Förderung als Bürgschaft für Gründung in Bremen auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Landesbürgschaften Bremen
Ausfallbürgschaften des Landes Bremen für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Avalkrediten sowie für Refinanzierungen und Konsolidierungen. Für Wirtschaftsunternehmen werden bis zu 80 Prozent des Kredits verbürgt, die Laufzeit beträgt je nach Finanzierungszweck maximal 15 Jahre.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
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