Förderprogramme in Berlin
Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.164 Programme gefunden
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- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
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- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Monatliche Ausbildungsförderung für Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Der Bedarfssatz beträgt 534 Euro bei den Eltern wohnend und 855 Euro auswärts wohnend, mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro liegt der Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG)
Studierende an Hochschulen und Akademien erhalten laut bafoeg.de einen Bedarfssatz von 534 Euro bei Wohnen im Elternhaus und 855 Euro bei eigener Wohnung, jeweils zuzüglich 137 Euro Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, also bis zu 992 Euro monatlich. Diese Sätze gelten für neue Bewilligungszeiträume ab 1. August 2024 bzw. laufende ab 1. Oktober 2024. Die Förderung besteht zur Hälfte aus Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks oder über BAföG Digital.
Studienstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung fördert Studierende in Deutschland mit bis zu 992 Euro monatlich, dazu kommen Familienzuschlaege und Zuschüsse zur Krankenversicherung. Eine Mitgliedschaft in der FDP ist ausdrücklich nicht erforderlich. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, Weltoffenheit sowie gesellschaftliches oder liberales Engagement. Eine Doppelförderung für denselben Zweck durch eine andere öffentliche Institution ist ausgeschlossen.
Pflegegeld (Paragraf 37 SGB XI)
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ihre Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehoerige. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung beträgt es monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Es besteht ein Rechtsanspruch. Beantragt wird es bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse; die Beträge werden regelmäßig angepasst.
Pflegegeld der Pflegeversicherung
Wer zu Hause von Angehoerigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird, bekommt statt eines Pflegedienstes Geld auf das eigene Konto. Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Voraussetzung ist, dass die Pflege in der eigenen Haeuslichkeit tatsaechlich sichergestellt ist. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen.
Ausbildungsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung
Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert auch Auszubildende mit einer Bildungspauschale von 300 Euro monatlich. Dazu kommt ein bedürftigkeitsabhängiger Zuschlag von bis zu 666 Euro im Monat sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung und zur Kinderbetreuung. Damit sollen berufliche und akademische Bildung gleichgestellt werden. Wie bei der Studienförderung zählen Leistung, Engagement und Wertebezug.
Ehrenamtspauschale nach Paragraf 3 Nummer 26a EStG
Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation bleiben bis 960 Euro im Jahr steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale gilt für Tätigkeiten, die nicht bereits unter die Uebungsleiterpauschale fallen, etwa Vorstandsarbeit, Kassenführung, Platzwart oder Buerotätigkeiten. Der Freibetrag ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Tätigkeit bereits eine Steuerbefreiung nach Nummer 12, 26 oder 26b in Anspruch genommen wird. Für eine Vergütung des Vorstands muss die Satzung dies ausdrücklich zulassen.
BAföG für Schuelerinnen und Schueler (Schueler-BAföG)
Schuelerinnen und Schueler erhalten BAföG als vollen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bedarfssaetze haengen von der Schulart und der Wohnsituation ab: an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sind es 666 Euro auswaerts wohnend, mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag bis zu 803 Euro. An Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, sind bis zu 959 Euro möglich. An allgemeinbildenden Schulen gibt es keine Förderung, wenn die Schuelerin oder der Schueler bei den Eltern wohnt.
BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)
Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendschulen und Kollegs. Die Bedarfssätze reichen von 276 Euro bei den Eltern wohnend bis 822 Euro auswärts wohnend, mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro bis zu 959 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten die Leistung in der Regel als Vollzuschuss.
Schüler-BAföG (Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler)
Schüler-BAföG fördert den Besuch weiterführender Schulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendschulen und Kollegs. Laut bafoeg.de gelten für neue Bewilligungszeiträume ab 1. August 2024 und laufende ab 1. Oktober 2024 Bedarfssätze von 276 Euro bei Berufsfachschulen mit Wohnen bei den Eltern über 666 Euro bei weiterführender Schule und auswärtigem Wohnen bis 822 Euro bei Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs mit auswärtigem Wohnen. Dazu kommt ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von insgesamt 137 Euro, in der Spitze also 959 Euro. Der große Vorteil: Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern oder digital über BAföG Digital.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist die laengere Variante des Elterngelds und richtet sich an Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten. Ein Basiselterngeldmonat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden, der Monatsbetrag halbiert sich entsprechend auf 150 bis 900 Euro. Wer während des Bezugs Teilzeit arbeitet, kommt in der Summe oft auf mehr Geld als mit Basiselterngeld. Zulässig sind bis zu 32 Wochenstunden Erwerbsarbeit.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist die Variante für Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Es beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat, mit Geschwisterbonus 187,50 bis 990 Euro, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Beantragt wird es zusammen mit dem Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes.
Partnerschaftsbonus beim Elterngeld
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung parallel teilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus je Elternteil. Alleinerziehende erhalten den gesamten Bonus allein. Beantragt wird er über die Elterngeldstelle des Bundeslandes.
Partnerschaftsbonus beim Elterngeld
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Betreuung gleichzeitig teilen. Jeder Elternteil erhält zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide im selben Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende können den Bonus allein in Anspruch nehmen. Die Höhe entspricht dem ElterngeldPlus, also 150 bis 900 Euro je Monat.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.
Bezuschussung von Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern
Zuschuss des Landessportbunds Berlin von 75 Prozent, maximal 720 Euro je Person, für Vereine und Verbände, die qualifizierte Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager beschäftigen. Das Programm ist neu aufgelegt.
KfW-Studienkredit (174)
Studienfinanzierung mit monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro für den Lebensunterhalt während des Studiums. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Sicherheiten. Nach der Auszahlungsphase folgt eine Karenzzeit, die Rückzahlung dauert maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Lebensjahr.
KfW-Studienkredit (Programm 174)
Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexiblen monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Gefördert werden Studierende zwischen 18 und 44 Jahren, Erst- und Zweitstudium bis 14 Semester, Aufbau- und Promotionsstudien bis sechs Semester. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober angepasst, für die Rückzahlungsphase sind Festzinsvereinbarungen möglich. Sicherheiten sind nicht nötig, die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit und läuft in der Regel über zehn Jahre.
Öko-Regelung 3: Agroforstwirtschaft auf Acker- und Grünland
Gefördert wird die Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftung, also die Kombination von Gehoelzstreifen mit Acker- oder Grünlandnutzung auf derselben Fläche. Die Prämie lag 2025 bei 200 Euro je Hektar Gehoelzfläche, für 2026 ist eine Anhebung auf 600 Euro je Hektar vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Voraussetzung ist ein von der Länderbehörde genehmigtes Nutzungskonzept. Agroforstsysteme mindern Erosion, binden Kohlenstoff und schaffen Strukturvielfalt in der Feldflur.
Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)
Prämie je Hektar Gehoelzfläche für die Beibehaltung eines Agroforstsystems auf Ackerland oder Dauergrünland. Zum Antragsjahr 2026 wird die Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehoelzfläche angehoben.
ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung
Förderung einer Initialberatung zu möglichen Maßnahmen der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Berlin. Der Zuschuss beträgt 595 Euro für das erstellte Energiegutachten und deckt die förderfähigen Beratungskosten vollständig ab.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.