Förderprogramme für Personal
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Personal. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Die ZSBA wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen und ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die noch im Ausland leben und ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen. Sie informiert über Verfahren und Fristen, hilft beim Bestimmen des passenden Referenzberufs, beraet zur Wahl des Bundeslands, unterstützt beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüft diese vorab auf Vollständigkeit. Die ZSBA ist selbst keine zuständige Stelle und trifft keine Anerkennungsentscheidung. Die Kontaktaufnahme läuft über die Onlineregistrierung der Bundesagentur für Arbeit.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
Zukunftszentren (ESF Plus-Bundesprogramm)
Die Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Solo-Selbstständige dabei, den digitalen, ökologischen und demografischen Wandel zu gestalten. Angeboten werden kostenfreie Beratung und Qualifizierung. Bundesweit gibt es 14 regionale Zentren, das sächsische Zentrum Zukunft der Arbeitswelt wird zusätzlich vom Freistaat Sachsen kofinanziert.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 208 SGB IX)
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, bezogen auf eine Fuenf-Tage-Woche. Bei abweichender Verteilung der Arbeitstage wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nur einen Teil des Jahres, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat, Bruchteile ab 0,5 Tagen werden aufgerundet. Der Anspruch wird direkt gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht.
Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.
progres.nrw - Bildungsprämie Wärmepumpe
Prämie für Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen, deren Beschäftigte an Wärmepumpen-Fortbildungen nach VDI 4645-1 teilnehmen. Gefördert werden maximal 450 Euro je erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem, höchstens 900 Euro je Beschäftigtem.
Ausbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern und die duale Ausbildung stärken. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
ESF Plus Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den ESF Plus in der Periode 2021 bis 2027 über mehrere Förderlinien um: berufliche Weiterbildung (darunter das Förderprogramm Fachkurse), berufliche Ausbildung, Integration in Arbeit, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Kontaktstellen für Zugewanderte in ausbeuterischer Beschäftigung, soziale Innovation, wissenschaftliche Weiterbildung sowie regionale Förderung.
Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des lebenslangen Lernens und der Fachkräftesicherung. Gefördert werden Weiterbildungen von Beschäftigten sowie Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Thüringer Unternehmen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Frühpaedagogik-Berufssprachkurs
Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.
Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder ausbilden möchten, mit Beratung und dem Zugang zu den allgemeinen Förderinstrumenten. Genannt werden Kooperationsmodelle aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Aus- oder Weiterbildung, Sprachkurse und Maßnahmen zum Berufseinstieg. Eigene Fördersätze oder Höchstbeträge nennt die Seite nicht, die Beratung läuft über den Arbeitgeber-Service, vorab hilft der Fördercheck der Bundesagentur.
Integrationsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Gefördert werden Projekte, die Menschen mit Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt heranführen und ihre Integration in Beschäftigung unterstützen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Just Transition Fund (JTF) - Fonds für einen gerechten Übergang
Der Just Transition Fund unterstützt die Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Er ist Teil des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des European Green Deal. In Deutschland fördert der JTF vor allem die Braunkohleregionen, die Umsetzung läuft über die Programme der Bundesländer.
Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld
Entgeltersatzleistung bei erheblichem Arbeitsausfall, die Beschäftigung sichert und Betriebe entlastet. Neben dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld gibt es Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem Baubetriebe Entgeltausfälle während der Schlechtwetterzeit ausgleichen, sowie Transferkurzarbeitergeld und Transfermaßnahmen bei betrieblichen Umstrukturierungen. Anzeige des Arbeitsausfalls und Antrag erfolgen durch den Arbeitgeber.
Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter
Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Zeugnisbewertung für auslaendische Hochschulqualifikationen der ZAB
Die Zeugnisbewertung ist eine behördliche Bescheinigung der Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen, die einen auslaendischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einordnet und seine Vergleichbarkeit bescheinigt. Sie wird für Hochschulabschlüsse aus aller Welt ausgestellt und hilft bei der Jobsuche, bei Visum- und Blaue-Karte-Anträgen sowie bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst. Der Antrag wird vollständig digital über ein persönliches Benutzerkonto gestellt, inklusive Dokumentenupload und Onlinebezahlung. Die Gebühr wird auf der Seite in einem eigenen Gebührenbereich ausgewiesen.
A6 Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein
Kostenlose, unabhängige und trägerneutrale Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die zentrale digitale Beratungs- und Informationsstelle berät vorzugsweise telefonisch oder über digitale Medien zu beruflicher, allgemeiner, kultureller und politischer Weiterbildung. Für Träger ist aktuell keine Antragstellung möglich.
Bildungscoaches (bilden & beschäftigen Zuschuss)
ESF-gefördertes Programm, das hessischen Unternehmen, vor allem KMU, kostenfreie Beratung und Begleitung durch Bildungscoaches zur beruflichen Weiterbildung bietet. Unterstützt werden Kompetenzbewertung und die Planung von Qualifizierungsvorhaben für Personalverantwortliche und Beschäftigte. Wichtig: Unternehmen erhalten kein Geld und stellen keinen Antrag. Antragsteller sind ausschließlich Bildungsträger, die das Coaching-Angebot bereitstellen. Fördersatz und Höchstbetrag sind nicht öffentlich beziffert.
ESF Plus-Programm des Landes Bremen 2021 bis 2027
Programm der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Bremen und Bremerhaven, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. Gefördert werden Projekte von Trägern für arbeitsmarktferne Zielgruppen, in den auf der Programmseite gezeigten Beispielen vor allem arbeitslose Frauen, Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sowie Alleinerziehende. Die Vergabe erfolgt über Förderaufrufe, die Abwicklung über das Online-Portal VERA. Es handelt sich um eine Trägerförderung, nicht um eine direkte Förderung für Unternehmen oder Gründende.
Förderung sozialer Projekte der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Förderung von Personal-, Honorar- und Sachkosten sozialer Projekte. Eine feste Höchstsumme ist nicht veröffentlicht, die Förderhöhe richtet sich nach dem begründeten Personalbedarf. Schwerpunkte sind Quartiersarbeit, Kinder und Jugend, Familie, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie soziale Digitalisierung. Hinweis: Fördersatz, Laufzeit und Eigenmittelquote konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden, die genannten Werte sind vor einer Bewerbung in der aktuellen Förderrichtlinie zu prüfen.
Qualifizierung Plus (Q+)
Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsmaßnahmen für marktferne Personen in Berlin. Schwerpunkte sind berufsfachliche Kompetenzen, digitale und gesundheitliche Kompetenzen sowie Grundbildung wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Umsetzung läuft über die zgs consult GmbH, konkrete Förderbeträge oder Fördersaetze veröffentlicht die Senatsverwaltung auf der Programmseite nicht.
Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Das Programm förderte die Teilnahme von Beschäftigten an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand mit 90 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro pro Person und Schulungstag beziehungsweise 500 Euro pro Coaching, insgesamt höchstens 5.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragsfrist endete am 30. September 2025, das Programm ist geschlossen.
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