# Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland

Gefördert werden Organisation und Betrieb niedersächsischer Gemeinschaftsstände mit mindestens zehn beteiligten Unternehmen sowie die Teilnahme an Gemeinschaftsständen anderer Anbieter. Bei Auslandsmessen werden bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 5.000 Euro innerhalb der EU und 8.000 Euro ausserhalb der EU. Bei Inlandsmessen sind es bis zu 80 Prozent und höchstens 13.500 Euro für KMU, bei neu gegründeten Unternehmen bis zu 90 Prozent und höchstens 15.000 Euro. Je Antragsteller ist die Förderung zweimal möglich. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 13.500 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Export |
| Frist | laufend, Fristen je Messe |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kleines oder mittleres Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen
- Gemeinschaftsstand mit mindestens zehn niedersächsischen Unternehmen oder Teilnahme an einem gelisteten Gemeinschaftsstand
- Antrag fristgerecht vor der jeweiligen Messe
- Förderung maximal zweimal je Antragsteller

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland beantragen?

Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kleines oder mittleres Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz in Niedersachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 13.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland beantragen?

laufend, Fristen je Messe Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Niedersachsen Messeförderung Gemeinschaftsstände Inland und Ausland?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Messef%C3%B6rderung-Gemeinschaftsst%C3%A4nde-Inland-und-Ausland.html
- Antragstellung: https://portal.nbank.de/site/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/niedersachsen-messefoerderung-gemeinschaftsstaende-inland-und-ausland-nbank-investitions-u
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/export
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/niedersachsen-messefoerderung-gemeinschaftsstaende-inland-und-ausland-nbank-investitions-u
