Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt auf Ebene Land
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
EFRE Thüringen 2021 bis 2027
Thüringen erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 1,088 Milliarden Euro aus dem EFRE. Das Programm hat sechs Prioritäten: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Emissionsreduktion, Klimaanpassung und Katastrophenresilienz, nachhaltiger Nahverkehr sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Die Thüringer Aufbaubank verwaltet das Programm, Anträge laufen über das Online-Portal.
EFRE und JTF Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Nordrhein-Westfalen setzt EFRE und Just Transition Fund über themenbezogene Förderaufrufe um. Aktuell laufen unter anderem Grüne Gründungen.NRW für junge Unternehmen der Umweltwirtschaft, Produktives.NRW für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet, Zirkuläre Produktion, Klimaanpassung.Kommunen, Start-up Transfer.NRW, Circular Economy Circular Cities.NRW, Zukunft Umweltwirtschaft.NRW sowie Defence.Tech.NRW. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen.
FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)
Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)
Zuschuss für den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, der Landschaftspflege sowie begleitende Projekte zur Umweltbildung. Die Richtlinie wird über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft abgewickelt.
Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.
Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)
Flächenbezogene Förderung für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus in Sachsen. Die Richtlinie ist Teil des sächsischen Förderpakets für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und wird über das Förderportal des Staatsministeriums abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie.
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)
Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.
Förderung des ökologischen Landbaus im Saarland
Flächenbezogene Förderung für die Umstellung auf und die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise in saarländischen Landwirtschaftsbetrieben. Im Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 sind dafür 24 Millionen Euro eingeplant, die Fördersätze für Neueinsteiger und Beibehalter wurden auf Bundesdurchschnitt angehoben. Ergänzend gibt es eine kostenfreie Fachberatung und eine gesonderte Beratungsförderung.
Förderung von Naturschutzbildung
Zuschuss für Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald, die als gemeinnützig anerkannt sind oder von öffentlichen Trägern unterhalten werden. Dazu zählen Naturschutzzentren, Natur- und Geoparks sowie waldpädagogische Einrichtungen, insbesondere solche mit Kooperationen zu Kindergärten und Schulen.
Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)
Zuwendungen für den nichtproduktiven Naturschutz zur Erhaltung und Verbesserung der Natur- und Kulturlandschaft in Bremen und Bremerhaven, mitfinanziert vom Bund über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Gefördert werden einzelne Investitionen und die Erarbeitung von Konzepten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Behördenseite nicht, maßgeblich ist die Richtlinie im Transparenzportal Bremen.
Förderung von Tierschutzmaßnahmen (Tierheimförderung Baden-Württemberg)
Landesförderung für Tierschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg. Das Programm ist auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum unter Tierschutz und Tiergesundheit als Förderung von Tierschutzmaßnahmen gelistet. Welche Maßnahmen genau gefördert werden, mit welchem Fördersatz und welchem Höchstbetrag, ist über die Übersichtsseite nicht belegt und beim Ministerium zu erfragen.
GrünDachPLUS
GrünDachPLUS unterstützt die Begrünung von Bestandsgebäuden in ausgewählten innerstädtischen Gebieten Berlins mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern Vegetationsfläche, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
LEADER - Ländliche Regionalentwicklung
EU-Förderstrategie für die Entwicklung ländlicher Regionen in Hessen. Gefördert werden die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Arbeitsplatzschaffung, touristische Kleinunternehmen, lokale Basisdienstleistungen, Infrastrukturprojekte und Kooperationsvorhaben. Für die Periode 2023 bis 2027 sind 24 LEADER-Regionen in Hessen anerkannt.
LEADER 2023-2027 Bayern
Regionalentwicklung nach dem LEADER-Ansatz mit Bürgerbeteiligung, Vernetzung und regionaler Wertschöpfung. Für 2023 bis 2027 wurden 70 Lokale Aktionsgruppen anerkannt, das bayerische LEADER-Gebiet umfasst 89 Prozent der Landesfläche. Rund 89 Millionen Euro EU-Mittel stehen zur Verfuegung.
LEADER Saarland 2023-2027
Förderung des LEADER-Ansatzes zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im ländlichen Raum des Saarlandes. In fünf Regionen entscheiden lokale Aktionsgruppen selbst darüber, welche innovativen Vorhaben gefördert werden. Anerkannt sind die Regionen KuLanI St. Wendeler Land, Land zum Leben Merzig-Wadern, Warndt-Saargau, Biosphärenregion Bliesgau und Saarmitte.
Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Streuobstförderung Saarland
Förderung von Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen im Saarland als Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für die Artenvielfalt und liefern zugleich wertvolles Obst. Gefördert wird insbesondere der Erhalt und die Pflege alter Streuobstbäume.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zum Erhalt und zur Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. Gefördert werden Stadterneuerung, Belebung der Innenstädte, Klimaanpassung und Infrastrukturverbesserungen. 2025 standen rund 32,1 Millionen Euro zur Verfuegung, die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bund-Länder-Programm zur Gestaltung lebenswerter Quartiere. Gefördert werden nachhaltige Stadterneuerung, Anpassung an den Klimawandel, Rückbau und die Aufwertung von Wohnquartieren. 2025 standen rund 37,5 Millionen Euro zur Verfuegung.
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