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Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen

Umweltbundesamt · bundesweit

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

Auch wer eine geeichte private mit eigenem Zähler betreibt, kann die tatsächlich geladene Strommenge nicht abrechnen. Nach derzeitiger Rechtslage ist für nicht öffentliches Laden ausschließlich der pauschale Schätzwert je Fahrzeug und Jahr anrechenbar. Wer mehr als 2.000 kWh im Jahr zu Hause lädt, bekommt trotzdem nur den Pauschalwert. Der einzige Weg zu mengenbasierter Vergütung ist ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
hat es nie gegeben

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

PrivatpersonenUnternehmenVermieter

Was du erfüllen musst

  • Keine mengenbasierte Anrechnung bei nicht öffentlichen Ladepunkten
  • Alternative: Ladepunkt öffentlich zugänglich machen und bei der Bundesnetzagentur anzeigen

Was du dafür brauchst

25 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen ist eine Prämie auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Nachweis einreichenPrämien werden meist auf einen einfachen Nachweis hin ausgezahlt, etwa eine Zulassungsbescheinigung oder eine Abschlussurkunde. Der Aufwand ist gering, die Frist dafür aber oft kurz.

Häufige Fragen zu Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen

Wer kann Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen beantragen?

Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Keine mengenbasierte Anrechnung bei nicht öffentlichen Ladepunkten

Wo gilt Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen beantragen?

hat es nie gegeben Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach thg-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundSonstiges

Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung

Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundSonstiges

Dreifachanrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote (Paragraf 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)

Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Quote angerechnet: Faktor 3 ab 2024, Faktor 2 ab 2035 und Faktor 1 ab 2036. Zusätzlich greift der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Antriebe nach Anlage 3. Diese Mehrfachanrechnung ist der eigentliche Hebel, aus dem die Höhe der THG-Prämie entsteht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber
BundZuschuss

Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)

Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH
BundKredit

IKK - Nachhaltige Mobilität (267)

Zinsgünstiger Kredit für kommunale Investitionen in nachhaltige Mobilität, bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Gefördert werden Rad- und Fusswege, Nahverkehr und Schienennetze, Lade- und Wasserstoffinfrastruktur, emissionsfreie Fahrzeuge sowie digitale Mobilitäts- und Verkehrsmanagementlösungen.

bis 150 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Förderkredit für Investitionen in nachhaltige Mobilität: klimafreundliche Fahrzeuge für Nahverkehr, Bahn, Schiff, Pkw und E-Bikes, Gütertransportfahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Wasserstofftankstellen, Schienennetze, Infrastruktur für aktive Mobilität sowie digitale Lösungen zur Emissionsminderung. Variante 268 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben mit verbilligtem Zins, Variante 269 ab 25 Millionen Euro mit individuell vereinbarten Konditionen.

bis 50 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2

Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Luftfahrtforschung im DLR (PT-LF)