Förderprogramme für Sonstiges in Bayern auf Ebene Land
Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
24 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
LEADER 2023-2027 Bayern
Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.
Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)
Die BayKompV regelt das Ökokonto als Maßnahmenpool oder Flächenpool. Flächen werden in das Ökoflächenkataster Teil Ökokonto eingetragen, die untere Naturschutzbehörde bestätigt Ausgangszustand und Wertpunkte. Bei Abbuchung gibt es für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung einen Zuschlag von drei Prozent der festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins für höchstens zehn Jahre. Wertpunkte sind auf Dritte übertragbar.
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Reines Landesprogramm, das vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum bei der Stärkung ihrer Ortskerne unterstützt. Schwerpunkte sind Innenentwicklung und Flächenrecycling. Es ergänzt die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung.
Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.
Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Bayern kofinanziert die Breitbandförderung des Bundes und hebt damit die Gesamtförderquote für Gemeinden an. Die Richtlinie gilt seit 15. Juli 2023 und wurde zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. April 2026 geaendert. Die konkreten Kofinanzierungssaetze regelt das Hinweisdokument des Bayerischen Breitbandzentrums und konnten hier nicht belegt werden; Ansprechpartner ist das Breitbandzentrum in Amberg.
Energiecoaching_Plus
Geförderte projektbezogene Beratung für kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende. Die Beratung leistet ein von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragter Energiecoach. Anträge sind laufend möglich.
Förderung von Energienutzungsplänen und Energiekonzepten (inklusive Kurz-ENP)
Zuschuss für kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte für Gemeinden, Kommunen und Unternehmen. Seit 2. Juni 2024 gibt es zusätzlich die Variante Kurz-ENP im Vorfeld der Wärmeplanung. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH, Anträge sind laufend möglich.
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Filmförderung der LfA (Bayerischer Bankenfonds, FFF Bayern, DFFF)
Die LfA führt die Bankgeschäfte des FilmFernsehFonds Bayern und verwaltet den mit über 10 Mio. Euro ausgestatteten Bayerischen Bankenfonds für Produktion, Verleih und Filmhochschulprojekte. Ergänzend gibt es Bürgschaften, Games-Förderung seit 2009 sowie Finanzierungen für Kinos. Beim Deutschen Filmförderfonds übernimmt die LfA die Schlusskostenprüfung für bayerische Projekte.
Beteiligungskapital der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft
Stille und offene Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalposition mittelständischer Unternehmen. Genutzt wird das Kapital für Wachstum, Unternehmensnachfolge inklusive MBO und MBI sowie für Restrukturierungen.
LfA Stabilisierungshilfen
Hilfspaket für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten: zinsguenstige Finanzierung über den Universalkredit mit null bis drei tilgungsfreien Jahren und Laufzeiten bis 20 Jahre. Fehlende Sicherheiten können über HaftungPlus oder Bürgschaften bis 50 Prozent ersetzt werden.
Auftragsgarantien der LfA
Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Ausfallbürgschaften bis 80 Prozent der Darlehenssumme für Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. Abgesichert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaftsprovision beträgt 1 Prozent bei Investitionsanteil und 1,25 bis 2 Prozent bei Betriebsmitteln oder Konsolidierung.
Haftungsfreistellung HaftungPlus
Die LfA übernimmt einen großen Teil des Ausfallrisikos aus einem Förderdarlehen, damit die Hausbank auch ohne ausreichende Sicherheiten finanzieren kann. HaftungPlus wird zusammen mit LfA-Förderkrediten beantragt und ist auch Bestandteil der Stabilisierungshilfen.
LfA-Bürgschaften
Bürgschaft der LfA für Freiberufler und Unternehmen, die keine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme für Investitions- und Konsolidierungskredite, ausnahmsweise auch Betriebsmittel. Antragsentgelt 0,5 Prozent, mindestens 250 und höchstens 25.000 Euro, Bürgschaftsprovision 1 bis 2 Prozent.
Infrakredit Kommunal
Zinsguenstiges Darlehen für kommunale Infrastrukturvorhaben in Bayern, bis zu 100 Prozent der Kosten. Die Konditionen werden aus bayerischen Haushaltsmitteln verbilligt. Antrag geht direkt an die LfA, nicht über eine Hausbank.
Innovationskredit
Darlehen bis 15 Mio. Euro für Investitionen in Innovationen und für den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in drei Stufen mit umso guenstigeren Zinsen, je anspruchsvoller das Vorhaben ist. Für Basisinnovationen gibt es 2 Prozent Tilgungszuschuss.
Regionalkredit
Zinsguenstiges Darlehen bis 20 Mio. Euro für KMU, die den Strukturwandel und die regionale Entwicklung vor allem im ländlichen Raum stärken. Dient als Ergänzungsfinanzierung zu den bayerischen Regionalförderprogrammen.
Universalkredit
Flexible Finanzierung für Investitionen, Waren und Betriebsmittel bis 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Offen für Unternehmer und Freiberufler mit Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro. Die LfA kann 60 Prozent des Kreditrisikos übernehmen.
Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)
Zinsguenstiger Förderkredit für Neugründungen, Betriebsübernahmen und junge Unternehmen bis fuenf Jahre nach Gründung sowie für Wachstumsinvestitionen etablierter KMU und Freiberufler. Darlehen bis 20 Mio. Euro pro Vorhaben zu deutlich guenstigeren Konditionen als der Marktzins. Risikoentlastungen erleichtern den Kreditzugang.
Gründungskredit Smart
Starthilfe für kleine Gründungs- und Festigungsvorhaben im Voll- oder Nebenerwerb. Finanziert Investitionen und Betriebsmittel bis 150.000 Euro pro Antragsteller. Die LfA übernimmt 80 Prozent Haftungsfreistellung, dadurch ist der Kredit auch bei mäßiger Bonität erreichbar.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
Mobilfunkförderprogramm Bayern (Mobilfunkinitiative Bayern)
Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützte Kommunen beim Bau von Mobilfunkmasten in Gebieten, die marktwirtschaftlich nicht erschlossen werden. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Eine Neuauflage scheiterte im Juli 2024 an Auflagen der EU-Kommission zum Infrastructure Sharing, seither konzentriert sich Bayern auf Messkampagnen zur Netzqualität.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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