Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Antragsbearbeitung über die Regierungspräsidien · Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem LGVFG. Der beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, mit dem Klimabonus für besonders klimawirksame Vorhaben bis zu 75 Prozent. Fahrradabstellanlagen sowie Sitzmöblierung und Sanitäranlagen des Fußverkehrs werden pauschaliert als Festbetrag gefördert. Grundlage ist die VwV-LGVFG in der Fassung vom 21. Februar 2025.
Antrag für Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 17 Angaben und 12 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Verkehrswichtige Anlage für den Rad- oder Fußverkehr
- Radverkehrsanlagen nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Fußverkehrsanlagen nach der EFA
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse und Baulastträger, bei Bike-and-Ride-Anlagen auch öffentliche und private Unternehmen
- Jährliche Programmfortschreibung durch das Ministerium auf Vorschlag der Regierungspräsidien
Was du dafür brauchst
17 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)
Wer kann Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF) beantragen?
Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF) richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Verkehrswichtige Anlage für den Rad- oder Fußverkehr
Wie viel Geld gibt es bei Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)?
Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF) beantragen?
laufend, jährliche Programmfortschreibung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF) mit anderen Förderungen kombinieren?
Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)?
Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach mikromobilitaet, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)
Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.
Barkassenumbau Speicherstadt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.
Berlin Infra
Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.
Deutschlandnetz
Das Deutschlandnetz ist kein Zuschussprogramm zum Selbstbeantragen, sondern eine Ausschreibung des Bundes: private Betreiber errichten im Auftrag des Ministeriums rund 1.000 Schnellladestandorte mit insgesamt 9.000 Ladepunkten, davon etwa 900 im städtischen und ländlichen Raum und 200 an Autobahnen. Jeder Standort bietet mindestens 200 kW Ladeleistung je Fahrzeug, in der Spitze bis 400 kW, mit CCS-Steckern, Ad-hoc-Bezahlung ohne Registrierung und Betrieb rund um die Uhr. Die Lose wurden bereits vergeben, laufend gehen weitere Standorte in Betrieb. Für Privatpersonen und normale Betriebe gibt es hier nichts zu beantragen, relevant ist es als Standortangebot und für Unternehmen, die sich an künftigen Ausschreibungen beteiligen wollen.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
Ein-Viertel-Regelung für das Dienstfahrrad bei Gehaltsumwandlung (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 10 EStG)
Wird ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung statt als Gehaltsextra überlassen, ist der geldwerte Vorteil nicht steuerfrei, aber stark reduziert: Zu versteuern ist monatlich 1 Prozent von einem Viertel der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer. Damit sind alle Fahrten abgegolten, auch Wege zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei einer UVP von 4.000 Euro sind das rund 10 Euro Sachbezug im Monat. Im Jahr 2019 galt statt der Viertelung noch die Halbierung.