Förderung als Zuschuss für Bildung auf Ebene Land
Alle Programme für Bildung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Neubau111
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- Mobilität109
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- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
Kinder- und Jugendförderung Sachsen-Anhalt
Zuschüsse des Landesjugendamts für Jugendarbeit und Jugendbildung, internationale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendbildungsreferenten und Jugendbildungsstätten, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, Verwaltungsausgaben der Jugendverbände sowie Kinder- und Jugendfreizeiten. Ergänzend bestehen Landesmodellprogramme wie die Fachkräfteoffensive PiA und das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.
Kita-Gutschein Berlin
Mit dem Kita-Gutschein stellt Berlin den Betreuungsbedarf und den täglichen Betreuungsumfang fest. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht automatisch ein Anspruch auf sieben Stunden täglich, mehr Stunden gibt es bei Berufstätigkeit oder besonderen Familiensituationen. Der Gutschein selbst ist gebührenfrei, die Bearbeitung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen. Antrag beim Jugendamt des Wohnbezirks.
Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Projekt- und institutionelle Förderung für private und öffentliche Träger sowie Einzelpersonen in den Bereichen Bildende Kunst und Künstlerförderung, Musik und Musikschulen, Theater und Orchester, Museen, Bibliotheken, Literatur, Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur, Heimatpflege, internationaler Kulturaustausch und Digitalisierung. Die Förderdetails sind je Programmbereich in eigenen Richtlinien geregelt.
Landesprogramm Ausbildungsgarantie
Landesprogramm zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze in Bremen und Bremerhaven, seit 2020 im Wesentlichen über zwei regionale Ausbildungsverbünde umgesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen passenden Ausbildungsplatz finden oder ihre Ausbildung nicht selbständig abschließen können; im Land Bremen sind rund 3.000 Jugendliche offiziell arbeitslos gemeldet. Dazu kommt ein einmaliges Begrüßungsgeld von 150 Euro für Neubürgerinnen und Neubürger, die zur Ausbildungsaufnahme nach Bremen oder Bremerhaven ziehen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge für Betriebe nennt die Programmseite nicht.
M-V kann schwimmen
Festbetragsfinanzierung von bis zu 100 Euro pro Kurs und Teilnehmer für Schwimmkurse für Grundschulkinder, die im Schuljahr 2025/2026 keine ausreichende Schwimmfähigkeit erworben haben. Bei nachgewiesenen höheren Ausgaben kann auf Basis einer Kurskalkulation ein Aufschlag gewährt werden. Die Kurse sollen vom 01.05.2026 bis 31.12.2026 stattfinden.
Qualifizierung Plus (Q+)
Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsmaßnahmen für marktferne Personen in Berlin. Schwerpunkte sind berufsfachliche Kompetenzen, digitale und gesundheitliche Kompetenzen sowie Grundbildung wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Umsetzung läuft über die zgs consult GmbH, konkrete Förderbeträge oder Fördersaetze veröffentlicht die Senatsverwaltung auf der Programmseite nicht.
Qualifizierungsbonus für Beschäftigte
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 200 Euro je Monat der Teilnahme für Beschäftigte in Bremen, die eine abschlussbezogene Qualifizierung mit anerkanntem Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Teilqualifizierungen und Aufstiegsfortbildungen sind ausgeschlossen.
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung
Zuschuss von 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner für Unternehmen, die Ausbildungsinhalte im Verbund vermitteln lassen. Gefördert wird die Durchführung der Berufsausbildung in einer Verbundstruktur mit kooperierenden Betrieben oder Bildungseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten.
Richtlinie Thüringen Jahr
ESF-Plus-Richtlinie zur Durchführung des Thüringen Jahres, eines Freiwilligendienstes für junge Menschen in Thüringen. Gefördert werden Träger, die Einsatzplätze bereitstellen und die Teilnehmenden paedagogisch begleiten. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Sachsen-Anhalt INTEGRATION
Landesprogramm zur Förderung von Integrationsprojekten in Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, Initiativen und Kommunen. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, eine Antragstellung ist laufend möglich.
