progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

Anteilfinanzierung für Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis maximal 95 Grad Celsius. Ausdrücklich förderfähig sind thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen oder zum Wärmetransport, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme, Aquathermie, Grubenwasser, Tiefengeothermie, Abwasser sowie Großwärmepumpen zur Versorgung der Netze. : 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen; bei ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent. Für Studien und Beratungsleistungen bis zu 80, 70 beziehungsweise 60 Prozent.
Antrag für progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 25 Angaben und 15 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Vorlauftemperatur des Netzes maximal 95 Grad Celsius, Ausnahme bei klimaschonender Wärmequelle auf hohem Temperaturniveau
- Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen und Einrichtungen
- Zuwendung ab 100.000 Euro
- Belege für beihilfefähige Ausgaben müssen klar, spezifisch und aktuell sein
- Erhöhung der Beihilfeintensität um 15 Prozentpunkte bei Großwärmepumpen mit 100 Prozent erneuerbarem Strom oder Gas
Was du dafür brauchst
25 Angaben und 15 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)
Wer kann progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro) beantragen?
progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro) richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Vorlauftemperatur des Netzes maximal 95 Grad Celsius, Ausnahme bei klimaschonender Wärmequelle auf hohem Temperaturniveau
Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)?
Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)?
Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen.
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Quelle und Stand
Angaben nach wasserstoff-speicher, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme (iKWK)
Innovative KWK-Systeme koppeln eine KWK-Anlage mit einer Komponente zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme, typischerweise Geothermie, Solarthermie oder einer Großwärmepumpe, und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Die Förderhöhe wird in eigenen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt, der Höchstwert liegt bei 12,0 Cent je Kilowattstunde KWK-Strom. Von den 100 Megawatt Ausschreibungsvolumen je Gebotstermin entfielen in den Jahren 2018 bis 2025 jährlich 50 Megawatt auf innovative KWK-Systeme.
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze
Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie den Anschluss daran mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt die Höchstgrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 01.08.2030.
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung
Der Einbau von Anlagentechnik ausserhalb der Heizung wird mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
Für Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme zur vollautomatischen Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt haben und älter als zwei Jahre sein. Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Es muss eine Staubminderung von mindestens 80 Prozent erreicht werden.
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung
Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.