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Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen

Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) · bundesweit

für die Nachrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS, damit die Fahrzeuge auch auf künftig reinen ETCS-Strecken fahren können. Gefördert werden First-of-Class-Ausrüstungen mit bis zu 90 Prozent und Serienausrüstungen mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Deltaverfahren gelten bis zu 60 Prozent für Hardware inklusive Einbau und bis zu 90 Prozent für die übrigen Maßnahmen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 90 Prozent
Frist
laufend, Richtlinie vom 15.07.2026, gültig bis 31.12.2030

Antrag für Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 10 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Unternehmen

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind Halter und Eigentümer von Schienenfahrzeugen, die bei Inkrafttreten der Richtlinie auf dem übergeordneten Netz nach § 2b AEG eingesetzt werden können
  • Zuwendungsfähig sind die Ausgaben nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)
  • Anteilfinanzierung als

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vergleichsangebote

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen

Wer kann Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen beantragen?

Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Halter und Eigentümer von Schienenfahrzeugen, die bei Inkrafttreten der Richtlinie auf dem übergeordneten Netz nach § 2b AEG eingesetzt werden können

Wie viel Geld gibt es bei Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen beantragen?

laufend, Richtlinie vom 15.07.2026, gültig bis 31.12.2030 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach schiff-luft-schiene, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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