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Förderung als Zuschuss

Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

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LandZuschuss

LGVFG-Förderung Fußverkehr

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse für Zufußgehende verbessern wollen. Förderfähig sind zum Beispiel Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit, Sitzbänke und öffentliche Toilettenanlagen. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr oder Kommunaler Straßenbau fallen. Auch getrennte Fuß- und Radwege sowie zusätzliche Qürungsstellen zählen zu den Beispielen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Quartiersgaragen

Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Errichtung von Quartiersgaragen, damit Kommunen Parkplätze aus dem Straßenraum verlagern und Platz für Rad- und Fußverkehr gewinnen. In den Garagen können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. Förderfähig sind auch Fahrradabstellplätze sowie Car- und Bikesharing-Stellplätze innerhalb der Anlage. Damit wird der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen

Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.

bis 75 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Radverkehr Baden-Württemberg

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs, darunter Schutz- und Radfahrstreifen, baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege, Qürungen, Fahrradampeln, Wegweisung, Zählstellen und Fahrradabstellanlagen. Das Land trägt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 20 Prozent. Besonders klimafreundliche Maßnahmen wie der Umbau von Fahrspuren und Parkplätzen zu Radverkehrsanlagen werden mit bis zu 75 Prozent gefördert. In Kombination mit Bundesprogrammen sind bis zu 90 Prozent möglich.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
EUZuschuss

LIFE – Programm für die Umwelt- und Klimapolitik 2021 bis 2027

EU-Programm mit einem Gesamtbudget von 5,432 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung fördert Pilot-, Demonstrations- und strategische integrierte Projekte mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, darunter naturbasierte Lösungen, Wasserrückhalt und Hochwasservorsorge.

bis 60 Prozent der Kosten
EU-weit
Europäische Union, nationale Kontaktstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
EUZuschuss

LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)

Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
EUZuschuss

LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

Teilprogramm des EU-Programms LIFE, das den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind Kreislaufwirtschaft und Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfall, Wasserwirtschaft, Luftqualität, Lärmminderung, Bodenschutz, Chemikalienmanagement und Umweltgovernance. Gefördert werden Standard Action Projects, die innovative Lösungen und bewährte Verfahren im industriellen oder gewerblichen Maßstab umsetzen, sowie Strategic Integrated Projects zur Umsetzung von EU-Umweltpolitik. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Start-ups, Kommunen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die Aufrufe 2026 sind offen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
BundZuschuss

LIVE 500 – Livemusikförderung für kleine Spielstätten

Konzertförderung für kleine Clubs bis 1.000 Plätze und unabhängige Veranstalter ohne eigenen Club. Gefördert werden mindestens 6 und höchstens 20 Livemusikveranstaltungen mit je 500 Euro, davon müssen mindestens 250 Euro direkt an die auftretenden Künstler gehen. Der Eintritt darf höchstens 25 Euro betragen, es dürfen höchstens 250 zahlende Gaeste kommen, mindestens 50 Prozent des Programms müssen Eigenkompositionen sein. Garantiegage mindestens 150 Euro solo bzw. 250 Euro für Bands.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
LandZuschuss

LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Grundlage ist die Richtlinie über die Projektförderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein sowie die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses. Anträge können für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten gestellt werden. Der LSV informiert daneben über Fördermittel von Bund und Land und über Fachthemen wie energetische Sanierung, Kunstrasen und Lärmschutz.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Landessportverband Schleswig-Holstein im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten

Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)

Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW

Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.

bis 40 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz für Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen und technische Ausruestung. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der faktische Nachfolger des 2023 ausgelaufenen KfW 440. Es läuft in drei parallelen Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Eigentümer sowie für Wohnungsbaugesellschaften. Anträge sind seit dem 15.04.2026 möglich.

bis 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger PricewaterhouseCoopers
LandZuschuss

Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen

Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Landes-Gigabitförderung-BB

Landeskofinanzierung für den Ausbau zukunftsfähiger Gigabitnetze in unterversorgten Gebieten Brandenburgs ausserhalb des Lausitzer Reviers. Gefördert werden die Wirtschaftlichkeitsluecken-Förderung, das Betreibermodell und das Lueckenschluss-Programm der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte ausserhalb des Lausitzer Reviers.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWEKE
LandZuschuss

Landesfinanzierte Deutschkurse für Geflüchtete an Berliner Volkshochschulen

Berlin finanziert seit 2014 eigene Deutschkurse für Geflüchtete, die keinen Anspruch auf bundesfinanzierte Integrations- oder Berufssprachkurse haben, etwa Menschen mit Duldung. Die Kurse finden an Volkshochschulen in allen Bezirken statt, sind kostenfrei und führen zu den Zielniveaus A1 bis B1. Der Umfang liegt bei 400 bis maximal 1.000 Unterrichtseinheiten, die Inhalte orientieren sich an den bundesfinanzierten Integrationskursen. Zusatzmodule gibt es für Alphabetisierung, Frauenkurse, E-Learning, Bewerbungstraining und Prüfungsvorbereitung. Besondere Angebote richten sich an vulnerable Gruppen wie Frauen, LSBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration, umgesetzt durch die Berliner Volkshochschulen
LandZuschuss

Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)

Investitionszuschuss des Landes für kleine und mittlere Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz beträgt je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 Prozent, über 10 Millionen Euro Investitionsvolumen 5 Prozent für den übersteigenden Teil.

bis 20 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandZuschuss

Landesjugendplan-Zuschüsse des WLSB

Der Württembergische Landessportbund fördert über den Landesjugendplan eine Vielzahl von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert bestimmte Anschaffungen für die Jugendarbeit mit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des WLSB mit gültiger Jugendordnung oder Jugendvereinbarung. Der WLSB führt diesen Status über das Feld JO oder JV in der jährlichen Bestandserhebung. Anträge und Verwendungsnachweise werden über die Online-Plattform oaseBW eingereicht, ein Postversand entfällt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Württembergischer Landessportbund
LandZuschuss

Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

Das Landesprogramm 1000x1000 fördert Maßnahmen von Sportvereinen in neun Schwerpunkten und honoriert damit ehrenamtliches Engagement. Die Staatskanzlei stellt die Mittel bereit, der Landessportbund NRW leitet sie auf Antrag an die Vereine weiter. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schwerpunkt Inklusion, die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom Eingang der übrigen Anträge vorrangig gefördert. Neu ist der Schwerpunkt 9 zur Begleitung der nordrhein-westfälischen Olympiabewerbung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Weiterleitung durch den Landessportbund NRW
LandZuschuss

Landesprogramm Ausbildungsgarantie

Landesprogramm zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze in Bremen und Bremerhaven, seit 2020 im Wesentlichen über zwei regionale Ausbildungsverbünde umgesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen passenden Ausbildungsplatz finden oder ihre Ausbildung nicht selbständig abschließen können; im Land Bremen sind rund 3.000 Jugendliche offiziell arbeitslos gemeldet. Dazu kommt ein einmaliges Begrüßungsgeld von 150 Euro für Neubürgerinnen und Neubürger, die zur Ausbildungsaufnahme nach Bremen oder Bremerhaven ziehen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge für Betriebe nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen / ESF Plus
LandZuschuss

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe (Hessen)

Das hessische Landesprogramm WIR bündelt mehrere Förderlinien zur Integrations- und Teilhabepolitik. Gefördert werden WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in 32 WIR-Vielfaltszentren, Integrations- und Teilhabeprojekte für Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Migrantenorganisationen, die Qualifizierung und der Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen sowie die Grundqualifizierung ehrenamtlicher Laiendolmetschender. Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Kommunen, Vereine und weitere Träger. Alle Anträge werden online über das Programmportal gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Bewilligung durch das Regierungspräsidium Darmstadt
LandZuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.

bis 40 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (EFRE und GRW)
LandZuschuss

Landesprogramm ländlicher Raum Schleswig-Holstein 2023 bis 2027

Das Landesprogramm ländlicher Raum buendelt die ELER-Förderung Schleswig-Holsteins für die Periode 2023 bis 2027. Es umfasst rund 546 Millionen Euro, davon 420 Millionen Euro aus dem ELER und 109 Millionen Euro nationale Kofinanzierung. Gefördert werden Bildungsangebote, Nahversorgung, ländliche Verkehrsinfrastruktur, Tierwohl und eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Die einzelnen Maßnahmen von der Agrarinvestitionsförderung bis zum Vertragsnaturschutz sind in einer Übersicht der ELER-Fördermaßnahmen mit jeweils eigenen Ansprechpartnern hinterlegt.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Berlin

Seit 2013 fördert Berlin im Landesrahmenprogramm den Einsatz von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Inzwischen sind mehr als 200 Lotsinnen und Lotsen in über 40 Sprachen in der ganzen Stadt tätig. Sie unterstützen Neuzugewanderte, Geflüchtete und länger ansässige Menschen mit Migrationsgeschichte, begleiten bei Beratungen und Anträgen und vermitteln sprachlich und kulturell zwischen Ratsuchenden und Verwaltung. Die Lotsinnen und Lotsen erhalten eine sozialversicherungspflichtige Anstellung; formale Qualifikationen sind nicht erforderlich, entscheidend sind persönliche Eignung und Sprachkenntnisse. Das Programm wird von Trägern der Wohlfahrtspflege und Migrantenorganisationen in allen Bezirken umgesetzt und von einer Fachstelle koordiniert.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin

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