Förderung als Zuschuss für Soziales in Niedersachsen
Diese Programme fördern Soziales und sind in Niedersachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
139 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Abschlagsfreie Altersrente für Versicherte mit besonders langer Versicherungsbiografie. Nach Paragraph 38 SGB VI besteht Anspruch mit Vollendung des 65. Lebensjahres und Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren; für Jahrgänge vor 1964 gelten niedrigere Altersgrenzen nach den Übergangsvorschriften. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht vorgesehen. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für Versicherte, die das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Rente kann nach Paragraph 36 SGB VI bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden; dann mindern Abschläge die Rente dauerhaft. Es besteht ein Rechtsanspruch. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, auch online über den eAntrag.
Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII)
Wer sich seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhaelt und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbraeuchlich selbst beeinflusst hat, erhält Leistungen entsprechend dem SGB XII statt der niedrigeren Grundleistungen. Das umfasst höhere Regelsaetze sowie Leistungen entsprechend SGB IX Teil 2. Bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Aufnahmeeinrichtung wird der Regelbedarf der Stufe 2 anerkannt. Es besteht ein Rechtsanspruch, zuständig ist das oertliche Sozialamt.
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch (Paragraf 45a SGB XI)
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehoeriger sowie Hilfe bei Haushaltsführung und Organisation von Hilfeleistungen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in haeuslicher Pflege können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI in solche Angebote umwandeln. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, es genuegen Belege über die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse.
Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie
Beschäftigte ab 58 Jahren aus dem Braunkohletagebau oder aus Kohlekraftwerken, die infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes entlassen werden, erhalten ein Anpassungsgeld als Überbrückung bis zur Rente. Die Höhe orientiert sich an den individuellen Rentenanwartschaften und wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet. Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Anrechnung von Nebeneinkuenften mit einem jährlichen Freibetrag.
Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.
Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.
Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)
Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und ein echter Rechtsanspruch, wenn Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung und Anwartschaftszeit vorliegen. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes 67 Prozent (Paragraf 149 SGB III). Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeiten und Lebensalter ab und reicht von 6 Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren bei 48 Monaten Versicherungspflicht. Beantragt wird die Leistung bei der örtlichen Agentur für Arbeit, online über das BA-Benutzerkonto oder persönlich.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III)
Seit dem 1. August 2024 besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung wurde zudem für sogenannte Marktbenachteiligte geöffnet, die in Regionen mit festgestellter erheblicher Unterversorgung an Ausbildungsplätzen wohnen. Sie ist Teil der Ausbildungsgarantie im Aus- und Weiterbildungsgesetz.
BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)
Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendschulen und Kollegs. Die Bedarfssätze reichen von 276 Euro bei den Eltern wohnend bis 822 Euro auswärts wohnend, mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro bis zu 959 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten die Leistung in der Regel als Vollzuschuss.
BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Monatliche Ausbildungsförderung für Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Der Bedarfssatz beträgt 534 Euro bei den Eltern wohnend und 855 Euro auswärts wohnend, mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro liegt der Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
BAföG-Studienstarthilfe
Einmalige Starthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Die Zahlung ist unabhängig von einem BAföG-Anspruch, wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und steht damit in jedem Fall zusätzlich zur Verfügung. Beantragt wird sie ausschließlich elektronisch über BAföG Digital mit BundID.
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.
Barbetrag zur persönlichen Verfügung in Einrichtungen (Paragraph 27b SGB XII)
Wer in einer stationären Einrichtung lebt und Sozialhilfe erhält, bekommt einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, umgangssprachlich Taschengeld. Er beträgt mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu Paragraph 28 SGB XII für Personen ab 18 Jahren; bei Minderjährigen legen die zuständigen Landesbehörden die Höhe fest. Der Barbetrag deckt Bedarfe des notwendigen Lebensunterhalts ab, die die Einrichtung nicht erbringt.
Beitragsanteil der Künstlersozialkasse zur Rentenversicherung
Selbständige Künstlerinnen, Künstler und Publizisten zahlen nach Paragraph 15 KSVG nur die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, der sich aus den Paragraphen 157 bis 161 und 165 SGB VI ergibt. Die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse, finanziert aus der Künstlersozialabgabe der Verwerter und einem Bundeszuschuss. Fällig ist der Beitrag jeweils am fünften Tag des Folgemonats. Damit werden Selbständige in künstlerischen und publizistischen Berufen wirtschaftlich wie Arbeitnehmer gestellt. Aufnahme und Abwicklung über die Künstlersozialkasse.
Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte
Versicherungspflichtige Landwirtinnen und Landwirte erhalten nach Paragraph 32 ALG einen Zuschuss zu ihrem Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte und zum Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige, wenn das jährliche Einkommen 60 Prozent der Bezugsgröße nicht überschreitet. Maßgeblich sind die Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz und Erwerbsersatzeinkommen; bei Verheirateten wird das Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet und jedem zur Hälfte zugerechnet. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des Ehegatten ist nicht zulässig. Grundlage ist der Einkommensteuerbescheid des zeitnächsten Veranlagungsjahres. Antrag bei der SVLFG.
Beiträge zur Alterssicherung von Pflegepersonen und Pflegeberatung (Paragraph 64f SGB XII)
Im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden zusätzlich zum Pflegegeld die Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet. Ist neben der häuslichen Pflege eine Beratung der Pflegeperson geboten, sind die angemessenen Kosten zu übernehmen. Wird die Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 im Arbeitgebermodell organisiert, sollen die angemessenen Kosten dafür ebenfalls übernommen werden.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB, Paragrafen 56 bis 72 SGB III)
Monatlicher Zuschuss für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, sowie für Teilnehmende an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Die Höhe richtet sich nach Art der Unterbringung, Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern beziehungsweise des Ehe- oder Lebenspartners, in den Bedarf fließen auch Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten ein. Bewilligt wird in der Regel zunächst für 18 Monate, die Leistung muss nicht zurückgezahlt werden.
Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen bekommen laut Familienportal 15 Euro monatlich für Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder Museumsbesuche (Stand der abgerufenen Seite). Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune, oft wird direkt an den Verein gezahlt.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Menschen mit Behinderungen, die eine reguläre Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Ausbildung. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Unfallversicherungsbeitrag, die Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten.
Mehr zu Soziales
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Soziales. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.