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Förderprogramme für Natur und Umwelt

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

198 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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LandZuschuss

Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen

Zuschüsse für die Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastruktur, barrierefreier Angebote, digitaler Services in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie nachhaltiger und klimaverträglicher Tourismusvorhaben. Die Fördersaetze reichen je nach Gebietskulisse von 40 bis 75 Prozent, die Höchstbeträge liegen bei 3 Millionen Euro im Übergangsgebiet und 2 Millionen Euro im SER-Gebiet.

bis 75 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.

bis 66 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank Niedersachsen im Rahmen der Städtebauförderung von Bund und Land
LandZuschuss

Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte

Zuschuss von bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte auf Basis von Starkregengefahrenkarten mit bis zu drei Niederschlagsszenarien. Der Höchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Vorhaben, bei interkommunalen Vorhaben bei 400.000 Euro. Zusätzlich gibt es eine Pauschale von 20 Prozent für Öffentlichkeitsarbeit.

bis 90 Prozent, maximal 400.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Resiliente Innenstädte

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.

bis 60 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen (EFRE)
EUZuschuss

LEADER M-V 2024 bis 2029

Flexibles ELER-Förderinstrument für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum. Partner aus verschiedenen sozio-ökonomischen Bereichen schließen sich in Lokalen Aktionsgruppen zusammen und fördern innovative Projekte auf Basis einer regionalen Entwicklungsstrategie. Handlungsfelder sind unter anderem demografischer Wandel, Kulturerbe und Naturschutz.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)

Investitionszuschüsse für langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, für besonders tiergerechte Stallbauten, wassersparende Bewässerungssysteme sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Fördersätze reichen von 20 Prozent für Maschinen und allgemeine Investitionen über 40 Prozent für besonders tiergerechte Stallbauten bis 65 Prozent für Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten bis maximal 20.000 Euro.

bis 65 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Fischereiabgabe M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.

bis 100 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Tierheimförderung M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen von Tierheimen. Gefördert werden die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie die Verbesserung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen. Antragsberechtigt sind auch Gnadenhöfe und Tierauffangstationen.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Städtebauförderung M-V

Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V

Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.

bis 70 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben, die Treibhausgase nachhaltig um mindestens 30 Prozent senken, etwa durch Steigerung der Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme und Energiespeicherung. Der Basisfördersatz beträgt 30, 35 oder 40 Prozent, mit Bonuszuschlägen sind bis zu 70 Prozent möglich. Förderfähig sind auch Machbarkeitsstudien und Planungen ab 2.000 Euro.

bis 70 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandZuschuss

Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe

Zuschuss von bis zu 85 Prozent und maximal 30.000 Euro im Jahr für Investitionen in Herdenschutz, etwa wolfsabweisende Zäune und Zaunelemente sowie Herdenschutzhunde. Zusätzlich gibt es eine Festbetragsfinanzierung für laufende Betriebsausgaben von 1.230 bis 1.920 Euro jährlich je nach Tierart und Zauntyp, höchstens 450 Euro je Hektar beweideter Fläche.

bis 85 Prozent, maximal 30.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandZuschuss

HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen

Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.

bis 50.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EU
LandZuschuss

LEADER - Ländliche Regionalentwicklung

EU-Förderstrategie für die Entwicklung ländlicher Regionen in Hessen. Gefördert werden die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Arbeitsplatzschaffung, touristische Kleinunternehmen, lokale Basisdienstleistungen, Infrastrukturprojekte und Kooperationsvorhaben. Für die Periode 2023 bis 2027 sind 24 LEADER-Regionen in Hessen anerkannt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
EU, Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

PIUS-INVEST - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen in KMU, die den Ressourcenverbrauch senken oder Stoffkreisläufe schließen. Der Fördersatz beträgt 10 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen müssen. Bei besonderem Landesinteresse sind höhere Summen möglich.

bis 30 Prozent, maximal 500.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank, EFRE
LandZuschuss

Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (BINGO-Projektförderung und Außerschulische Lernorte)

Zwei Förderlinien für außerschulische Umweltbildung im Land Bremen. Die BINGO-Projektförderung unterstützt Projekte mit aktivem Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen in Umwelt- und Naturschutz, globalem Lernen und entwicklungspolitischer Bildung. Die Förderung Außerschulischer Lernorte fördert stadtteilbezogene Projekte zur Umwelt- und Klimabildung mit eigenem Gelände und Räumlichkeiten.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)

Förderung investiver und nicht investiver Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Land Bremen. Gefördert werden ganzheitliche Konzepte, Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Studien, Risikoanalysen und Monitoringsysteme sowie ökosystembasierte Lösungen wie dezentrales Regenwassermanagement und hochwasserresiliente Umgestaltung öffentlicher Räume. Öffentliche Einrichtungen erhalten Vollfinanzierung, gemeinnützige Träger bis zu 95 Prozent.

bis 95 Prozent der Kosten
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Förderung der Erprobung umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.

bis 250.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm

Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.

bis 50 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus / Aemter für Ländliche Entwicklung
LandZuschuss

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Bayern

Ausgleichszahlungen für den Schutz und die Verbesserung von Lebensräumen heimischer Tiere und Pflanzen auf Acker, Wiesen, Weiden und an Teichen. Beispielsaetze sind 530 Euro je Hektar für extensive Ackernutzung zugunsten von Feldbrutvoegeln, 400 Euro je Hektar für die Umwandlung von Acker in Grünland und 340 bis 590 Euro je Hektar für extensive Beweidung. Finanziert wird das Programm von EU und Freistaat.

340 Euro bis 590 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / StMELF
LandZuschuss

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Ausgleichszahlungen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland, Ackerland, in Sonderkulturen und bei Kleinstrukturen. Beispielsaetze sind 125 bis 450 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 800 Euro je Hektar für Bluehstreifen im Acker, 423 Euro je Hektar für die Umstellung auf ökologischen Landbau im Grünland und 1.000 bis 4.000 Euro je Hektar im Steillagenweinbau. Das Programm läuft seit 1988 und wird von EU und Freistaat finanziert.

125 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Bioökonomie-Scale-Up Bayern

Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.

bis 40 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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