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Förderprogramme in Berlin

Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

816 Programme gefunden

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LandZuschuss

Programm für Internationalisierung (PfI) - Förderung von KMU-Projekten

Zuschuss von 3.000 bis 12.000 Euro je Maßnahme für die Internationalisierung Berliner KMU. Gefördert wird die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Boersen, Modenschauen und Showrooms mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mindestprojektkosten betragen 6.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 12.000 Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundZuschuss

Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft

Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger im DLR
LandZuschuss

Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur

Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.

5.000 Euro bis 40.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
SonstigeZuschuss

Projektförderung Junge Menschen stärken

Förderung inklusiver und partizipativer Freizeitprojekte für junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschränkten Teilhabechancen. Bis zu 300.000 Euro für maximal 48 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Projektförderung Sport und Kultur vor Ort

Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 50.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Deutschen Postcode Lotterie

Dreistufige Projektförderung für gemeinnützige Organisationen in den Schwerpunkten sozialer Zusammenhalt, Chancengerechtigkeit sowie Natur- und Umweltschutz. Gefördert wird mit bis zu 30.000 Euro für wirkungsvolle Projekte, bis zu 100.000 Euro für innovative Projekte mit gesellschaftlichem oder ökologischem Mehrwert und bis zu 250.000 Euro für besonders innovative Vorhaben mit Vorbildcharakter. Der Einstieg erfolgt über eine Interessensbekundung im Online-Förderportal.

bis 250.000 Euro
bundesweit
Deutsche Postcode Lotterie
SonstigeZuschuss

Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks

Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und die durch eine Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber, ein Antrag genügt, wenn mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teilnehmen.

bis 67 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatzverlust droht, die aber mit einer Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettöntgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft, bei Betrieben unter 250 Beschäftigten genügen 10 Prozent, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich oder online bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

RUBIN - Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation

Förderung unternehmerisch getragener regionaler Innovationsbündnisse in strukturschwachen Regionen. In der Konzeptphase können bis zu drei Partner, darunter mindestens ein KMU und höchstens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, mit insgesamt maximal 200.000 Euro gefördert werden. In der Umsetzungsphase erhalten die RUBIN-Bündnisse in der Regel zwischen fünf und 12 Millionen Euro.

200.000 Euro bis 12 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BundSonstiges

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon)

Jeder Haushalt in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf einen Internetzugang und Telefonanschluss in Mindestqualität. Die Bundesnetzagentur nennt als Untergrenze 15,0 Mbit pro Sekunde im Download, 5,0 Mbit pro Sekunde im Upload und höchstens 150 Millisekunden Latenz. Wer unterversorgt ist und von Anbietern kein Angebot bekommt, kann bei der Bundesnetzagentur die Feststellung der Unterversorgung beantragen. Rechtsgrundlage ist Teil 9 des Telekommunikationsgesetzes zusammen mit der TK-Mindestversorgungsverordnung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundSonstiges

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kita oder Kindertagespflege

Nach Paragraf 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter einem Jahr gilt der Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen. Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel das Jugendamt der Kommune
BundZuschuss

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente ist die Standardaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch besteht nach Paragraph 35 SGB VI mit Erreichen der Regelaltersgrenze und Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht, für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen mit niedrigeren Altersgrenzen. Es besteht ein Rechtsanspruch; der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, auch online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundKredit

RegioInnoGrowth (265)

Eigen- und Nachrangkapital für Start-ups und mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen, das ausschließlich über die Landesförderinstitute ausgereicht wird. Die KfW refinanziert bis zu 70 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Unternehmen, und übernimmt für ihren Anteil die Haftungsfreistellung. Die 70 Prozent sind ein Refinanzierungsanteil, kein Zuschusssatz.

bis 70 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
KfW gemeinsam mit den Landesförderinstituten
BundSonstiges

