Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII)
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises · bundesweit
Zinsloses Darlehen des Sozialamts für einen unabweisbar gebotenen Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst ist und weder durch Vermögen noch anders gedeckt werden kann, etwa bei einer defekten Waschmaschine. Die Rückzahlung erfolgt durch monatliche Einbehalte von bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 aus der laufenden Leistung. Darlehen für Zuzahlungen zur Krankenversicherung werden in gleichen Teilbeträgen über das Kalenderjahr getilgt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Laufender Bezug von Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII
- Unabweisbar gebotener Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst ist
- Bedarf kann nicht anderweitig gedeckt werden
- Antrag beim Sozialamt
Kombinierbar mit
Die Tilgung mindert die laufende Leistung um bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 monatlich. Für die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung gibt es zusätzlich ein Überbrückungsdarlehen, das in höchstens zehn Raten zurückzuzahlen ist und laut BMAS 2024 auf 281,50 Euro gedeckelt war.
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach sozial-grundsicherung, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Allgemeine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt medizinische Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit gefaehrdet oder gemindert ist. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und ist stationaer oder ganztaegig ambulant möglich. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Antrag läuft über den Online-Antrag der DRV oder das Formular G0100 mit aerztlichem Befundbericht S0051.
Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII
Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Abschlagsfreie Altersrente für Versicherte mit besonders langer Versicherungsbiografie. Nach Paragraph 38 SGB VI besteht Anspruch mit Vollendung des 65. Lebensjahres und Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren; für Jahrgänge vor 1964 gelten niedrigere Altersgrenzen nach den Übergangsvorschriften. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht vorgesehen. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für Versicherte, die das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Rente kann nach Paragraph 36 SGB VI bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden; dann mindern Abschläge die Rente dauerhaft. Es besteht ein Rechtsanspruch. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online über den eAntrag.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Versicherte mit anerkannter Schwerbehinderung können nach Paragraph 37 SGB VI bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und bei Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt sind. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, dann mit dauerhaften Abschlägen. Für ältere Jahrgänge gelten niedrigere Altersgrenzen. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII)
Wer sich seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhaelt und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbraeuchlich selbst beeinflusst hat, erhält Leistungen entsprechend dem SGB XII statt der niedrigeren Grundleistungen. Das umfasst höhere Regelsaetze sowie Leistungen entsprechend SGB IX Teil 2. Bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Aufnahmeeinrichtung wird der Regelbedarf der Stufe 2 anerkannt. Es besteht ein Rechtsanspruch, zuständig ist das oertliche Sozialamt.