Tierheimförderung M-V
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) · Mecklenburg-Vorpommern
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen von Tierheimen. Gefördert werden die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie die Verbesserung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen. Antragsberechtigt sind auch Gnadenhöfe und Tierauffangstationen.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Einrichtung nimmt Fundtiere, fortgenommene, eingezogene oder sichergestellte Tiere sowie kranke oder verletzte Wildtiere auf
- Einhaltung aller Vorgaben des Tierschutzgesetzes
- Nachweis der erforderlichen behördlichen Genehmigungen
- Antrag vor Vorhabenbeginn
- Fünfjährige Zweckbindung nach letzter Auszahlung
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach land-mv, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
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