Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.139 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
DBU-Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen finanziert der Bund die Restaurierung national bedeutsamer Denkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 sind rund 547 Millionen Euro geflossen. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Rest muss von Land, Kommune, Träger oder Dritten kommen. Für das 14. Programm sind keine Anträge mehr möglich, der Haushaltsausschuss hat für eine neue Runde 2026 rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)
Wiederkehrendes Sonderprogramm des Bundes zur Rettung und Sanierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; die übrige Finanzierung müssen Träger, Land, Kommune oder Dritte aufbringen. Seit 2009 wurden bis 2025 rund 547 Millionen Euro investiert und mehr als 3.000 Kulturdenkmäler und historische Orgeln gefördert. Das 14. Sonderprogramm endete im November 2025 und ist für Neuanträge geschlossen. Für 2026 hat der Haushaltsausschuss 50 Millionen Euro für eine neue Runde vorgesehen. Anträge laufen über die Antragstellen der Länder.
EIB-Darlehen für Investitionsvorhaben
Die Europäische Investitionsbank vergibt langfristige Darlehen an öffentliche und private Träger von Investitionsvorhaben. In der Regel deckt die EIB bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts, die Darlehen beginnen bei rund 25 Millionen Euro, in Einzelfaellen auch darunter. Die Konditionen spiegeln die guenstigen Refinanzierungsbedingungen der Bank am Kapitalmarkt wider. Für Investitionsprogramme aus mehreren kleineren Vorhaben gibt es Rahmendarlehen mit vorab definierten Zielen.
Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn sie eine arbeitslose oder arbeitsuchende Person einstellen, die eine laengere Einarbeitung braucht als sonst üblich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das tatsaechliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt plus ein pauschalierter Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)
Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die eine arbeitslose oder arbeitsuchend gemeldete Person einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, können nach den Paragrafen 88 und 89 SGB III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird für bis zu zwölf Monate gezahlt. Bei Beschäftigten ab 55 Jahren ist eine Förderung von bis zu 36 Monaten möglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2028 beginnt. Bemessungsgrundlage ist das tatsächliche regelmäßige sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, die Auszahlung erfolgt monatlich.
Eingliederungszuschuss für aeltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 Jahren
Sonderregelung des Eingliederungszuschusses für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderdauer verlaengert sich hier von 12 auf bis zu 36 Monate, der Fördersatz bleibt bei bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Die Regelung ist befristet: Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2028 begonnen haben. Antrag und Bewilligung laufen wie beim regulaeren Eingliederungszuschuss über den Arbeitgeber-Service.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
Der Bund fördert Investitionen in Schieneninfrastruktur öffentlicher, nicht bundeseigener Eisenbahnen mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Förderfähig sind Ersatz-, Ausbau- und Neubauinvestitionen in Strecken und Serviceeinrichtungen einschließlich Hafenbahnen. Planungskosten sind mit 50 Prozent förderfähig, soweit sie 13 Prozent der Baukosten nicht übersteigen.
Gruppentickets und Gruppenpreis Deutschlandtarif
Ab sechs Personen gelten Gruppenpreise. Im Fernverkehr beginnt der Super Sparpreis Gruppe bei 8,99 Euro pro Person und der Sparpreis Gruppe bei 9,99 Euro pro Person, ein Frühbucherangebot ab 20 Personen ebenfalls ab 9,99 Euro. Im Nahverkehr spart der Gruppenpreis Deutschlandtarif 50 Prozent auf den Fahrpreis und ist online für bis zu 20 Personen buchbar.
Halbierte Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Steuerbefreiung
Läuft die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für ein Elektrofahrzeug aus, fällt nicht sofort die volle Steuer an. Nach Paragraf 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz ermäßigt sich die Steuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent. Als Elektrofahrzeuge gelten dabei Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Die Ermäßigung betrifft die Gewichtsbesteuerung nach Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe a. Das ist kein Zuschuss, sondern eine dauerhafte Entlastung bei den laufenden Kosten.
INK - Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland
Bundesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen an national bedeutsamen Kultureinrichtungen, darunter zahlreiche Baudenkmäler. Das Programm verfuegt über ein jährliches Budget von rund 20 Millionen Euro. Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine entsprechende Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger erforderlich ist. Das Programm wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet und ist auf Einrichtungen mit gesamtstaatlicher kultureller Bedeutung ausgerichtet.
IT-Sicherheit - Digital.Sicher.Souverän. (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm zur Förderung von Forschungsvorhaben, die IT-Systeme sichern und Daten schützen. Schwerpunkte sind Sicherheit und Vertrauen in digitale Infrastrukturen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung einschließlich IT-Sicherheit in der Quanteninformationsverarbeitung, Privatheit und Demokratie sowie technologische Souveränität. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.
KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
KMU-innovativ IKT fördert risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung in den Feldern softwareintensive Systeme sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, jeweils mit möglichem KMU-Bonus. Das Verfahren ist zweistufig mit Stichtagen am 15. April und 15. Oktober. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausgeschlossen, gefördert wird ausschließlich Forschung und Entwicklung.
Kfz-Steuerbefreiung und Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG zugelassen sind, sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen der unentgeltlichen Beförderung erfuellt, zahlt nur die haelftige Steuer. Die Ermäßigung entfällt, solange die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr genutzt wird. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag.
Kommunalrichtlinie - Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Bike+Ride-Offensive
Zuschuss von 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere) für sichere Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Überdachung und Beleuchtung. Für Abstellanlagen an Bahnhöfen gilt im Rahmen der Bike+Ride-Offensive ein erhöhter Satz von 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen 85 Prozent.
Kommunalrichtlinie - Mobilitätsstationen
Zuschuss von 50 Prozent für den Ausbau von Mobilitätsstationen, die den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent.
Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur
Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.
Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG werden vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit den Merkzeichen G oder Gl und orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis gibt es 50 Prozent Ermäßigung, aber nur, wenn auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt klebt. Beantragt wird online über das Zoll-Portal oder schriftlich mit Formular 3809 beim zuständigen Hauptzollamt.
Mikroelektronik (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für Einzel- und Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Handlungsfelder sind der Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign, der Transfer from lab to fab, die Stärkung der Fachkräftebasis, Investitionsanreize sowie europäische und internationale Kooperation. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Rahmenprogramm Entwicklung digitaler Technologien
Das Rahmenprogramm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu digitalen Schlüsseltechnologien, darunter Methoden der Kuenstlichen Intelligenz, neue Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien und Quantencomputing. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, KMU können Zuschlaege erhalten. Anträge werden auf konkrete Förderaufrufe hin eingereicht, das Programm läuft bis Ende 2030. Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Rückerstattung von 50 Prozent des Integrationskurs-Kostenbeitrags
Wer den Kostenbeitrag zum Integrationskurs selbst gezahlt und den Abschlusstest erfolgreich bestanden hat, bekommt die Haelfte des gezahlten Kostenbeitrags vom BAMF zurück. Die erfolgreiche Teilnahme muss innerhalb von zwei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nachgewiesen werden, bei bestimmten Kursarten beträgt die Frist drei Jahre. Der Antrag wird beim BAMF gestellt, auch online über das Bundesportal.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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