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Lexikon

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt kleinen Betrieben, keine Umsatzsteuer auszuweisen, dafür entfällt der Vorsteuerabzug.

Illustration zum Förderthema Gründung

Was dahintersteckt

Nach dem Umsatzsteuergesetz kann ein Unternehmen mit geringem Umsatz auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Rechnungen werden dann ohne Steuer gestellt, dafür lässt sich die in Einkäufen enthaltene Vorsteuer nicht zurückholen. Für Förderanträge ist das wichtig, weil förderfähige Kosten dann in der Regel brutto angesetzt werden, während vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller netto rechnen müssen. Die Umsatzgrenzen und das Verfahren stehen im Gesetz und ändern sich gelegentlich. Bei Gründungen im laufenden Jahr gelten besondere Regeln für die Berechnung.

Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.

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Quellen

Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.

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