Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)
Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder · bundesweit

Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke werden bei Erbschaft und Schenkung nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt. Das entspricht einem Abschlag von 10 Prozent und senkt die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Begünstigt sind Objekte in Deutschland, der EU und dem EWR sowie in Drittstaaten, die zum Informationsaustausch nach OECD-Standard verpflichtet sind. Der Haken: Die Vergünstigung entfällt, wenn der Erwerber das Grundstück aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung an einen Dritten weitergeben muss. Für begünstigtes Betriebsvermögen und begünstigtes Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13a ErbStG gilt der Abschlag nicht.
Antrag für Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 8 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Bebautes Grundstück oder Grundstücksteil wird zu Wohnzwecken vermietet
- Belegenheit in Deutschland, der EU, dem EWR oder einem Staat mit OECD-konformem Informationsaustausch
- Gehört nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13a ErbStG
- Keine Weitergabeverpflichtung des Erwerbers an Dritte
Was du dafür brauchst
18 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Geburtsurkunde der Kinder
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
- 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.
Häufige Fragen zu Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)
Wer kann Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) beantragen?
Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Bebautes Grundstück oder Grundstücksteil wird zu Wohnzwecken vermietet
Wie viel Geld gibt es bei Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG) mit anderen Förderungen kombinieren?
Nicht neben der Familienheimbefreiung nach § 13 ErbStG für dasselbe Objekt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)?
Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Eigenwohnraumförderung
Bayern fördert Haushalte mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen beim Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit einem zinsverbilligten Darlehen über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Zinsverbilligung deckt bis zu ein Drittel der Gesamtkosten ab, hinzu kommt ein Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der mit dem Darlehen verbunden ist. Nach Angaben des Staatsministeriums wurden die Einkommensgrenzen 2023 um rund 25 Prozent angehoben, sodass etwa 60 Prozent der bayerischen Bevoelkerung förderberechtigt sind. Im Einzelfall sind Bürgschaften als Eigenkapitalersatz möglich. Beratung und Antragsbearbeitung erfolgen bei den Bewilligungsstellen der Landratsaemter und kreisfreien Städte.
Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II
Bestimmte Bedarfe sind nicht im Regelbedarf enthalten und werden nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II zusätzlich als einmalige Leistung erbracht: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt, dazu orthopädische Schuhe und die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte. Die Leistung gibt es auch für Menschen, die sonst kein Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie diesen Bedarf nicht selbst decken können. Die Höhe fällt regional unterschiedlich aus und wird beim Jobcenter beantragt.
Erstausstattung für die Wohnung nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II
Wer erstmals eine Wohnung einrichtet, kann die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gesondert beantragen. Die Leistung ist neben dem Regelbedarf zu erbringen und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn gleichzeitig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen werden. Zur Erstausstattung zählen auch Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt sowie orthopaedische Schuhe. Die Jobcenter können als Sachleistung, als Geldleistung oder als Pauschale leisten, die Pauschalen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Wer keine laufenden Leistungen bezieht, den Bedarf aber nicht selbst decken kann, erhält die Leistung unter Umständen als Darlehen.
Jung kauft Alt
Jung kauft Alt fördert Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf und der anschließenden Sanierung einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB beträgt der Kredithöchstbetrag 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Immobilie muss beim Erwerb der Energieeffizienzklasse F, G oder H entsprechen und innerhalb von 54 Monaten auf den Standard Effizienzhaus 85 EE ertuechtigt werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen plus 10.000 Euro je weiterem minderjährigen Kind. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024, Antrag über den Finanzierungspartner.
KfW 300 Wohneigentum für Familien
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können den Neubau oder Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums mit einem zinsverbilligten Kredit finanzieren. Der Kreditbetrag reicht laut KfW von 170.000 Euro bei einem oder zwei Kindern bis 220.000 Euro ab fuenf Kindern, mit QNG-Siegel von 220.000 bis 270.000 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind und steigt um 10.000 Euro je weiterem Kind. Das Gebäude muss Effizienzhaus 40 erreichen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Die Familie muss mindestens 50 Prozent des Eigentums halten und darf keine weitere Wohnimmobilie in Deutschland besitzen.
Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300) unterstützt Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB liegt der Kredithöchstbetrag je nach Förderstufe und Anzahl der Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro: 170.000 Euro im Standard Klimafreundliches Wohngebäude und 220.000 Euro zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, mit steigender Kinderzahl erhöhen sich die Beträge bis zum Höchstwert von 270.000 Euro. Die Einkommensgrenze beträgt 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen zuzueglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind. Die Zinsbindung läuft über zehn Jahre, die Laufzeit bis zu 35 Jahre. Antrag über den Finanzierungspartner, also Hausbank oder Sparkasse. Die genaue Staffelung nach Kinderzahl steht nicht auf der BMWSB-Seite, sondern in der Förderrichtlinie und bei der KfW.