Förderprogramme für Digitalisierung in Hessen
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
73 Programme gefunden
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Senkung von Energie- und Ressourcenverbrauch in Unternehmen. Bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben. Sechs Module: Querschnittstechnologien, erneuerbare Prozesswärme mit bis zu 60 Prozent Zuschuss, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik samt Energiemanagementsoftware, Anlagen- und Prozessoptimierung, Transformationspläne und Elektrifizierung für kleine Unternehmen.
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
Risikobeteiligung der KfW an größeren Innovations- und Digitalisierungsvorhaben gewerblicher Unternehmen. Die KfW übernimmt bis zu 50 Prozent der Finanzierung, je Maßnahme zwischen 7,5 Mio. und 100 Mio. Euro. Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen sowie zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung.
IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale und soziale Unternehmen von bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben, im Modul Energieversorgung bis zu 100 Millionen Euro. Finanziert werden Kindergärten, Krankenhäuser, Breitbandnetze, Abfallwirtschaft, Einrichtungen gemeinnütziger Organisationen sowie Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen.
ERP-Förderkredit Digitalisierung
Zinsgünstiger Kredit der KfW für Digitalisierungsvorhaben, ergänzt um einen Förderzuschuss von bis zu 200.000 Euro in den höheren Förderstufen. Finanziert werden Erwerb und Implementierung von Hard- und Software samt Personal- und Beraterkosten, Breitbandnetze, Cloudmigration, IT-Sicherheit, digitale Transformation, Weiterbildung sowie Zukunftstechnologien wie leistungsfähige Chips für KI-Anwendungen. Die Förderung erfolgt in drei Stufen (Basis, LevelUp, HighEnd).
ERP-Förderkredit Innovation
Zinsgünstiger KfW-Kredit für Innovationsvorhaben mit ergänzendem Förderzuschuss bis 200.000 Euro. Gefördert werden in drei Stufen einfache Produktverbesserungen und Markteinführungen, die Entwicklung von für das Unternehmen neuen Innovationen sowie Entwicklung und Umsetzung von Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Auch der allgemeine Kapitalbedarf innovativer Wachstumsunternehmen ist finanzierbar.
ERP-Förderkredit KMU (365/366)
Zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 25 Millionen Euro für alles, was kleine und mittlere Unternehmen für ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen. Anschaffungen, laufende Kosten sowie Material- und Warenlager können zu 100 Prozent finanziert werden. In der Variante 366 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos.
HessenFonds Großdarlehen
Einzel- oder Konsortialdarlehen von 10 bis 25 Millionen Euro für innovative und transformative Großvorhaben hessischer Unternehmen. Schwerpunkte sind Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung und strategische Resilienz.
KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376)
Förderkredit für größere Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Bis zu 25 Millionen Euro für Investitionen, Unternehmensübernahmen und Beteiligungen, bis zu 7,5 Millionen Euro für Betriebsmittel und Warenlager. In der Variante 376 übernimmt die KfW 50 Prozent des Kreditrisikos.
Bundesförderung EEW - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
EEW Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Gefördert werden Soft- und Hardware zur Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, Sensoren und Analog-Digital-Wandler zur Energiestromerfassung sowie Steuer- und Regelungstechnik zur Reduktion des Energiebedarfs. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent.
Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)
Steuerliche Forschungsförderung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf 35 Prozent beantragen. Ab 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Jahr, die Summe der Beihilfen je Unternehmen und Vorhaben darf 15 Millionen Euro nicht überschreiten.
HessenFonds Innovationskredit
Darlehen von 100.000 Euro bis 10 Millionen Euro mit 70 Prozent Haftungsfreistellung und Zinsvergünstigung für innovative Vorhaben. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel, Digitalisierungsvorhaben und Unternehmensübertragungen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
RegioInnoGrowth (265)
Eigen- und Nachrangkapital für Start-ups und mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen, das ausschließlich über die Landesförderinstitute ausgereicht wird. Die KfW refinanziert bis zu 70 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Unternehmen, und übernimmt für ihren Anteil die Haftungsfreistellung. Die 70 Prozent sind ein Refinanzierungsanteil, kein Zuschusssatz.
DATIpilot - Innovationscommunities (Modul 2)
Innovationscommunities entwickeln selbständig ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften und arbeiten selbstorganisiert an neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme. Die Communities erhalten bis zu 5 Millionen Euro für maximal vier Jahre.
Forschungszulage (steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz)
Themenoffene steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Gefördert werden Arbeitslöhne des FuE-Personals, Eigenleistungen von Einzelunternehmern, Auftragsforschung im EWR, Abschreibungen auf genutzte Wirtschaftsgüter und ab 2026 pauschal 20 Prozent Gemein- und Betriebskosten. Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können 35 Prozent beantragen.
EIC Pathfinder (Open und Challenges)
Der EIC Pathfinder fördert visionäre Grundlagenforschung für radikal neue Technologien in frühen Reifegraden. Einzelprojekte erhalten bis zu 4 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro zur Prüfung des Kommerzialisierungspotenzials möglich. Für 2026 stehen 166 Millionen Euro für Pathfinder Open und 96 Millionen Euro für Pathfinder Challenges bereit.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Achtung: Für FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekte gilt derzeit ein Antragsstopp, neue Skizzen und Anträge werden bis auf Weiteres nicht angenommen. Themenoffenes Bundesprogramm für Forschung und Entwicklung im Mittelstand. Gefördert werden FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen untereinander oder mit Forschungseinrichtungen, Innovationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, internationale Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung. Die Zuschüsse liegen je nach Antragsteller und Maßnahme zwischen 25 und 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.
EIC Transition
EIC Transition überführt Ergebnisse bereits abgeschlossener EU-Projekte in marktreife Technologien mit Ziel-Reifegrad TRL 5 bis 6. Der Zuschuss beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Grants bis 50.000 Euro und Business Acceleration Services (Coaching, Mentoring, Netzwerk) möglich. Das Gesamtbudget 2026 liegt bei 100 Millionen Euro.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Zuschüsse für rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Im Rahmen der Vorlaufforschung sind bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 550.000 Euro möglich.
Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Hessen
Zuschuss für passive Mobilfunkinfrastruktur in Regionen ohne Sprachmobilfunkversorgung. Im Mietmodell werden bis zu 500.000 Euro je Stadt oder Gemeinde als Vollfinanzierung gewährt, bei interkommunaler Zusammenarbeit zuzüglich 50.000 Euro je beteiligter Gemeinde. Bei der Mitnutzung von BOS-Standorten beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent und maximal 250.000 Euro.
F&E-Vorhaben in Unternehmen (EFRE Hessen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE-Mitteln von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer Unternehmen mit dem Charakter industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich 15 Prozent Gemeinkostenpauschale, Materialien, Instrumente, Ausrüstungen sowie Auftragsforschung und Beratung.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Fördert ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen, etwa digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Neuerungen. Zwei Projektarten: Machbarkeitsprojekte (experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der Frühphase, Zuwendung bis 80.000 Euro) und Marktreifeprojekte (komplexe Projekte zur Ausreifung samt Markttests, Zuwendung bis 330.000 Euro). Die Förderquoten liegen bei Machbarkeitsprojekten zwischen 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für Kleinstunternehmen (gemeinnützige KMU 75 Prozent), bei Marktreifeprojekten zwischen 45 und 55 Prozent. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
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