Reha-Nachsorge IRENA, T-RENA und Psy-RENA

Im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation bietet die Deutsche Rentenversicherung berufsbegleitende Nachsorgeprogramme an, darunter IRENA, T-RENA, Psy-RENA, Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen sowie Nachsorge für Kinder und Jugendliche. Für die Teilnahme müssen Versicherte nichts zahlen. Die Angebote sind deutschlandweit wohnortnah verfügbar und werden über den Reha-Nachsorge-Finder der DRV gefunden. Die Nachsorge wird in der Regel bereits in der Reha-Klinik empfohlen und eingeleitet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche können eine Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn eine Erkrankung die spaetere Erwerbsfähigkeit gefaehrden könnte. Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, aerztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen werden übernommen. Der Antrag wird von den Eltern gestellt, der aerztliche Befundbericht läuft über das Formular G0612. Beratung gibt es kostenlos über das Servicetelefon 0800 1000 4800.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Rehabilitationssport und Funktionstraining

Aerztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter aerztlicher Betreuung und Überwachung sowie aerztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung gehoeren nach Paragraf 64 SGB IX zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation. Sie werden von der Krankenkasse oder vom Rehabilitationsträger übernommen. Die Verordnung erfolgt durch die behandelnde Aerztin oder den behandelnden Arzt, die Genehmigung durch den Kostenträger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Reisekosten bei Rehabilitation und Teilhabeleistungen

Im Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach Paragraf 73 SGB IX die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Erstattet werden auch besondere Beförderungsmittel bei Behinderung, Kosten einer notwendigen Begleitperson einschließlich ihres Verdienstausfalls, Kinderbetreuung am Rehabilitationsort und Gepaecktransport. Beantragt wird beim zuständigen Rehabilitationsträger, üblicherweise zusammen mit dem Reha-Antrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung oder anderer Rehabilitationsträger
BundZuschuss

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Rechtsanspruch auf eine Teilrente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, aber noch mindestens drei Stunden arbeiten kann. Es gelten dieselben versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie bei der vollen Erwerbsminderungsrente: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit. Die Rente beträgt der Höhe nach die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Vertrauensschutzregelung für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schon dann, wenn ihre Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, gemessen an gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung. Berücksichtigt werden Ausbildungsdauer, bisheriger Beruf und die Anforderungen des Berufs; zumutbare Verweisungstätigkeiten schließen den Anspruch aus. Die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rechtsanspruch auf eine monatliche Rente, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Die Arbeitsmarktlage bleibt bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit unberücksichtigt. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online über den eAntrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundBeratung

Renteninformation und Rentenauskunft

Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nach Paragraph 109 SGB VI jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres tritt an ihre Stelle alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft; bei berechtigtem Interesse kann sie auch jüngeren Versicherten erteilt werden. Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht der Versicherungszeiten, die persönlichen Entgeltpunkte, voraussichtliche Rentenhöhen bei Erwerbsminderung, Tod und Regelaltersrente sowie Hinweise zu Rentenbeginn und Abschlägen. Anforderung über die Deutsche Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Rentensplitting unter Ehegatten

Ehegatten und Lebenspartner können die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Paragraph 120a SGB VI zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den geringeren Entgeltpunkten erhält die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Möglich ist das Splitting, wenn erstmals beide Ehegatten die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn ein Ehegatte gestorben ist. Voraussetzung ist eine Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder Geburt beider Ehegatten nach dem 1. Januar 1962, außerdem müssen beide Ehegatten jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben (nicht zusammengerechnet). Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Restschuldbefreiung nach drei Jahren (Paragraph 287 InsO)

Natürliche Personen können im Insolvenzverfahren die Befreiung von den restlichen Schulden beantragen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, mit der die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen gerichtlich bestellten Treuhänder abgetreten werden. Die Abtretungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Hat der Schuldner aufgrund eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erhalten, verlängert sich die Frist im erneuten Verfahren auf fünf Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständiges Amtsgericht als Insolvenzgericht, gerichtlich bestellter Treuhänder

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