Förderprogramme in Schleswig-Holstein
Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.134 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Deutschlandticket Jobticket
Beschäftigte bekommen das Deutschlandticket als Jobticket 5 Prozent guenstiger, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises zuschiesst. Bei einem Regulaerpreis von 63 Euro ab 1. Januar 2026 sinkt der Preis laut Bahn auf 59,85 Euro, der Eigenanteil der Beschäftigten beträgt höchstens 44,10 Euro. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers. Das Ticket wird digital im DB Navigator ausgegeben und gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis.
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (Paragraf 7b EStG)
Wer neue Mietwohnungen schafft, kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage zusätzlich abschreiben. Für die aktuelle Förderphase muss der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellt werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten, als Bemessungsgrundlage sind höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter ansetzbar. Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfuellen, nachgewiesen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Die Wohnung muss im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden.
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG)
Wer neue Mietwohnungen schafft, kann im Jahr der Fertigstellung und in den drei Folgejahren zusätzlich zur normalen Gebäudeabschreibung jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage absetzen. Begünstigt sind Bauanträge oder Bauanzeigen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September 2029. Die Baukosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, abgeschrieben werden aber höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter. Der Haken: Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllen und zertifiziert sein, und die Wohnung muss zehn Jahre lang entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Wird früher verkauft oder selbst genutzt, wird die Sonderabschreibung rückgängig gemacht.
Lineare Gebäudeabschreibung für Vermieter (§ 7 Absatz 4 EStG)
Wer eine Immobilie vermietet, setzt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes jährlich als Werbungskosten ab. Für Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, beträgt der Satz 3 Prozent pro Jahr. Für ältere Gebäude gelten 2 Prozent, für Gebäude aus der Zeit vor 1925 gelten 2,5 Prozent. Der Haken: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben, der Kaufpreis muss also in Gebäude- und Bodenanteil aufgeteilt werden, und das Finanzamt prüft diese Aufteilung genau. Für selbst genutzte Immobilien gibt es die Abschreibung nicht.
Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer im Kalenderjahr mehr als 2 Prozent der jährlichen Bruttofamilieneinnahmen an gesetzlichen Zuzahlungen geleistet hat, wird auf Antrag für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung gilt die abgesenkte Belastungsgrenze von 1 Prozent. Die Befreiung deckt Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus- und Rehabehandlung ab. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, dort werden die gesammelten Quittungen eingereicht.
Zuzahlungsbefreiung wegen Erreichen der Belastungsgrenze
Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus, Fahrten und Reha nur bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt nach Paragraf 62 SGB V zwei vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus. Es besteht ein Rechtsanspruch, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.
Chronikerregelung: reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent
Wer wegen derselben schwerwiegenden chronischen Krankheit in Dauerbehandlung ist, zahlt Zuzahlungen nur bis zu einem vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die Krankenkasse stellt nach Nachweis eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch nach Paragraf 62 SGB V, beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.
IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung
Zinsloses, unbesichertes Anschlussdarlehen für Unternehmen, deren Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand nach fünf Jahren ausläuft. Der Betrag entspricht der Restschuld am Ende der Erstfinanzierung, die Laufzeit beträgt sieben Jahre mit monatlicher Tilgung. Der Antrag läuft ausschließlich über die Hausbank.
Zinsloses Darlehen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit (Paragraf 3 Familienpflegezeitgesetz)
Zum Ausgleich des Einkommensverlusts während Pflegezeit oder Familienpflegezeit gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein zinsloses Darlehen. Die monatliche Rate entspricht der Haelfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung. Beschäftigte können auch einen geringeren Betrag wählen, mindestens jedoch 50 Euro monatlich. Der Antrag wird beim Bundesamt gestellt.
0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)
Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.
100xDigital
100xDigital begleitet gemeinnützige Organisationen bei der Digitalisierung ihrer Arbeit. Die Teilnehmenden erhalten Beratung, Qualifizierung und Austausch statt einer reinen Geldförderung. Das Programm richtet sich an Vereine, die digitale Prozesse und Angebote aufbauen wollen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise über die DSEE.
A4 Frau und Beruf
Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
A6 Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein
Kostenlose, unabhängige und trägerneutrale Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die zentrale digitale Beratungs- und Informationsstelle berät vorzugsweise telefonisch oder über digitale Medien zu beruflicher, allgemeiner, kultureller und politischer Weiterbildung. Für Träger ist aktuell keine Antragstellung möglich.
ADAC THG-Quote
Der ADAC buendelt die Treibhausgasminderungsquoten von E-Fahrzeughaltern und verkauft sie an quotenverpflichtete Mineraloelunternehmen. Berechtigt sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen; E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung erhalten dieselbe Prämie. Zur Anmeldung genuegt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I als Scan oder Foto. Für Privatpersonen ist die Auszahlung steuerfrei. Die Einreichung ist nur bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres möglich.
ANK Auen - Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen
Das Programm fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Fluessen als Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Drei Maßnahmenbereiche werden unterstützt: die Reaktivierung von Wasserspeichern durch Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete, die Wiedervernaessung von Auen durch Rückbau von Entwaesserungsanlagen und Wiederanschluss von Altarmen sowie die Revitalisierung standorttypischer Auwälder. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine. Das Verfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.
ANK NaBo - Investitionsförderung für Maschinen zur Stärkung natürlicher Bodenfunktionen
Das Programm bezuschusst Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherung der Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und Verringerung des Bodendrucks, Geraete zur mechanischen Unkrautbekaempfung und Technik für die extensive Grünlandbewirtschaftung. Welche Geraete förderfähig sind, legt eine Positivliste mit technischen Mindestanforderungen fest. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.
APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten
Höchstdotierter Programmpreis des Bundes für unabhängige Musikclubs und Konzertreihen aus allen Bereichen der Popularmusik und des Jazz, seit 2013 von der Initiative Musik durchgeführt. Jährlich stehen rund 1,5 Mio. Euro Preisgelder bereit. Bei der zwölften Verleihung 2025 wurden 88 Spielstätten und Konzertreihen mit insgesamt 1,7 Mio. Euro ausgezeichnet. Seit 2013 wurden über 1.000 Auszeichnungen und mehr als 19 Mio. Euro vergeben.
Abfallbasierte Biokraftstoffe nach Anlage 4 der 38. BImSchV mit Obergrenze
Biokraftstoffe aus gebrauchtem Speiseöl, tierischen Fetten der Kategorien 1 und 2, geschädigten Pflanzen, kommunalem Abwasser oder Zwischenfrüchten nach Anlage 4 sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 1,9 Prozent ab 2022 voll anrechenbar, ab 2031 sind es 2 Prozent, ab 2033 2,3 Prozent, ab 2035 2,4 Prozent, ab 2037 2,6 Prozent und ab 2039 2,8 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert angesetzt, die Minderung entfällt also.
Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung
Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.
Adoptionsbegleitung und Beratung vor und nach der Adoption
Seit dem Adoptionshilfe-Gesetz haben Kind, Adoptiveltern, leibliche Eltern und Adoptionsbewerber einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen. Vor und während der Adoption umfasst das die Aufklaerung über Verfahren und Rechtsfolgen sowie die Unterstützung der abgebenden Eltern. Nach dem Adoptionsbeschluss besteht ein Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung, etwa bei der Herkunftssuche und der Akteneinsicht. Die Leistungen sind für die Beteiligten kostenfrei.
Agrarexportförderprogramm des Bundes
Das Agrarexportförderprogramm unterstützt die deutsche Agrar- und Ernaehrungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmaerkten. Bausteine sind Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen unter der Dachmarke made in Germany, Unternehmerreisen, Marktstudien sowie Kompetenzstellen an den Auslandshandelskammern. Zuwendungsempfänger sind in der Regel nichtstaatliche überregionale Organisationen der Branche wie Dach- und Fachverbände, Exportförderorganisationen sowie IHKs und AHKs. Einzelunternehmen können an den geförderten Maßnahmen teilnehmen, sind aber meist nicht selbst antragsberechtigt. Organisatorische Abwicklung über die BLE in Bonn.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Im Mittelpunkt stehen bauliche Investitionen, die Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz verbessern. Die Maßnahme wird aus ELER-Mitteln und nationaler Kofinanzierung finanziert und ist Teil des GAK-Rahmens. Auswahlkriterien und Fördersaetze stehen in den Maßnahmenblaettern des Landes.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im GAK-Förderbereich 4 (MSUL)
Sammelrahmen für freiwillige mehrjährige Bewirtschaftungsverpflichtungen der zweiten Säule. Der Förderbereich 4 der GAK umfasst Ökolandbau, nachhaltige Acker- und Grünlandverfahren, extensiven Obstbau, genetische Ressourcen, nicht-produktiven investiven Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Wolfsschutz und Agroforst. 2024 wurden rund 4,12 Millionen Hektar mit rund 918 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der GAK
Unter den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen buendeln Bund und Länder die mehrjährigen Umweltleistungen der Landwirtschaft. Dazu zählen die Förderung des ökologischen Landbaus, besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau und auf dem Dauergrünland, tiergerechte Haltungsverfahren, biologische Pflanzenschutzverfahren sowie Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege. Seit 2023 ist auch die Investitionsförderung für Agroforstsysteme enthalten. 2024 flossen rund 918 Millionen Euro öffentliche Mittel in diese Maßnahmen, davon etwa 429 Millionen Euro allein in den Ökolandbau.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.