Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie
BAFA · bundesweit
Beschäftigte ab 58 Jahren aus dem Braunkohletagebau oder aus Kohlekraftwerken, die infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes entlassen werden, erhalten ein Anpassungsgeld als Überbrückung bis zur Rente. Die Höhe orientiert sich an den individuellen Rentenanwartschaften und wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet. Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Anrechnung von Nebeneinkuenften mit einem jährlichen Freibetrag.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Mindestalter 58 Jahre bei Entlassung
- Seit dem 30. September 2019 durchgehende Beschäftigung in betroffenen Unternehmen und mindestens zwei Jahre Betriebszugehoerigkeit vor der Kuendigung
- Rentenberechtigung innerhalb von fuenf Jahren nach Entlassung
- Kuendigung aufgrund des KVBG vor 2044
- Voranfrage spätestens sechs Monate vor dem geplanten ersten Leistungsbezug
Kombinierbar mit
Einkuenfte oberhalb des Freibetrags mindern das Anpassungsgeld um 30 Prozent
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach bafa, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
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