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Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG

Finanzverwaltung, Bescheinigung durch die Denkmalschutzbehörde · bundesweit

Steuerliche Sonderabschreibung für vermietete oder betrieblich genutzte Baudenkmale im Inland. Der Steuerpflichtige kann in den ersten acht Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen absetzen, insgesamt also 100 Prozent über zwölf Jahre. Voraussetzung sind die Denkmaleigenschaft nach Landesrecht, Baumaßnahmen zur Erhaltung als Baudenkmal oder zu dessen sinnvoller Nutzung sowie die vorherige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Zuschussfinanzierte Kostenanteile sind von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 9 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG vorbereiten

13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 31 Angaben und 16 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenVermieterUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Gebäude ist nach Landesrecht ein Baudenkmal oder Teil einer geschützten Gesamtanlage
  • Baumaßnahmen dienen der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Denkmals
  • Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde vor Beginn der Maßnahme
  • Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle
  • Aufwendungen sind nicht durch öffentliche gedeckt

Was du dafür brauchst

31 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Kaltmiete im Monat
  • Nebenkosten im Monat
  • Heizkosten im Monat

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung

13 Fragen, etwa 5 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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mindern die Bemessungsgrundlage, eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG

Wer kann Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG beantragen?

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Gebäude ist nach Landesrecht ein Baudenkmal oder Teil einer geschützten Gesamtanlage

Wie viel Geld gibt es bei Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 9 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG mit anderen Förderungen kombinieren?

Zuschüsse mindern die Bemessungsgrundlage, eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach wohnen-quartier, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

Landesprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung in Bayern, das die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung umsetzt und um eigene Landesmittel ergänzt. Die Städtebauförderung ist seit 1971 ein zentrales Instrument für die Erneuerung von Stadt- und Ortskernen. Neben dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm besteht eine EU-Städtebauförderung. Schwerpunkte sind die Stärkung der Zentren, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und die Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden; Bewilligungsstellen sind die Regierungen der Bezirke.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
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Im Bayerischen Dorferneuerungsprogramm können private Eigentümer in anerkannten Dorferneuerungsgebieten Zuschüsse für Bauvorhaben erhalten. Für Gebäudemaßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent je Anwesen, bei besonders erhaltenswerten Gebäuden bis zu 60 Prozent, für Hof- und Vorbereiche bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde zuvor in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde, dazu stellt sie einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung. Die Ortsteile sollen in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben, Bürgerbeteiligung ist Pflicht.

bis 60 Prozent der Kosten
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Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und vermietet, kann die Sanierungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils bis zu 7 Prozent absetzen. In zwölf Jahren sind so 100 Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben. Der Haken: Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt sein, und ohne deren Bescheinigung erkennt das Finanzamt nichts an. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern die begünstigten Kosten.

bis 9 Prozent der Kosten
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Bund, Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde
BundZuschuss

Nationale Projekte des Städtebaus

Bundesprogramm für städtebauliche Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität. Gefördert werden große, baukulturell anspruchsvolle und experimentelle Vorhaben mit Vorbildcharakter, thematisch unter anderem Denkmalschutz und Revitalisierung kulturellen Erbes, Quartiersentwicklung, öffentlicher Raum, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Inklusion und Teilhabe. Seit 2014 wurden 228 Projekte mit rund 721 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert (Stand Mai 2025). Die Auswahl erfolgt über Projektaufrufe durch eine unabhängige Expertenjury.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), umgesetzt durch das BBSR
LandZuschuss

Städtebauförderung Sachsen

Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.

bis 67 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Bewilligung über die Sächsische Aufbaubank
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Städtebauförderung: Lebendige Zentren

Programmteil der Städtebauförderung für die Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortskernen als multifunktionale Standorte für Wohnen, Arbeiten, Handel, Bildung und Kultur. Gefördert werden unter anderem die Erhaltung des baukulturellen Erbes, der Umgang mit Leerstand und Funktionsverlusten im Einzelhandel, die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie Zentren- und Quartiersmanagement. Das Programm buendelt seit 2020 die Vorlaeufer Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Für 2026 stellt der Bund 380 Millionen Euro bereit; die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern