Förderprogramme für Landwirtschaft
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Landwirtschaft. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
96 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, darunter Aufdach-, Freiflächen- und schwimmende Photovoltaik sowie Windkraftanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Förderfähig sind Planungskosten, Baumaßnahmen, technische Anlagen und notwendige Infrastruktur wie Wegebau und Netzanschluss.
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Gefördert werden Energieeffizienz, Emissionsminderung, verbesserte Tierhaltung, ökologischer Landbau, Agri-Photovoltaik zur Eigenversorgung sowie effiziente Bewässerung und Wasserspeicher. Ein Zinsbonus Klimabilanz ist bei dokumentierter Treibhausgasbilanz möglich.
Leben auf dem Land
Zinsgünstiges Darlehen bis zehn Millionen Euro für Investitionen, die die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Gefördert werden technische und soziale Infrastruktur, Nahversorgung, öffentliche Sicherheit, Landtourismus, Dorferneuerung, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude und ausserlandwirtschaftliche Erwerbszweige von Landwirten.
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primaerproduktion, der Agrar-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft sowie der Energieproduktion. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal 5 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr, bei Laufzeiten von bis zu 30 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Einen besonderen Zinsvorteil gibt es für nachhaltige Investitionen und für Landwirte unter 41 Jahren.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.
ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen
Zuschuss für Investitionen in die landwirtschaftliche Primaerproduktion sowie in Verarbeitung und Direktvermarktung. Teil A fördert bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben, Teil B bis 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bei Kooperationen, Teil C bis 3 Millionen Euro je Unternehmen, Teil D unterliegt der De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)
Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgueter landwirtschaftlicher Betriebe, um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierwohl zu verbessern. Die förderfähige Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Obergrenze liegt bei 1,2 Mio. Euro für Einzelbetriebe und 2,4 Mio. Euro für Kooperationen. Stallbauten mit Premium-Tierwohlstandard erhalten bis zu 25 Prozent, für Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh und für Zuchtsauenhaltung gibt es je 15 Prozent Zuschlag.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.
IB.SH Agrargarantie
Ausfallgarantie der IB.SH von bis zu 80 Prozent für Kreditengagements landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe, maximal 1 Million Euro Garantiebetrag. Abgesichert werden Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen. Auch KMU mit privilegierten Biomasseanlagen sind antragsberechtigt.
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.
LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)
Zuschuss für Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft. Die Innovationsförderung IFL unterstützt Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis zur Marktreife mit bis zu 90 Prozent und maximal 500.000 Euro. Die Zusammenarbeitsförderung ZFL fördert gemeinsame Ressourcennutzung, Markterschließung, Umwelt- und Tierwohlprojekte sowie solidarische Landwirtschaft mit 80 Prozent und maximal 500.000 Euro.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft (AFP und Diversifizierung)
Zuschüsse für investive Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen sowie für Diversifizierungsinvestitionen in Agritourismus, Direktvermarktung und Handwerk. Der Fördersatz beträgt im Agrarinvestitionsförderprogramm 20 Prozent in der Basisstufe und 40 Prozent in der Premiumstufe, bei Diversifizierung bis zu 25 Prozent. Junglandwirte erhalten einen erhöhten Höchstbetrag.
Hessen schmecken - mehr Heimat auf dem Teller
Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in Hessen. Investive Vorhaben wie Produktionsstätten, Verkaufsstellen und Logistiklösungen werden mit bis zu 45 Prozent und maximal 300.000 Euro gefördert, bei besonderem Landesinteresse etwa für Start-ups und innovative Gründungen bis zu 70 Prozent bei ebenfalls maximal 300.000 Euro. Nicht-investive Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhalten bis zu 80 Prozent, hier liegt der Höchstbetrag jedoch bei 100.000 Euro.
Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK
Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.
Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 100.000 Euro über fuenf Jahre für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die sich erstmals in der Landwirtschaft niederlassen. Ziel ist die Stärkung ländlicher Räume und die Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort. Der Antrag ist innerhalb von 24 Monaten nach der Erstniederlassung zu stellen.
Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit. Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden und wird in drei gleich großen Tranchen von je 25.000 Euro innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung ausgezahlt.
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau sowie für Existenzgründungen und Hofnachfolgen in Sachsen. Die Fördersätze für Investitionen liegen je nach Bereich bei 25 Prozent (Wettbewerbsfähigkeit, Spezialtechnik) bis 40 Prozent (Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Verarbeitung und Vermarktung, Digitalisierung, Agroforst), die Obergrenze liegt bei 5.000.000 EUR förderfähigen Investitionskosten für die Förderperiode 2023 bis 2027. Existenzgründungen erhalten eine Pauschale von 70.000 EUR je Unternehmen, ausgezahlt in Raten über maximal fünf Jahre.
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.
Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK
Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.
Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe
Zuschuss von bis zu 85 Prozent und maximal 30.000 Euro im Jahr für Investitionen in Herdenschutz, etwa wolfsabweisende Zäune und Zaunelemente sowie Herdenschutzhunde. Zusätzlich gibt es eine Festbetragsfinanzierung für laufende Betriebsausgaben von 1.230 bis 1.920 Euro jährlich je nach Tierart und Zauntyp, höchstens 450 Euro je Hektar beweideter Fläche.
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)
Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Ausgleichszahlungen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland, Ackerland, in Sonderkulturen und bei Kleinstrukturen. Beispielsaetze sind 125 bis 450 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 800 Euro je Hektar für Bluehstreifen im Acker, 423 Euro je Hektar für die Umstellung auf ökologischen Landbau im Grünland und 1.000 bis 4.000 Euro je Hektar im Steillagenweinbau. Das Programm läuft seit 1988 und wird von EU und Freistaat finanziert.
Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen
Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.
Mehr zu Landwirtschaft
- ThemaFörderung für Natur und UmweltNaturschutz wird auf allen Ebenen gefördert, von der EU über Landesprogramme bis zu kleinen kommunalen Töpfen...
- AntragLandwirtschaft: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandLandwirtschaft in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonBürgschaftsbankEine Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber deiner Hausbank einen Teil des Kreditrisikos, wenn dir Sicherheiten...
- ThemaÖkopunkte und AusgleichsflächenÖkopunkte sind keine Förderung, sondern die Verrechnungseinheit für Eingriffe in Natur und Landschaft.
- AntragLandwirtschaft: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandLandwirtschaft in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonHausbankprinzipDas Hausbankprinzip bedeutet, dass Förderkredite nicht direkt bei der Förderbank, sondern über die eigene...
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- AntragLandwirtschaft: Höhe der FörderungWie viel Förderung ist drin und wovon hängt der Betrag ab?
Eine Liste zeigt alles zu Landwirtschaft. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.