Förderprogramme in Brandenburg
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.151 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Zukunftszentren (ESF Plus-Bundesprogramm)
Die Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Solo-Selbstständige dabei, den digitalen, ökologischen und demografischen Wandel zu gestalten. Angeboten werden kostenfreie Beratung und Qualifizierung. Bundesweit gibt es 14 regionale Zentren, das sächsische Zentrum Zukunft der Arbeitswelt wird zusätzlich vom Freistaat Sachsen kofinanziert.
Übernahme der Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III
Wird eine berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt die Agentur für Arbeit nach Paragraf 83 SGB III die anfallenden Weiterbildungskosten. Dazu gehören Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Die Leistungen können direkt an den Bildungsträger gezahlt werden. Wird ein Bewilligungsbescheid später aufgehoben, muss der Träger die gezahlten Beträge erstatten.
Stationaere und ambulante Hospizleistungen
Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benoetigen, erhalten nach Paragraf 39a SGB V einen Zuschuss zu stationaerer oder teilstationaerer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, der taegliche Mindestzuschuss beträgt 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV. Ambulante Hospizdienste mit qualifizierter ehrenamtlicher Sterbebegleitung werden gesondert gefördert und sind für Betroffene kostenfrei. Kontakt läuft über das Hospiz oder den ambulanten Hospizdienst.
Zuschuss zu stationaeren Hospizleistungen
Wer keiner Krankenhausbehandlung mehr bedarf, aber zu Hause nicht versorgt werden kann, hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Versorgung in einem stationaeren Hospiz. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Der Zuschuss darf kalendertaeglich neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht unterschreiten. Für Kinderhospize gelten gesonderte Vereinbarungen.
Bewaeltigung von Extremwetterfolgen im Wald nach GAK
Zuschuss für die schonende Raeumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung nach Sturm, Duerre, Waldbrand und Borkenkaeferbefall. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, bei Kleinprivatwaldbesitzern mit bis zu 20 Hektar Waldbesitz bis zu 90 Prozent.
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Die Initiative fördert Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern, etwa über Transferstellen und Sensibilisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden, nicht die Unternehmen selbst. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Kostenbasis beziehungsweise bis 100 Prozent bei Ausgabenbasis, Laufzeit bis zu drei Jahre. Alle Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes
Eltern erhalten Krankengeld, wenn sie zur Betreuung ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Der Anspruch besteht je Kind für laengstens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, für Alleinerziehende 20 Arbeitstage, insgesamt höchstens 25 beziehungsweise 50 Arbeitstage. Das Kind muss unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein. Die Leistung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr 100 Prozent.
Kinderkrankengeld bei stationaerer Mitaufnahme und bei schwerstkranken Kindern
Wird ein Kind stationaer behandelt und ist die Mitaufnahme eines Elternteils aus medizinischen Gründen notwendig, besteht nach Paragraf 45 Absatz 1a SGB V ein Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne Anrechnung auf die Kinderkrankentage. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist; der Anspruch besteht ausdrücklich nur für einen Elternteil. Für Kinder mit einer weit fortgeschrittenen, progredienten Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und palliativmedizinischer Behandlung gilt nach Paragraf 45 Absatz 4 SGB V ebenfalls eine Regelung ohne Tagesbegrenzung, mit derselben Altersgrenze und ebenfalls nur für einen Elternteil. Beantragt wird bei der Krankenkasse.
Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage
Wenn ein Kind krank wird und betreut werden muss, können Eltern sich freistellen lassen und bekommen von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind zur Verfügung, Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Arbeitstagen je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Beantragt wird es bei der eigenen Krankenkasse.
Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage
Wer ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen muss, kann sich freistellen lassen und erhält von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Im Kalenderjahr 2026 gelten je Elternteil 15 Arbeitstage je Kind und höchstens 35 Arbeitstage insgesamt, für Alleinerziehende 30 beziehungsweise 70 Arbeitstage. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze. Bei stationaerer Mitaufnahme im Krankenhaus besteht der Anspruch ohne zahlenmäßige Begrenzung.
Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Beschäftigte dürfen bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Versorgung eines nahen Angehoerigen zu organisieren. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach den Regeln des Kinderkrankengeldes und liegt bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Antrag ist unverzueglich unter Vorlage einer aerztlichen oder pflegefachlichen Bescheinigung zu stellen.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022-2028
Förderung Brandenburger Betriebe bei der Ausbildung junger Menschen, kofinanziert aus dem ESF Plus. Gefördert werden die allgemeine Verbundausbildung, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft und Servicestellen. Bei der Verbundausbildung gelten Pauschalen von 34,60 bis 42,90 Euro pro Lehrgangstag und Auszubildendem, die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Regionalbudget Spree-Neiße-Land für Kommunen und Kirchgemeinden
Für Kommunen, Kirchen und Kirchenkreise hält die LEADER-Region Spree-Neiße-Land 2026 einen eigenen Topf von 100.000 Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent, zehn Prozent Eigenanteil sind zu tragen. Förderfähig sind Projekte mit einem Volumen zwischen 2.500 und 15.000 Euro, etwa kleinere Baumaßnahmen, Anschaffungen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist ein Standort im ländlichen Teil der Region.
Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
Zuschuss für die Nachrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS, damit die Fahrzeuge auch auf künftig reinen ETCS-Strecken fahren können. Gefördert werden First-of-Class-Ausrüstungen mit bis zu 90 Prozent und Serienausrüstungen mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Deltaverfahren gelten bis zu 60 Prozent für Hardware inklusive Einbau und bis zu 90 Prozent für die übrigen Maßnahmen.
UFK-Garantien (Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite)
UFK-Garantien sichern Kredite deutscher Banken an auslaendische Projekte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. Sie sind Teil der Rohstoffstrategie des Bundes und sollen die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen und Energie sichern, klassisch bei Projekten für Eisenerz, Kupfer, Nickel oder Erdoel. Der Deckungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von in der Regel zehn Prozent, gedeckt sind also rund 90 Prozent des Schadens. Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen auslaendischer Banken in Deutschland sowie unter Bedingungen auslaendische Banken. Entschieden wird im Interministeriellen Ausschuss.
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Der EGF unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch größere Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie Mentoring und Coaching. Für Entlassene können auch Existenzgründung, Schulungen oder Mobilitätszuschüsse kofinanziert werden. Die EU beteiligt sich mit 60 bis 85 Prozent an den Projektkosten, das Budget beträgt 35 Millionen Euro jährlich für 2026 und 2027.
Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK
Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.
Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)
Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.
INQA-Coaching
INQA-Coaching fördert externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die fehlende Fachkräfte, veraltete Prozesse oder eine verzögerte Digitalisierung angehen wollen. Die Coachingkosten werden zu 80 Prozent gefördert. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Beratungsscheck ausstellt, danach wird ein autorisierter INQA-Coach ausgewählt.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.