Förderprogramme in Hamburg
Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.156 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Öko-Regelung 7: Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten
Für Dauergrünland, das innerhalb eines Natura-2000-Gebiets liegt und extensiv bewirtschaftet wird, gibt es 40 Euro je Hektar. Die Regelung gleicht die zusätzlichen Auflagen aus, die in Vogelschutz- und FFH-Gebieten gelten. Voraussetzung ist, dass die gebietsspezifischen Bewirtschaftungsvorgaben eingehalten werden. Die Prämie ist die kleinste der sieben Öko-Regelungen, laesst sich aber gut mit Vertragsnaturschutz kombinieren.
Öko-Regelung 7: Landbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten
Prämie von 40 Euro je Hektar für landwirtschaftliche Flächen in FFH- und Vogelschutzgebieten. Voraussetzung ist der Verzicht auf zusätzliche Entwaesserung sowie auf Auffuellungen, Aufschuettungen und Abgrabungen.
Klimakomponente im Wohngeld
Die Klimakomponente federt höhere Mieten in energetisch sanierten Gebäuden ab. Nach Paragraf 12 Absatz 7 WoGG erhöht sie die Höchstbeträge monatlich um 19,20 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 24,80 Euro bei zwei, 29,60 Euro bei drei, 34,40 Euro bei vier und 39,20 Euro bei fuenf Haushaltsmitgliedern, je weiterer Person zusätzlich 4,80 Euro (Stand des abgerufenen Gesetzestextes, August 2026). Das BMWSB beziffert die Wirkung mit rund 0,40 Euro je Quadratmeter. Sie wird im Wohngeldverfahren automatisch berücksichtigt.
hvv Sozialrabatt (ermäßigtes Deutschlandticket Hamburg)
Freiwillige Leistung der Stadt Hamburg für Menschen mit geringem Einkommen. Der Rabatt beträgt 35,50 Euro pro Monat, das hvv Deutschlandticket kostet damit noch 27,50 Euro Eigenanteil. Der Rabatt gilt auch für Monatstickets und Jobtickets. Schuelerinnen und Schueler mit Wohnort Hamburg erhalten ein kostenloses hvv Deutschlandticket. Der Rabatt kann rückwirkend für drei Monate oder im Voraus für zwei Monate beantragt werden und endet mit dem Leistungsbezug.
hvv Sozialrabatt auf das Deutschlandticket
Hamburg gewährt auf das hvv Deutschlandticket einen Sozialrabatt von 35,50 Euro monatlich, sodass der Eigenanteil bei 27,50 Euro im Monat liegt (Stand der abgerufenen hvv-Seite 2026). Berechtigt sind in Hamburg gemeldete Personen, die Bürgergeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von einem Hamburger Träger beziehen. Beantragt wird online im meinhvv-Kundenkonto mit dem aktuellen Leistungsbescheid.
hvv Deutschlandticket Azubi
Vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende im hvv. Zum 1. Januar 2026 wurde der monatliche Zuschuss auf 25,20 Euro erhöht, das Ticket kostet damit 37,80 Euro pro Monat. Bei dualer Ausbildung kommt der Zuschuss ausschließlich vom Arbeitgeber im Rahmen des hvv Jobtickets, bei vollschulischer Ausbildung von der Stadt Hamburg oder dem Umlandkreis. Der Sozialrabatt kann zusätzlich kombiniert werden.
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
Die Krankenkasse kann ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn allgemeine Maßnahmen nicht ausreichen oder wegen beruflicher oder familiaerer Umstände nicht durchführbar sind. Behandlung, Arznei- und Heilmittel werden übernommen. Zu den übrigen Kosten kann die Satzung der Kasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro je Tag vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro je Tag. Die konkrete Höhe steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.
Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe (Paragraph 145 SGB XII)
Monatlicher Sofortzuschlag von 25 Euro für minderjährige Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel SGB XII, denen ein Regelsatz der Stufen 4, 5 oder 6 zugrunde liegt. Er wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt und seit Juli 2022 erstmals ausgezahlt. Der Zuschlag wird vom Sozialamt automatisch mit der laufenden Leistung ausgezahlt, ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig.
Zuschuss zu ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
Reicht die ambulante Behandlung am Wohnort nicht aus, erbringt die Krankenkasse nach Paragraf 23 Absatz 2 SGB V ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten. Die Vorsorgeleistung selbst ist eine Pflichtleistung. Für die übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe kann die Satzung der Krankenkasse zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 16 Euro taeglich vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro taeglich. Das sind gesetzliche Höchstbeträge, kein garantierter Betrag; ob und in welcher Höhe gezahlt wird, regelt jede Kasse in ihrer Satzung. Beantragt wird mit aerztlicher Verordnung bei der eigenen Krankenkasse.
DeutschlandJobTicket für Beschäftigte des Bundes
Beschäftigte des Bundes und dem Bund nahestehender Arbeitgeber können das Deutschlandticket als DeutschlandJobTicket (DJT) beziehen. Das BADV hat dafuer gesonderte Vereinbarungen mit den Verkehrsverbünden abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 kostet das DJT 59,85 Euro pro Monat, das sind 5 Prozent Rabatt auf den regulaeren Preis von 63 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zuschiessen, also 15,75 Euro; der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 23,28 Euro im Monat. Die Mitnahmemöglichkeiten sind gegenueber regionalen Jobtickets eingeschraenkt: mitfahren dürfen nur Kinder unter sechs Jahren, eine bundesweite Hunde- oder Fahrradmitnahme ist nicht enthalten. Die Bestellung läuft über die jeweilige Dienststelle.
Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen bekommen laut Familienportal 15 Euro monatlich für Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder Museumsbesuche (Stand der abgerufenen Seite). Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune, oft wird direkt an den Verein gezahlt.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder aehnliche Angebote. Der Betrag ist in Paragraf 28 SGB II ausdrücklich festgeschrieben und kann angespart werden, um größere Ausgaben zu decken. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Die Auszahlung erfolgt häufig als Direktzahlung an den Anbieter.
hvv Deutschlandticket für Seniorinnen und Senioren
Hamburgerinnen und Hamburger ab 67 Jahren bekommen das hvv Deutschlandticket für 49 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Altersgrenze orientiert sich an der künftigen Regelaltersgrenze, ein individueller Antrag auf Rentenbezug ist nicht noetig. Das Ticket gilt bundesweit im Regional- und Nahverkehr der 2. Klasse und ist monatlich bis zum 10. des Monats kuendbar. Es ist personengebunden, eine Begleitperson ist nicht enthalten.
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse
Während der Mutterschutzfristen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld von höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Grundlage ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei abgerechneten Monate. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingen zwölf Wochen. Beantragt wird es mit der ärztlichen Bescheinigung bei der eigenen Krankenkasse.
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.
Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschaedigung (§ 5 AsylbLG)
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die arbeitsfähig und nicht erwerbstaetig sind und nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, sind zur Wahrnehmung angebotener Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Für die geleistete Arbeit wird eine Aufwandsentschaedigung von 80 Cent je Stunde gezahlt, sofern keine höheren notwendigen Aufwendungen nachgewiesen werden. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und keine Versicherungspflicht in der Kranken- oder Rentenversicherung.
AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)
Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.
ANK Palu - Förderung der Wiedervernaessung und Paludikultur auf Moorboeden
Die Förderrichtlinie Palu gehoert zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und fördert die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung. Sie hat vier Module: Beratung und Planung werden mit 100 Prozent gefördert, Wert- und Ertragsverluste werden nach einem Kompensationsrechner ausgeglichen, und die Umstellung auf Paludikultur wird je nach Vernaessungsstufe mit 80 oder 70 Prozent bezuschusst. Gefördert werden kleine Vorhaben ab fuenf Hektar ebenso wie modellhafte Leuchtturmregionen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen, denen es schwerfällt, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen, und entlastet zugleich Ausbildungsbetriebe. Angeboten werden Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Betreuung, Konfliktlösung sowie Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und Begleitung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Kosten der Maßnahme übernehmen die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Die Assistierte Ausbildung unterstützt Betriebe und Auszubildende während der Berufsausbildung, um Abbrueche zu vermeiden. Zum Angebot gehoeren Förderunterricht bei Lerndefiziten, sozialpaedagogische Begleitung bei Konflikten, Hilfe bei Verwaltung und Organisation der Ausbildung sowie Begleitung des Ausbildungspersonals. Die Maßnahmekosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vollständig übernommen, für den Betrieb entstehen keine Kosten. Der Einstieg ist jederzeit möglich, das Angebot wird individuell zugeschnitten. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unveraendert.
Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Wer eine Fortbildung in Vollzeit macht, erhält zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Nach Paragraf 10 AFBG richtet er sich nach den BAföG-Bedarfssätzen und erhöht sich um 60 Euro für die teilnehmende Person, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro je Kind. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat. Nach Paragraf 12 AFBG werden Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe als Zuschuss geleistet und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Befreiung vom Kita-Beitrag nach Paragraf 90 SGB VIII
Eltern, die Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sind von den Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung befreit. Das ist ein bundesrechtlicher Anspruch nach Paragraf 90 SGB VIII, unabhängig von landesrechtlichen Beitragsfreiheiten. Zudem müssen die Träger die Beiträge nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungsumfang staffeln und über Erlassansprüche beraten. Zuständig ist das Jugendamt.
Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs (§ 9 Absatz 2 IntV)
Teilnahmeberechtigte am Integrationskurs zahlen grundsaetzlich einen Kostenbeitrag in Höhe von 50 Prozent des geltenden Kostenerstattungssatzes. Auf Antrag befreit das BAMF Personen, die Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen nach dem AsylbLG oder Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen. Befreit werden außerdem Beschäftigte, deren Bruttoentgelt unter 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt, wobei sich diese Grenze je nach Kinderzahl um 10 bis 20 Prozent erhöht. Zusätzlich ist eine Befreiung bei unzumutbarer Haerte möglich.
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung
Mit dem Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III sichert die Agentur für Arbeit zu, dass sie die Weiterbildungskosten übernimmt, etwa für Anpassungsqualifizierung, Umschulung oder Teilqualifizierung. Der Gutschein ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Förderung auch für Kundinnen und Kunden der Jobcenter durch die Agentur für Arbeit. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch, ansonsten ist es eine Ermessensleistung nach vorheriger Beratung.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.