Kumulierungsverbot
Ein Kumulierungsverbot untersagt, dieselben Kosten gleichzeitig aus mehreren Förderprogrammen zu bezahlen.

Was dahintersteckt
Förderung darf sich ergänzen, aber nicht doppeln. Deshalb legen Richtlinien fest, welche Programme miteinander kombinierbar sind und welche sich ausschließen. Häufig ist die Kombination erlaubt, solange die Summe aller öffentlichen Mittel eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und dieselbe Rechnung nicht zweimal eingereicht wird. Bei EU-Beihilfen kommt zusätzlich die Anrechnung auf De-minimis-Grenzen dazu. Du musst im Antrag angeben, welche weiteren Mittel du beantragt oder erhalten hast, und Änderungen nachmelden.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- De-minimisDe-minimis bezeichnet kleine staatliche Beihilfen, die wegen ihres geringen Umfangs ohne Genehmigung der EU-Kommission vergeben werden dürfen.
- FördersatzDer Fördersatz gibt an, welcher Anteil der förderfähigen Kosten übernommen wird.
- EigenanteilDer Eigenanteil ist der Teil der Kosten, den du selbst trägst, weil die Förderung nie das gesamte Vorhaben bezahlt.
- ZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht zurückzahlen musst.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.