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Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · bundesweit

Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.

Förderhöhe
bis 850 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 29 Angaben und 17 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenVermieterUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Gebäude steht in Deutschland und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
  • Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens zehn Jahre zurück
  • Vor-Ort-Aufnahme durch die Energieberaterin oder den Energieberater
  • Mindestens vier Jahre Abstand zur vorherigen geförderten Beratung am selben Gebäude
  • Antragstellung über das BAFA-Portal vor Beratungsbeginn

Was du dafür brauchst

29 Angaben und 17 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Der individuelle kann Voraussetzung für Bonusförderungen bei der Gebäudesanierung sein
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Wer kann Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) beantragen?

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Gebäude steht in Deutschland und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt

Wie viel Geld gibt es bei Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 850 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) mit anderen Förderungen kombinieren?

Der individuelle Sanierungsfahrplan kann Voraussetzung für Bonusförderungen bei der Gebäudesanierung sein Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach beratung-coaching, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Kredit (KfW 261)

Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Stufe 5 bis 15 Prozent: Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse 10 Prozent, mit Nachhaltigkeits-Klasse 15 Prozent, Effizienzhaus 55 EE 5 und NH 10 Prozent, Effizienzhaus 70 NH und 85 NH je 5 Prozent, Effizienzhaus Denkmal EE 5 und NH 10 Prozent. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung auf EH 40 oder 55 weitere 15 Prozentpunkte. Insgesamt sind bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
LandBeratung

Der Bremer Förderlotse

Kostenfreies Beratungsangebot zu allen Förderprogrammen rund um Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum im Land Bremen. Der Förderlotse hilft beim Finden des passenden Programms, nennt technische Berater und Antragsstellen und begleitet von der Antragstellung bis zum Abschluss.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Klima Bau Netzwerk / Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
LandKredit

Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren

Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.

bis 120.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.

bis 180.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen