Bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom, anderen Energieträgern und Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie betreiben, wird der Gewerbesteuermessbetrag nicht nach der üblichen Arbeitslohnsumme zerlegt, sondern zu neun Zehnteln nach dem Verhältnis der installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten und nur zu einem Zehntel nach den Arbeitslöhnen. Damit fließt der weit überwiegende Teil des Gewerbesteueraufkommens an die Standortgemeinden der Windenergieanlagen und nicht an den Sitz der Betreibergesellschaft. Für reine Energiespeicheranlagenbetriebe gilt seit einer späteren Ergänzung dieselbe Neun-Zehntel-Regel.
Antrag für Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 12 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Betrieb betreibt ausschließlich Anlagen zur Erzeugung aus Windenergie und/oder solarer Strahlungsenergie
- Maßgeblich ist die installierte Leistung im Sinn des Paragrafen 3 Nummer 31 je Betriebsstätte
- Zerlegung durch das Betriebsstättenfinanzamt
Was du dafür brauchst
21 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
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So läuft der Antrag ab
Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
- 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.
Häufige Fragen zu Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG)
Wer kann Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG) beantragen?
Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG) richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Betrieb betreibt ausschließlich Anlagen zur Erzeugung aus Windenergie und/oder solarer Strahlungsenergie
Wo gilt Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG) mit anderen Förderungen kombinieren?
Wirkt zusätzlich zur finanziellen Beteiligung nach Paragraf 6 EEG und zu Landesbeteiligungsgesetzen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG)?
Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach windkraft-buergerenergie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
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Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.
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