Schulerfolg sichern (SES)
ESF-Plus-gefördertes Landesprogramm zur Sicherung des Schulerfolgs und zur Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs. Gefördert werden regionale Netzwerkstellen und Projekte der Schulsozialarbeit. Grundlage ist die Richtlinie vom 13.07.2022.
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Sozialstrategierichtlinie ESF Plus Thüringen
Strategisches ESF-Plus-Vorhaben zum Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur mit Schwerpunkt auf der aktiven Inklusion benachteiligter Gruppen. Das Gesamtbudget beträgt 52,864 Millionen Euro, die Umsetzung erfolgt in zwei Förderrunden 2022 bis 2025 und 2025 bis 2028.
Stipendienprogramm nrw:exchange
Zuschuss als Festbetrag für ein bis zu vierwoechiges Betriebspraktikum oder einen praktisch orientierten Berufsschulkurs in Großbritannien. Gefördert werden Aufenthalt, Verpflegung, Fahrtkosten, Vorbereitungsangebote und Versicherungen.
Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (BINGO-Projektförderung und Außerschulische Lernorte)
Zwei Förderlinien für außerschulische Umweltbildung im Land Bremen. Die BINGO-Projektförderung unterstützt Projekte mit aktivem Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen in Umwelt- und Naturschutz, globalem Lernen und entwicklungspolitischer Bildung. Die Förderung Außerschulischer Lernorte fördert stadtteilbezogene Projekte zur Umwelt- und Klimabildung mit eigenem Gelände und Räumlichkeiten.
Umweltprojektförderung für Erwachsene - Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung
Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in zwei Bereichen: Umwelt- und Naturschutz mit Themen wie Biodiversität, ökologische Landwirtschaft, nachhaltige Mobilität und ressourcenschonender Konsum sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Bezug zu globalen Zusammenhängen. Voraussetzung ist ein erkennbarer Umweltbezug zur Stadt Bremen.
Schulbaupaket M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Sanierung, Neu- und Umbau sowie Erweiterung von Schulinfrastruktur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen außerhalb von Mittel- und Oberzentren. Der Fördersatz richtete sich nach der Leistungsfähigkeit des Schulträgers, maximal wurden 5 Millionen Euro gewährt. Das Programm ist ausgeschöpft.
Klimaschutz-Plus - nachhaltige energieeffiziente Sanierung von Schulen
Vorgängerprogramm mit Zuschuss für die energetische Sanierung von Schulgebäuden auf KfW-Effizienzhausstandard. Beim Standard 70 gab es 50 Euro je Quadratmeter sanierter Schulfläche, höchstens 500.000 Euro, beim Standard 55 waren es 150 Euro je Quadratmeter, höchstens 1,2 Millionen Euro. Die Antragsfrist endete am 30. April 2025, das Nachfolgeprogramm ist Klimaschutz-Plus 2025 Teil I.
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Demokratie leben!
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Träger in fuenf Handlungsfeldern: Mobile Beratung bis 808.000 Euro, Opfer- und Betroffenenberatung bis 768.000 Euro, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bis 338.000 Euro, Islamismuspraevention bis 150.000 Euro und Antisemitismuspraevention bis 190.000 Euro. In der Regel werden 90 Prozent der Personal- und Sachkosten auf Basis der TVoeD-Saetze übernommen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, eine Frist für 2026 wurde noch nicht festgelegt.
Soziale Innovation - Projekte
Zuschüsse für Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge. Gefördert werden bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im Übergangsgebiet, die maximalen Projektkosten liegen bei 750.000 Euro. Förderfähig sind Personalausgaben, Fremdpersonal, Honorare und ehrenamtliche Arbeit zuzueglich 35 Prozent Restkostenpauschale. Die Einreichung läuft über zeitlich begrenzte Förderaufrufe; der sechste Aufruf endete am 22.05.2026, ein Folgeaufruf ist noch nicht veröffentlicht.
Jugendklimawettbewerb Niedersachsen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 2.500 bis 200.000 Euro und 95 bis 100 Prozent Förderquote für nicht investive Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung mit jungen Menschen bis 27 Jahren. Förderfähig sind unter anderem CO2-Minderung, Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität, Mikroklima und Informationskampagnen. Eine Bewerbung ist derzeit nicht mehr möglich.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
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