft in der Praxis erproben und weiterentwickeln. Förderschwerpunkte sind Artenvielfalt und gefaehrdete Arten, Biotopschutz und Biotopvernetzung, naturschutzgerechte Regionalentwicklung, ökologische Stadterneuerung, gesellschaftliche Akzeptanz für Naturschutz sowie Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind regionale Träger, Kommunen und Naturschutzorganisationen, die wissenschaftliche Begleitung übernehmen in der Regel Hochschulen. Kontakt und Vorabstimmung laufen über die Förderkoordination des BfN.
Erschwinglicher Telekommunikationsanschluss im Universaldienst
Seit dem Telekommunikationsgesetz 2021 gibt es einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Sprachkommunikation und einem schnellen Internetzugang zu einem erschwinglichen Preis. Die Bundesnetzagentur überwacht Verfügbarkeit und Preisentwicklung und veröffentlicht Grundsaetze zur Ermittlung erschwinglicher Preise. Verbraucher können die Versorgung auf Sprachkommunikationsdienste beschränken lassen. Damit ist der früher als Sozialtarif Telefon bekannte Ansatz in das Universaldienstrecht überführt worden. Konkrete Ermäßigungssaetze legt das Gesetz nicht fest.
Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)
Wer als Projektinhaber eine Offshore-Fläche auf eigene Kosten untersucht hat, kann die notwendigen Untersuchungskosten erstattet bekommen. Bei nicht zentral voruntersuchten Flächen richtet sich der Anspruch nach Paragraf 10b WindSeeG gegen den in der Ausschreibung bezuschlagten Bieter. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie stellt die erstattungsfähigen Kosten vor der Bekanntmachung der Ausschreibung durch Verwaltungsakt fest und veröffentlicht diesen als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Der Projektinhaber muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe die Rechteeinräumung erklären; nach Zuschlagserteilung übermittelt er die Untersuchungsergebnisse binnen eines Monats, und der bezuschlagte Bieter erstattet die festgestellten Kosten unverzüglich.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.