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Förderprogramme für Soziales in Hamburg auf Ebene Bund

Alle Programme für Soziales auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

163 Programme gefunden

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BundBeratung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)

Nach Paragraf 45 SGB III kann die Agentur für Arbeit Lehrgänge, Trainings und Coachings finanzieren, die den Weg in Arbeit ebnen. Bei einer Maßnahme bei einem Träger (MAT) findet das Angebot bei einem Bildungsträger statt und dauert nach Angaben der Bundesagentur bis zu acht Wochen, etwa für Bewerbungstraining, neue berufliche Kompetenzen oder die Vorbereitung auf eine Selbständigkeit. Bei einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) wird ein Betrieb erprobt, das dauert in der Regel wenige Tage, gesetzlich höchstens sechs Wochen und bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen. Die Kosten trägt die Agentur, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Aus dem Vermittlungsbudget nach Paragraf 44 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten, die bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und beim Start in eine neue Beschäftigung entstehen. Gefördert werden unter anderem Bewerbungskosten wie Fotos, Material und Porto, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, Reisekosten zum Antritt der neuen Stelle, Pendel-, Trennungs- und Umzugskosten sowie sonstige zwingende Kosten wie beglaubigte Kopien, Zeugnisübersetzungen, Führungszeugnis oder Arbeitskleidung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag geht online, schriftlich, telefonisch oder persönlich an die zuständige Dienststelle.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundBeratung

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach Paragraf 16h SGB II

Junge Menschen unter 25 Jahren, die den Kontakt zu Jobcenter und Jugendhilfe verloren haben, können nach Paragraf 16h SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Ziel ist es, sie an Sozialleistungen heranzuführen, therapeutische Behandlung anzustoßen und die Teilnahme an regulären Aktivierungsangeboten zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ohne eigenen Antrag erbracht werden, wenn eine Leistungsberechtigung wahrscheinlich ist. Jobcenter und örtlicher Träger der Jugendhilfe stimmen die Angebote miteinander ab.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter gemeinsam mit dem Jugendamt
BundZuschuss

Freie Förderung nach Paragraf 16f SGB II

Die freie Förderung erlaubt den Jobcentern, bis zu 10 Prozent ihrer Eingliederungsmittel für Maßnahmen einzusetzen, die nicht in den gesetzlichen Standardinstrumenten vorgesehen sind. Zielgruppe sind vor allem Langzeitarbeitslose, Menschen unter 25 mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und Personen mit festgestelltem Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass mit den regulären Instrumenten in der Regel innerhalb von sechs Monaten kein Erfolg zu erwarten ist. Die Ziele müssen vor Förderbeginn beschrieben und der Erfolg dokumentiert werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundBeratung

Ganzheitliche Betreuung und Coaching nach Paragraf 16k SGB II

Wer im Grundsicherungsbezug mehrere Vermittlungshemmnisse hat, kann nach Paragraf 16k SGB II ein ganzheitliches und bei Bedarf aufsuchendes Coaching bekommen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Menschen an Arbeit oder Ausbildung heranzuführen. Bei jungen Menschen umfasst die Betreuung auch die Begleitung während einer Ausbildung und kann bis zu zwölf Monate nach Ausbildungsende weiterlaufen. Die Betreuung erbringt das Jobcenter selbst oder ein zugelassener Träger, teilweise über Gutscheine.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundSonstiges

Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job)

Eine Arbeitsgelegenheit nach Paragraf 16d SGB II ist eine zeitlich befristete Tätigkeit bei einem Träger, die Menschen im Grundsicherungsbezug wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Sie dauert höchstens 24 Monate innerhalb von fünf Jahren, im Einzelfall sind weitere zwölf Monate möglich. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und keine Sozialversicherungspflicht, gezahlt wird das Grundsicherungsgeld weiter plus eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Zuweisung erfolgt durch das Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)

Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.

bis 100 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)

Arbeitgeber, die eine langzeitleistungsbeziehende Person für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss: im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) und kann nötige Weiterbildungen finanzieren. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche, Rechtsform und Region, auch für Teilzeitstellen. Der Antrag läuft online über das Jobcenter, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein zusätzlicher Zuschuss für Menschen, die aus dem Grundsicherungsgeld heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es wird für längstens 24 Monate gezahlt und bemisst sich nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem maßgebenden Regelbedarf. Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters. Beantragt wird das Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter, möglichst vor Beginn der Tätigkeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundSonstiges

Freibeträge vom Erwerbseinkommen im Grundsicherungsgeld

Wer neben dem Grundsicherungsgeld arbeitet, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Nach Paragraf 11b SGB II bleiben die ersten 100 Euro monatlich aus Erwerbstätigkeit komplett anrechnungsfrei, darüber gestaffelt 20 Prozent von 100 bis 520 Euro, 30 Prozent von 520 bis 1.000 Euro und 10 Prozent von 1.000 bis 1.200 Euro, bei Personen mit Kind bis 1.500 Euro. Abgesetzt werden zusätzlich Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, notwendige Werbungskosten und titulierte Unterhaltsverpflichtungen. Die Freibeträge werden vom Jobcenter automatisch berücksichtigt, wenn das Einkommen gemeldet wird.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Zum 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Es ist ein Rechtsanspruch für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und deckt Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung (Paragraf 19 SGB II). Die genannten Beträge sind die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu Paragraf 28 SGB XII, Stand ab 1. Januar 2025 und für 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende bis 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Der Antrag läuft online oder schriftlich beim örtlichen Jobcenter.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und ein echter Rechtsanspruch, wenn Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung und Anwartschaftszeit vorliegen. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes 67 Prozent (Paragraf 149 SGB III). Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeiten und Lebensalter ab und reicht von 6 Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren bei 48 Monaten Versicherungspflicht. Beantragt wird die Leistung bei der örtlichen Agentur für Arbeit, online über das BA-Benutzerkonto oder persönlich.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

ZukunftsWIRkungs-Fonds

Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in Kooperation mit der Deutschen Postcode Lotterie
BundKredit

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer selbst bewohnten Genossenschaftswohnung. Gefördert wird sowohl der Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch die Gründung einer neuen Genossenschaft. Das Programm lief früher unter dem Namen KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundSteuervorteil

BAV-Förderbetrag für Geringverdienende (Förderung der Betriebsrente)

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Lohn Beiträge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen, erhalten seit 2018 einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent des Beitrags. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abwicklung über die Lohnsteueranmeldung
BundSteuervorteil

Riester-Rente (Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug)

Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit einer Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Wer bis zum 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Zusätzlich können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist.

175 Euro bis 2.100 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
BundZuschuss

Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Wohngeldstellen der Kommunen
BundZuschuss

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sichern Mutterschaftsleistungen das Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, privat oder familienversicherte Frauen erhalten insgesamt höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Liegt der durchschnittliche Nettolohn über 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

bis 210 Euro
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen, Bundesamt für Soziale Sicherung, Arbeitgeber
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.

227 Euro bis 394 Euro
bundesweit
Unterhaltsvorschussstellen der Kommunen, finanziert von Bund und Ländern
BundZuschuss

Kinderzuschlag

Zusätzliche Leistung für Familien mit kleinem Einkommen von bis zu 297 Euro monatlich je Kind, inklusive eines Sofortzuschlags von 25 Euro. Wer Kinderzuschlag bekommt, erhält zugleich Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa zum bezuschussten Mittagessen und dem Schulbedarfspaket von 195 Euro.

bis 297 Euro
bundesweit
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Kindergeld

Das Kindergeld beträgt derzeit für alle Kinder jeweils 259 Euro monatlich. Es wird auf Antrag von der Familienkasse gezahlt und ist die zentrale finanzielle Entlastung für Familien. Der Bezug von Kindergeld ist zugleich Voraussetzung für den Kinderzuschlag.

259 Euro bis 259 Euro
bundesweit
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommen 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Berücksichtigt werden maximal 2.770 Euro vorgeburtliches Netto-Einkommen. Es gibt einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind und einen Partnerschaftsbonus von 150 bis 900 Euro je Elternteil für bis zu vier Monate paralleler Teilzeit.

bis 67 Prozent, maximal 1.800 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeldstellen der Länder
BundBeratung

Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder ausbilden möchten, mit Beratung und dem Zugang zu den allgemeinen Förderinstrumenten. Genannt werden Kooperationsmodelle aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Aus- oder Weiterbildung, Sprachkurse und Maßnahmen zum Berufseinstieg. Eigene Fördersätze oder Höchstbeträge nennt die Seite nicht, die Beratung läuft über den Arbeitgeber-Service, vorab hilft der Fördercheck der Bundesagentur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter

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Eine Liste zeigt alles zu Soziales. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.