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Rentensplitting unter Ehegatten

Deutsche Rentenversicherung · bundesweit

Ehegatten und Lebenspartner können die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Paragraph 120a SGB VI zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den geringeren Entgeltpunkten erhält die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Möglich ist das Splitting, wenn erstmals beide Ehegatten die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn ein Ehegatte gestorben ist. Voraussetzung ist eine Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder Geburt beider Ehegatten nach dem 1. Januar 1962, außerdem müssen beide Ehegatten jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben (nicht zusammengerechnet). Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend beantragbar

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren
  • Beide Ehegatten haben die Regelaltersgrenze erreicht oder ein Ehegatte ist verstorben
  • Jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten bei jedem der beiden Ehegatten, eine Zusammenrechnung genügt nicht
  • Übereinstimmende Erklärung beider Ehegatten bzw. Erklärung des überlebenden Ehegatten

Kombinierbar mit

Wer das Rentensplitting wählt, erhält in der Regel keine Hinterbliebenenrente nach Paragraph 46 SGB VI; die Entscheidung ist grundsätzlich bindend. Die aus dem Splitting stammenden Entgeltpunkte sind einkommensunabhängig.

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Quelle und Stand

Angaben nach sozial-vorsorge, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Passt auch dazu

BundZuschuss

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Liegt der durchschnittliche Nettolohn über 13 Euro pro Kalendertag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem bisherigen Nettoentgelt als Zuschuss. Zusammen ergeben Mutterschaftsgeld und Zuschuss in der Regel das bisherige Nettoeinkommen. Relevant wird der Zuschuss ab etwa 390 Euro monatlichem Nettoeinkommen. Der Antrag erfolgt formlos beim Arbeitgeber, dem die Kosten über das U2-Umlageverfahren erstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Erstattung über das U2-Umlageverfahren)
LandZuschuss

Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)

Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag

Wer eine Fortbildung in Vollzeit macht, erhält zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Nach Paragraf 10 AFBG richtet er sich nach den BAföG-Bedarfssätzen und erhöht sich um 60 Euro für die teilnehmende Person, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro je Kind. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat. Nach Paragraf 12 AFBG werden Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe als Zuschuss geleistet und müssen nicht zurückgezahlt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Zuständiges Amt für Aufstiegsförderung des Landes bzw. der Kommune
BundZuschuss

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbedarfspaket)

Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten eine Pauschale für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt sie 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr, zusammen 195 Euro im Schuljahr. Der gesetzliche Ausgangsbetrag in Paragraf 34 Absatz 3 SGB XII liegt bei 100 und 50 Euro, er wird nach Absatz 3a kalenderjährlich mit den Prozentsätzen der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung angepasst. Der aktuelle Betrag ist also jedes Schuljahr neu zu prüfen. Es besteht ein Rechtsanspruch.

195 Euro bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

BAföG mit Kinderbetreuungszuschlag

Schülerinnen, Schüler und Studierende können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Wer mit eigenen Kindern zusammenlebt, bekommt zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag, der als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt wird. Der Antrag läuft über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, elektronisch über BAföG Digital.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt)
BundZuschuss

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat und ersetzt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei kleinen Einkommen steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent. Mit Geschwisterbonus liegt die Spanne bei 375 bis 1.980 Euro. Beantragt wird es bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in vielen Ländern digital über ElterngeldDigital.

bis 65 Prozent, maximal 1.800 Euro
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes