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Sofortförderprogramm NaturWasserMensch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt · Sachsen-Anhalt

Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufender Förderaufruf, zuletzt datiert vom 19.09.2025

Für wen ist das

VereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Vereine, Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände
  • Maßnahme im öffentlichen Interesse
  • Zeitlich und finanziell überschaubares Vorhaben
  • Vorhaben in Sachsen-Anhalt
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KommuneZuschuss

Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart

Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

100 mal 500 für die Demokratie

Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.

bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Demokratie
LandBeratung

A4 Frau und Beruf

Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
BundSonstiges

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.

2.500 Euro bis 3.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
LandZuschuss

Aktivierungsrichtlinie Thüringen

ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der sozialen Integration und der Bekaempfung von Armut. Gefördert werden Projekte, die besonders arbeitsmarktferne und benachteiligte Menschen aktivieren und an Beschäftigung heranführen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) / ESF Plus Thüringen