Förderung als Zuschuss für Soziales auf Ebene Bund
Alle Programme für Soziales auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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U25 Junge Kulturinitiativen
Förderprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste Schritte in der Kulturarbeit gehen. Gefördert werden experimentelle Initiativen, die Menschen vor Ort einbeziehen und gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln bearbeiten. Der Zugang ist bewusst niedrigschwellig gestaltet.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Bundesweites Programm für außerschulische kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen mit erschwertem Bildungszugang. Vereine und Initiativen schließen sich zu lokalen Bündnissen für Bildung zusammen und beantragen Mittel über die Programmpartner. Gefördert werden Formate aus Alltagskultur, Literatur, Musik, digitaler Spielkultur, Theater und Zirkus; die Förderrichtlinie gilt von 2023 bis 2027.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
Engagiertes Land
Programm für lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen. Gefördert werden Netzwerke aus mindestens drei Organisationen verschiedener Sektoren mit Geld, Prozessbegleitung, Qualifizierung und bundesweitem Austausch. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließenden Förderantrag.
Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden Maßnahmen außerhalb des Regelbetriebs, etwa Dankeschön-Veranstaltungen für Ehrenamtliche, Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Anschaffungen und Honorare für externe Leistungen. Maximal 1.500 Euro je Organisation und Kalenderjahr bei bis zu 90 Prozent Förderquote.
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine Selbständigkeit aufnehmen oder fortführen, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten. Zuschüsse dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich kann Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch geeignete Dritte gefördert werden.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)
Bürgergeldbeziehende können bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Leistung wird für maximal 24 Monate erbracht und bemisst sich unter anderem nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem massgebenden Regelbedarf.
Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.
BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)
Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendschulen und Kollegs. Die Bedarfssätze reichen von 276 Euro bei den Eltern wohnend bis 822 Euro auswärts wohnend, mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro bis zu 959 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten die Leistung in der Regel als Vollzuschuss.
BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Monatliche Ausbildungsförderung für Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Der Bedarfssatz beträgt 534 Euro bei den Eltern wohnend und 855 Euro auswärts wohnend, mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro liegt der Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
WIR! - Wandel durch Innovation in der Region
Programmlinie für breit angelegte regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen Deutschlands, die gemeinsam ein Innovationsfeld identifizieren und einen innovationsbasierten Strukturwandel anstoßen. Der Förderansatz ist bewusst themenoffen und umfasst technologische Entwicklungen, Produktinnovationen, neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen.
DATIpilot - Innovationscommunities (Modul 2)
Innovationscommunities entwickeln selbständig ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften und arbeiten selbstorganisiert an neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme. Die Communities erhalten bis zu 5 Millionen Euro für maximal vier Jahre.
DATIpilot - Innovationssprints (Modul 1)
Innovationssprints ermöglichen es, konkrete Transferideen schnell umzusetzen, mit vereinfachter Antragstellung und einem innovativen Auswahlverfahren. Während einer Laufzeit von maximal 18 Monaten können Forschungsergebnisse in die praktische Anwendung gebracht werden. Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte mit maximal zwei Partnern.
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus projektbezogenen Personalausgaben bis zur Höhe TVöD 10, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben und erforderlichen Reisekosten.
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Förderung nichttechnischer Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen. Entscheidend ist die Neuartigkeit der Problemlösung, nicht die Technologie selbst. Gefördert werden zum Beispiel kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups und neue Plattformformate. Das Programm wurde nach einer Pilotphase im Jahr 2023 verstetigt.
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
Das Programm finanziert rund 140 Beraterinnen und Berater, die mittelständische Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 1 Passgenaue Besetzung richtet sich auf inlaendische Jugendliche, Modul 2 Willkommenslotsen auf die Integration von Gefluechteten und auslaendischen Bewerbern. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Personalkosten, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der Personalausgaben und Reisekosten.
Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie
Beschäftigte ab 58 Jahren aus dem Braunkohletagebau oder aus Kohlekraftwerken, die infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes entlassen werden, erhalten ein Anpassungsgeld als Überbrückung bis zur Rente. Die Höhe orientiert sich an den individuellen Rentenanwartschaften und wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet. Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Anrechnung von Nebeneinkuenften mit einem jährlichen Freibetrag.
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Paragraf 38a SGB XI, aufgehoben)
Achtung, diese Leistung gibt es nicht mehr. Paragraf 38a SGB XI, der Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe einen pauschalen Zuschlag von zuletzt 214 Euro monatlich gab, wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis des SGB XI kommt die Vorschrift zwischen Paragraf 38 und Paragraf 39 nicht mehr vor. Viele Ratgeberseiten nennen weiterhin 214 Euro, weil sie auf einer aelteren Gesetzesfassung stehen. Ob und wie der Bedarf einer Wohngruppe jetzt abgedeckt wird, sollte direkt bei der Pflegekasse erfragt werden.
KulturPass für 18-Jährige
Der KulturPass gab 18-Jährigen ein persönliches Budget für Buecher, Konzerte, Kino, Theater und Museen, das über eine App eingeloest wurde. Das Programm lief von Juni 2023 bis Dezember 2025 und wurde zum Jahresende 2025 eingestellt. Letzter Reservierungstag war der 30. November 2025, die Abrechnung der Anbieter endete am 15. Dezember 2025. Rund 500000 Jugendliche und 15000 Anbieter haben teilgenommen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
Länger fit durch Musik!
Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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