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Förderprogramme für Familie in Bayern

Diese Programme fördern Familie und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

122 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Familien

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BundZuschuss

Bildungspaket Bildung und Teilhabe (BuT)

Das Bildungspaket bündelt sieben Einzelleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen: Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung, Schul- und Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Anspruch haben Kinder, deren Familien Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Es ist ein Rechtsanspruch nach Paragraf 28 SGB II bzw. Paragraf 34 SGB XII, kein Ermessen. Beantragt wird vor Ort beim Jobcenter oder bei der zuständigen Stelle der Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune, bei Wohngeld und Kinderzuschlag die Kommune
BundZuschuss

Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden Aufwendungen für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes. Es gibt keine festen Höchstbeträge, Höhe und Dauer richten sich nach der persönlichen Notlage. Beantragt wird die Hilfe ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen im Auftrag der Bundesstiftung Mutter und Kind
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)

Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
BAFA
EUZuschuss

ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027

Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und weitere Bundesministerien, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus
BundZuschuss

Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II

Bestimmte Bedarfe sind nicht im Regelbedarf enthalten und werden nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II zusätzlich als einmalige Leistung erbracht: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt, dazu orthopädische Schuhe und die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte. Die Leistung gibt es auch für Menschen, die sonst kein Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie diesen Bedarf nicht selbst decken können. Die Höhe fällt regional unterschiedlich aus und wird beim Jobcenter beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommen 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Berücksichtigt werden maximal 2.770 Euro vorgeburtliches Netto-Einkommen. Es gibt einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind und einen Partnerschaftsbonus von 150 bis 900 Euro je Elternteil für bis zu vier Monate paralleler Teilzeit.

bis 67 Prozent, maximal 1.800 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeldstellen der Länder
BundZuschuss

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist die Variante für Eltern, die früh wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Es beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat, mit Geschwisterbonus 187,50 bis 990 Euro, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Beantragt wird es zusammen mit dem Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes.

150 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Elterngeldstelle des Bundeslandes
BundSonstiges

Elternzeit

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. Jeder Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, davon können 24 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Angemeldet wird sie direkt beim Arbeitgeber, nicht bei einer Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Anspruch nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
BundSteuervorteil

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu (Stand 2026). Der Entlastungsbetrag wird über die Steuerklasse II berücksichtigt oder über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Zuständig ist das Finanzamt.

ab 4.260 Euro
bundesweit
Finanzamt
KommuneZuschuss

Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)

Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel das Jugendamt der Kommune
BundZuschuss

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (Paragraf 24 SGB II)

Bedarfe für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie für die Erstausstattung mit Bekleidung sind nicht vom Regelbedarf umfasst und werden gesondert erbracht. Die Leistung kann als Sachleistung oder Geldleistung, auch als Pauschale, gewährt werden. Sie ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Beantragt wird sie beim Jobcenter, und zwar auch dann, wenn ansonsten kein laufender Leistungsanspruch besteht, der Bedarf aber nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter beziehungsweise Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Erziehungsrente

Rente für geschiedene Versicherte, deren früherer Ehegatte gestorben ist und die ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehegatten erziehen. Voraussetzung nach Paragraph 47 SGB VI ist, dass die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, nicht wieder geheiratet wurde und die allgemeine Wartezeit vor dem Tod des früheren Ehegatten erfüllt war. Die Erziehungsrente wird aus der eigenen Versicherung gezahlt und läuft bis zur Regelaltersgrenze. Auch aufgelöste Lebenspartnerschaften und Fälle mit durchgeführtem Rentensplitting sind erfasst. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSonstiges

Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)

Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundZuschuss

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort

Die gesamten Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege werden übernommen. Der früher übliche Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen ist entfallen. Voraussetzung ist, dass das Essen in schulischer Verantwortung oder auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung angeboten wird. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, die Abrechnung läuft meist direkt mit dem Caterer.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundSonstiges

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung

Nach Paragraf 24h SGB V erhalten Versicherte eine Haushaltshilfe, soweit ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Anders als bei der allgemeinen Haushaltshilfe kommt es hier nicht auf ein Kind im Haushalt an. Die Regelungen zur Kostenerstattung nach Paragraf 38 Absatz 4 SGB V gelten entsprechend. Beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSonstiges

Haushaltshilfe der Krankenkasse

Versicherte erhalten nach Paragraf 38 SGB V eine Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Krankenhausbehandlung, Vorsorge, haeuslicher Krankenpflege oder Rehabilitation nicht möglich ist und ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt. Der Anspruch besteht dann für laengstens 26 Wochen. Ohne Kind im Haushalt kann bei schwerer Krankheit für laengstens vier Wochen Haushaltshilfe erbracht werden. Beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSonstiges

Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Eltern wegen Krankenhausaufenthalt, Reha oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können, stellt die Krankenkasse nach Paragraf 38 SGB V eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind. Mit Kind im Haushalt ist die Leistung bis zu 26 Wochen möglich, ohne Kind höchstens vier Wochen bei schwerer Krankheit. Beantragt wird sie bei der eigenen Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Paragraph 50 SGB XII)

Schwangere und Mütter ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz erhalten ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Pflege in einer stationären Einrichtung sowie häusliche Pflege nach den Paragraphen 64c und 64f einschließlich angemessener Aufwendungen der Pflegeperson. Die Leistung wird beim Sozialamt beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Hilfe zur Familienplanung (Paragraph 49 SGB XII)

Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung empfängnisregelnder Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind. Die Leistung richtet sich an Sozialhilfeberechtigte, die die Kosten nicht selbst tragen können. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Paragraph 70 SGB XII)

Unterstützung für Personen mit eigenem Haushalt, wenn weder sie selbst noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Hilfe umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen und alle sonstigen zur Haushaltsführung notwendigen Tätigkeiten. Übernommen werden die Kosten für eine haushaltsführende Person, angemessene Beihilfen und Beiträge zur Alterssicherung sowie Kosten einer spezialisierten Haushaltsführung oder Beratung. Sie ist grundsätzlich vorübergehend, kann aber dauerhaft erbracht werden, wenn dadurch eine stationäre Unterbringung vermieden wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Durchführung durch Caritas, Diakonie, AWO, Internationaler Bund, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes Kreuz
BundKredit

Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)

Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundSteuervorteil

Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben

Eltern können 80 Prozent ihrer Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr (Stand 2026). Absetzbar sind zum Beispiel Kita-Gebühren, Tagesmutter, Hort oder Kinderfrau. Voraussetzung ist, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Geltend gemacht wird der Abzug in der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt.

bis 80 Prozent, maximal 4.800 Euro
bundesweit
Finanzamt
BundZuschuss

Kinderbetreuungskosten bei beruflicher Weiterbildung

Nach Paragraf 87 SGB III können die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder während einer geförderten Weiterbildung pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden. Der Betrag ist im Gesetzestext festgeschrieben und ändert sich nur durch Gesetzesänderung. Er gehört zu den Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III und wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt. Ohne die Betreuung müsste die Teilnahme an der Weiterbildung ausfallen, das ist der Zweck der Pauschale.

bis 160 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit

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