Förderprogramme in Berlin
Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.178 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Das IGP fördert nichttechnische Innovationen, also neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Pionierlösungen, bei denen nicht die eingesetzte Technologie im Vordergrund steht. Die Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 13. Juni 2023 veröffentlicht und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Thematische Schwerpunkte und Stichtage werden über einzelne Calls bekannt gegeben. Der 7. Call vom 10. Juni 2026 zu gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen von Unternehmen läuft bis zum 20. August 2026.
KMU-innovativ
Mit KMU-innovativ fördert das BMFTR industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Dachprogramm gliedert sich in mehrere Technologiefelder mit jeweils eigener Förderrichtlinie, etwa Medizintechnik, IKT, Materialforschung, Bioökonomie, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft oder Zukunft der Wertschöpfung. Projektskizzen können in den meisten Feldern jederzeit eingereicht werden, bewertet wird jeweils zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober. Das Verfahren ist zweistufig: erst Projektskizze, bei positiver Bewertung dann foermlicher Förderantrag.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Bundesprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten qualifizierter Unternehmensberatungen gewährt. Ziel ist es, Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken. Beraten werden kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fuenf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Das Programm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
exist Startup Factories
Initiative zum Aufbau starker regionaler Innovationszentren für wissenschaftsbasierte Startups und DeepTech-Gründungen. Die Startup Factories arbeiten als Public-Private-Partnership und verbinden unternehmerische Ausbildung, Gründungsunterstützung, Finanzierung, Industriepartnerschaften und internationale Vernetzung. Gefördert werden nicht einzelne Gründer, sondern Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftspartnern. Nach der Jury-Entscheidung im Juni 2025 und der Auszeichnung am 10. Juli 2025 starteten zehn Startup Factories zum 1. Oktober 2025 in die Projektphase, unterlegt mit rund 110 Millionen Euro privater Finanzierung von Partnern. Gründungsteams profitieren indirekt über die Angebote der Factories.
ZIM - Durchführbarkeitsstudien
Im Hinblick auf ein geplantes ZIM-FuE-Projekt kann die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden. Die Studie klaert vorab, ob das Vorhaben technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die Förderung ist Teil der ZIM-Richtlinie, die bis zum 30. Juni 2027 gilt. Auch hier greift der befristete Antragsstopp seit dem 7. Juli 2026.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, orientiert an den technischen Kriterien der EU-Taxonomie. Modul A fördert Anlagen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien wie Erneuerbare-Energien-Anlagen, Wasserstofferzeugung, CO2-arme Verkehrstechnologien, effiziente Gebäudetechnik und Batterien, hier sind auch Betriebsmittel und Warenlager finanzierbar. Modul B fördert klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien wie Zement, Aluminium, Eisen und Stahl. Modul C fördert Infrastruktur, etwa den Ausbau der Stromübertragung.
RegioInnoGrowth (265)
RegioInnoGrowth stellt Startups und kleinen wachstumsorientierten Mittelstaendlern mit innovativen Geschäftsmodellen Eigen- und Nachrangkapital zur Verfuegung, bis zu 5 Millionen Euro pro Unternehmen. Finanziert werden wachstumsfördernde und bilanzstärkende Maßnahmen wie Investitionen, Betriebsmittel und allgemeine Unternehmensfinanzierungen. Das Programm ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung und wird in allen 16 Bundesländern über Landesprogramme umgesetzt. Der Antrag läuft nicht über die KfW, sondern über das zuständige Landesförderinstitut.
KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376)
Förderkredit für größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz, auch für Gründungen und Unternehmensübernahmen. Für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen sind bis zu 25 Millionen Euro möglich, für Betriebsmittel und Warenlager bis zu 7,5 Millionen Euro. In der Variante 376 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos. Laufzeiten bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren, bei Betriebsmitteln bis zu 5 Jahre.
ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler sowie Gründerinnen, Gründer und Nachfolger. Finanziert werden bis zu 25 Millionen Euro ohne Mindestbetrag, eine Finanzierung von 100 Prozent des Vorhabens ist möglich, Eigenkapital ist nicht zwingend. Junge Unternehmen unter fuenf Jahren erhalten vergünstigte Zinssaetze. In der Variante 366 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos, dafuer sind zwei vollständige Jahresabschlüsse erforderlich. Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)
Förderkredit der KfW für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen bis zu einem Kreditbetrag von 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller. Besonderheit ist die 100-prozentige Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank, wodurch fehlende Sicherheiten kein Hindernis mehr sind. Wählbar sind 15 Jahre Laufzeit mit 5 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder 10 Jahre Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit. Antragstellende müssen der Geschäftsführung angehoeren.
ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Förderkredit der KfW für Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb. Finanziert werden bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenueber der Hausbank, wodurch auch Vorhaben mit wenig Sicherheiten finanzierbar werden. Eigenkapital ist nicht erforderlich. Der Antrag läuft immer über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank) und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Pro FIT Frühphasenfinanzierung
Frühphasenfinanzierung für neu gegründete technologieorientierte Kleinunternehmen mit Sitz in Berlin. Insgesamt sind bis zu 500.000 Euro möglich, davon höchstens 200.000 Euro in der Frühphase 1. In der Frühphase 1 besteht die Förderung zur Haelfte aus einem Zuschuss und zur Haelfte aus einem zinslosen Darlehen, in der Frühphase 2 vollständig aus einem Darlehen unter Marktkonditionen. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben können gedeckt werden, Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Liquiditätshilfen BERLIN
Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Finanziert werden die mit Umstrukturierung und Marktanpassung verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel bis zu 1 Million Euro in Kooperation mit weiteren Mittelgebern, eine Kofinanzierung ist erforderlich. Die Laufzeit ist kurz- bis mittelfristig und beträgt in der Regel 5 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins, die IBB berechnet den Refinanzierungszins zuzueglich einer Marge.
Berlin Kredit Transformation
Kredit für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler zur Finanzierung von Wachstums- und Transformationsvorhaben in Berlin. Finanziert werden Investitionen für Innovation und Wachstum einschließlich energieeffizienter Sanierungen von Nichtwohngebäuden sowie Betriebsübernahmen und Beteiligungen. Der Kredit reicht bis zu 10 Millionen Euro bei guenstigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren. Für nachhaltige Vorhaben gewährt die IBB Tilgungsnachlaesse, die die Restschuld reduzieren. Auch überwiegend markttaetige Sozialunternehmen sind antragsberechtigt.
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Kleindarlehen der IBB für Berliner Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu 50.000 Euro. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, getilgt wird vierteljährlich. Übliche Sicherheiten werden nicht verlangt, es genuegen selbstschuldnerische Bürgschaften. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden.
GründungsBONUS Plus
Zuschuss für die Aufbauphase innovativer oder nachhaltiger Gründungen mit Sitz in Berlin. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Gründungskosten, höchstens 50.000 Euro, als De-minimis-Beihilfe. Das Unternehmen muss bereits gegründet und zum Antragszeitpunkt höchstens 18 Monate alt sein. Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb von zwei Jahren nach Antragseingang anfallen.
Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter und Mieter. Nach Paragraf 5 ermittelt der Vermieter jährlich den Kohlendioxidausstoss des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und ordnet den Wert in die Stufentabelle der Anlage ein; daraus ergibt sich der prozentuale Anteil beider Seiten. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Paragraf 6 begrenzt die Umlagefähigkeit und gibt Mietern einen Erstattungsanspruch, wenn der Vermieter die Aufteilung nicht vornimmt. Für Nichtwohngebäude gilt Paragraf 8, für Mieter mit eigener Energieversorgung übernimmt der Mieter die Berechnung.
Neue Wohngemeinnützigkeit
Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingeführt, der Kabinettsbeschluss datiert vom 5. Juni 2024. Wohnungsunternehmen und andere Träger, die sich satzungsgemäß dauerhaft zu vergünstigten Mieten für Haushalte im unteren Einkommensbereich verpflichten, werden von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag befreit und können die erweiterte gewerbesteuerliche Kuerzung nutzen. Nach Beispielrechnung des BMWSB entsprechen die Ersparnisse rund 0,25 bis 0,45 Euro je Quadratmeter im Monat, die in guenstigere Mieten oder Bestandssanierung fliessen sollen. Anders als beim klassischen sozialen Wohnungsbau ist die Bindung dauerhaft und nicht befristet. Für Mieterinnen und Mieter ist der Kreis weit gefasst, ausgestaltet für bis zu 60 Prozent der Haushalte bundesweit.
KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile (KfW 134)
Mit dem Programm 134 fördert die KfW seit dem 4. Oktober 2022 den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, soweit diese für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erforderlich sind. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, sowohl bei Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch bei Neugründung. Der Kredit muss vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungsinstitut beantragt werden.
Jung kauft Alt
Jung kauft Alt fördert Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf und der anschließenden Sanierung einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB beträgt der Kredithöchstbetrag 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Immobilie muss beim Erwerb der Energieeffizienzklasse F, G oder H entsprechen und innerhalb von 54 Monaten auf den Standard Effizienzhaus 85 EE ertuechtigt werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen plus 10.000 Euro je weiterem minderjährigen Kind. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024, Antrag über den Finanzierungspartner.
Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300) unterstützt Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB liegt der Kredithöchstbetrag je nach Förderstufe und Anzahl der Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro: 170.000 Euro im Standard Klimafreundliches Wohngebäude und 220.000 Euro zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, mit steigender Kinderzahl erhöhen sich die Beträge bis zum Höchstwert von 270.000 Euro. Die Einkommensgrenze beträgt 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen zuzueglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind. Die Zinsbindung läuft über zehn Jahre, die Laufzeit bis zu 35 Jahre. Antrag über den Finanzierungspartner, also Hausbank oder Sparkasse. Die genaue Staffelung nach Kinderzahl steht nicht auf der BMWSB-Seite, sondern in der Förderrichtlinie und bei der KfW.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Die Eigenheimrente, umgangssprachlich Wohn-Riester, fördert den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums und von Genossenschaftsanteilen, seit 2014 auch den Abbau von Barrieren im eigenen Wohnraum. Die Grundzulage beträgt nach Paragraf 84 EStG seit dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro; Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich. Achtung: Die BMWSB-Seite nennt weiterhin veraltete 154 Euro, massgeblich ist der Gesetzestext. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro; Beiträge können bis zu 2.100 Euro im Jahr abzueglich Zulage als Sonderausgaben abgesetzt werden. Angespartes Kapital kann zu mindestens 75 Prozent oder vollständig für den Erwerb eingesetzt oder zum Rentenbeginn zur Entschuldung verwendet werden. Die Förderung wird nachgelagert über ein Wohnförderkonto besteuert, das jährlich mit zwei Prozent fortgeschrieben wird.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie fördert das Sparen für selbst genutztes Wohneigentum. Nach Paragraf 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz beträgt sie 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen, höchstens 700 Euro Sparleistung im Kalenderjahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern zusammen. Damit ergeben sich höchstens 70 Euro beziehungsweise 140 Euro Prämie im Jahr. Nach Paragraf 2a WoPG liegt die Einkommensgrenze beim zu versteuernden Einkommen bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro bei Ehegatten. Der Antrag wird über die Bausparkasse gestellt.
KfW-Investitionszuschuss 455-B Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung)
Mit dem Investitionszuschuss 455-B fördert die KfW den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen und Häusern, etwa bodengleiche Duschen, Haltegriffe, höhenverstellbare WCs oder den Anbau von Aufzügen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und ausdrücklich auch Mieterinnen und Mieter, unabhängig von Einkommen und Alter. Von 2014 bis Januar 2026 wurden nach Angaben des BMWSB Zuschüsse von fast 462,5 Millionen Euro an rund 242.200 Antragstellende bewilligt. Für Investoren wie Wohnungsunternehmen und Genossenschaften gibt es alternativ das Kreditprogramm 159. Die Antragstellung war mehrfach ausgesetzt; die BMWSB-Seite kuendigt eine Wiederaufnahme ab Frühjahr 2026 an. Ob aktuell tatsaechlich Anträge angenommen werden, liess sich nicht bestätigen und muss vor jeder Planung direkt bei der KfW geprüft werden. Auch die Zuschusshöhe (Prozentsatz und Höchstbetrag je Wohneinheit) ist auf der BMWSB-Seite nicht genannt und daher hier bewusst nicht beziffert.
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